Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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stellung derselben bis zu einer Gesammtdauer von 4 Jahren
erfolgen.
Diese Vergünstigung darf nach 8 31 insbesondere ge—
währt werden,
a. Handwerksburschen, wenn dieselben im Interesse ihrer
gewerblichen Verhältnisse zu wandern beabsichtigen,
den Schifffahrt treibenden Militairpflichtigen der Land⸗
bevölkerung,
Allen Militairpflichtigen der seemännischen Bevölkerung.
Seeleuten, welche eine deutsche Navigations- oder
Schiffsbauschule besuchen, für die Dauer des Besuchs
dieser Anstalten.
In allen andern Fällen ist die Vorbereitung zu einem
bestimmten Lebensberuf unerläßliches Erforderniß, wogegen
die in ihrer allgemeinen Ausbildung zurückgebliebenen Mili—
tairpflichtigen nicht zurückgestellt werden sollen, auch wenn
sie fich behufs Behebung dieses Mangels durch Gymnasial⸗
oder anderen Unterricht fortbilden wollen, um später die
Prüfung zum einjährig-freiwilligen Dienst abzulegen.
Diese neuerdings zur strengen Beobachtung höhern
Orts in Erinnerung gebrachte Bestimmung scheint noch
nicht ausreichend bekannt zu sein, wie aus den nicht selten
eingehenden hetreffenden Gesuchen um Zurückstellung zu
entnehmen. Es werden deshaͤlb alle Behoͤrden ersucht, ge—
eigneten Orts auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen.
Saarbrücken, den 29. Närz 1877.

Es wiederholt sich in jedem Jahre die Anbringung
von Gesuchen um Zurückstellung oder Freilassung vom
Militairdienste, welche auf Grund der Bestimmungen des
30 sub 3 und 8 81 sub 3 der Ersatz-Ordnung vom 28.
September 1875 als zweifellos unbegruͤndet zuruckgewiefen
werden müssen.
Hieraus nehme ich Veranlassung, darauf hinzuweisen,
daß durch Verheirathung eines Militairpflichtigen Anspruͤche
auf Zurückst ellung niemals begründet werden können, sowie
daß die Freilassung eines älteren Bruders des Reclamirten
vom Militairdienste behufs Unterstützung der Reclamanten
und dessen Familie die weitere Zurückst ellung eines jüngeren
Bruders ausschließt, da die Unterstützu ngspflicht des ͤheren
Sohnes weder durch seine Verheirathung noch durch sein
inzwischen erreichtes höhere Lebensalter aufgehoben wird.
Saarbrücken, den 28. März 1877.

Personal-Chronik.
Der kath. Lehrer Wilhelm Joseph Hubert Bimmermann
zu Buchschachen, Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft
definitiv bestätigt worden.
Der kath. Lehrer Johann Peter Valerius zu Brebach,
Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv bestätigt
worden.
Der kath. Lehrer Nicolaus May zu Burbach, Kreis
Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitiv bestätigt wor⸗
den.

— ——— — ————— —

Nachweisung
der Markt- und Laden-Preise im Regierungsbezirke Trier pro Monat Februar 1877.

een
oggen
Gerste
Hhafer
Erbsen
Bohnen
Linsen
—XI
Richt⸗Stroh
Krumm⸗Stroh.
Heu *
Rindfleisch J. Sorte 1 Kilogr.
5.
Schweinefleisch
8
kalbfleisch
Schweineschmalz
Speck
Butter
Fier 60 Stück.
Weizenmehl Nr. 1
Roggenmehl
Gerstengraupen
Gerstengrütze
Hirse
Java⸗Reis
Kaffee, Java mittler
gelber (gebrannter)

100 Kilogr.

Kilogr.

P
n
*

Saarbrücken.

8

18
36
360
42
8
8
12

3
20
40
40

80

5
)

9
80
80
80
60

2
2

2
8

—X Kon⸗lauꝰæ

28

C

18
29
29
37
6
9

29

20
50
30
20
9
50

11

2

6s
7i
—

2
2
5

60

50
60
90
80

2
7

16
82

26
59
25
50
93

98
55
27
55
35
10

20
20
25
50
30
30
30
230
60
90

Stk. Wondel

16

⁊

3
3

H
50
10

50

20
20
60

60

*8

5
9

60
60
50
80

Trier.
—
23 50
18 92
18 30
16 67
30 50
31 25
39 25
669
28

10

90
70
5
45
30
10
40
20
60
25
40
51
60
60
60
80
80
40

9
⸗
5

2
            
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