Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Während der Zeit vom 19. bis 22. incl. d. Mts.
findet die Aufstellung der Gerüste zur Montirung der
eisernen Brücken-Construction für die im Bau begriffene
Eisenbahnbrücke über die Saar bei Conz Statt und kann
während der genannten Tage die Brücke von Schiffen nicht
passirt werden, worauf das Schifffahrt treibende Publikum
hierdurch aufmerksam gemacht wird.
Trier, den 18. März 1877.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Zufolge eines Rescripts des Herrn Justiz-Ministers
vom 20. d. Mts. ist der Notariats-Candidat Franz Wilhelm
Meyer zu Zabern zum Notar für den Friedensgerichtsbezirk
Sulzbach, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Sulzbach,
ernannt worden.
Saarbrücken, den 26. Februar 1877.
Der Königliche Ober-Prokurator.

Durch Rescript der Königlichen Regierung vom 4. d.
Mts. J. B. Nr. 2783 wird die Beibehaltung resp. Ein—
führung der Rechenhefte des Trier'schen Lehrer—
vereins, sowie der in den Seminaren gebräuchlichen
Handfibel von Haesters für die Volksschulen des
Kreises angeordnet; gleichzeitig wird der fleißige Gebrauch
der Lesemaschinen und Lehrtafeln zur Ergänzung
des etwa nicht ausreichenden Stoffes der Fibel dringend
empfohlen.
Indem ich die Herren Local-Schulinspectoren hiervon
in Kenntniß setze und demgemäß Anordnungen zu treffen
ersuche, weise ich darauf hin, daß in jeder Unterklasse, die
den ersten Jahrgang der schulpflichtigen Kinder enthält,
Lesetafeln (zu empfehlen die von Haesters) und eine Lese—
maschine vorhanden sein müssen. Was die letztere anbetrifft,
so wird es sich der Billigkeit wegen empfehlen, nur die
Buchstaben und Lesezeichen auf Papptäfelchen aus einer
Handlung zu beziehen (deren 200 in einem Kasten kosten
bei Hestermann in Hamburg 6 Mark), das Gestell aber
Angabe von einem beliebigen Schreiner anfertigen zu
en.
Die Herrn Local-Schulinspectoren ersuche ich dringend,
auf die Beschaffung einer solchen Lesemaschine, wo selbige
neh fehlt, alsbald in erster Linie Bedacht nehmen zu
wollen.

Saarbrücken, den 17. März 1877.
Der Königl. Kreis-Schulinspector
Dr. Rachel.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die Königliche Regierung zu Trier hat darüber Be—
richt erfordert wie es mit dem Ausfallen des Unterrichts
in den Volksschulen des Kreises an einzelnen Tagen in
Folge besonderer Umstände bisher und namentlich im letzten
Jahre gehalten worden ist.
Die Herrn Local-Schulinspectoren werden deßhalb er—
sucht, eine Uebersicht nach dem nachfolgenden Schema auf—
zustellen und solche binnen 10 Tagen an den betreffenden
Herrn Kreis-Schulinspector einzusenden.
Saarbrücken, den 16. März 1877.

Wie viele Tage bezw. halbe Tage waren (außer den gesetzlicher
Ferien) schulfrei während des Kalenderjahres 18767

vchulorte.

als kirchliche wegen Kir—⸗
Feiertage? meß, an e andern im Ganzen!
(speciell zu markt und uUrsachen?
bezeichnen) dergleichen? arbeiten?

Unter Bezugnahme auf meine in Nr. 10 des dies—
jährigen Kreisblattes erlassene Bekanntmachung vom 27.
Februar d. Is. wird hiermit ferner zur Kenntniß gebracht,
daß die von Königlicher Regierung für das Etatsjahr
187778 festgesetzten Grund- und Gebäudesteuer-Heberollen
der Bürgermeistereien Bischmisheim,
Kleinb. ittersdorf,
St. Arnual,
Hensweiler,
Sellerbach,
Sulzbach,
Friedrichsthal und
Dudweiler
den betreffenden Steuer-Kassen heute
Dergleichen sind die Hebelisten
der Bürgermeistereien Heusweiler,
Sellerbach,
Völklingen,
Püttlingen,
Gersweiler und
Ludweiler
den resp. Steuer-Kassen unter dem heutigen zugestellt worden
Saarbrücken, den 17. März 1877.

Nachdem die ven Königlicher Regierung festgesetzten
Klassensteuer-Heberollen für das Etatsjahr 1877 heute an
die Herrn Bürgermeister abgesandt worden sind, hat die
Offenlegung nach 8 13 des Gesetzes von et a
gung seß 2
stattzufinden. In Gemäßheit der Verfügung Königlicher
Regierung vom 26. September 1876 II 13, 168 wird hier—
mit bestimmt, daß für sämmtliche Gemeinden des Hreises
die Offenlegung zu beginnen hat am 25. d. Mis. Dieselbe
endigt mit dem 7. April
in den Städten Saarbrücken, St. Johann, Malstatt-Bur⸗
bach und den Landgemeinden Dudweiler, Püttlingen, Sulz—
bach, Friedrichsthal und Völklingen,
mit dem 4. April
in den Gemeinden der Landbürgermeistereien St. Arnual,
Bischmisheim, Gersweiler, Heusweiler, Kleinblittersdorf,
Ludweiler und Sellerbach, sowie in den Gemeinden Fisch—
bach, Fürstenhausen, Geislautern und Wehrden.
Die Herrn Bürgermeister, welchen die genaue Beach—
tung des in der oben angeführten Verfügung sub P. gege—
benen Vorschriften dringend anempfohlen wird, wollen Vor—
stehendes in den einzelnen Gemeinden unter Angabe des
Lokals, wo die Rollen aufliegen, sowie mit dem Hinzufügen
bekannt machen, daß hiernach die zweimonatliche Frist zur
Anbrinqunq der Reclamationen, welche unter Beifügung des
            
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