210
In Gemäßheit der in der Beilage zu Nr. 52 des
Amtsblatts veröffentlichten ministeriellen Anweisung vom
26. September 1877 für das formelle Verfahren bei der
nach 8 20 des Gebäudesteuergesetzes vom 21. Mai 1861
auszusührenden Revision der Gebäudestcuerver—
anlkagung hat die Königliche Regierung zu Trier ange—
ordnet, daß die Aufstellung der Gebäͤudebeschreibungen un⸗
verzüglich in Angriff zu nehmen und dergestalt zu be—
schleuͤnigen sei, daß diese Arbeiten spätestens am 1. April
k. J. vollständig zum Abschluß gebracht sein werden.
Nach 8 3 der Anweisung ist der Bürgermeister zwar
befugt, die Aufstellung der Gebäudebeschreibungen von den
Hauseigenthümern zu verlangen, indessen wird sich solches
nur in vereinzelten Fällen, wie bei den Gebäuden des
Fiscus und bei den großen Fabrikanlagen, empfehlen.
Die Regel wird bilden, daß der Bürgermeister alle
Beschreibungen selbst aufzustellen hat. Für diese außer—
gewöhnliche nicht unbedeutende Arbeit, zu welcher eine be—
sondere Aushülfe nicht wird entbehrt werden können, ist
dem Bürgermeister von der zur Beschaffung sämmtlicher,
zur Ausführung des Veranlagungsgeschäftes nach 8 13 des
Gebäudesteuergesetzes vom 21. Mai 1861 erforderlichen Vor—
arbeiten verpflichteten Gemeinde eine angemessene Vergütung
zu gewähren, welche hiermit auf vierzig Pfennige für jede
einzelne Beschreibung in sämmtlichen laͤndlichen Gemeinden
des Kreises festgesetztwird.
Hiervon ist den Gemeindevertretungen mit Hinweis
auf 8 86 der Gemeinde-Ordnung vam 28. Juli 1845
Mittheilung zu machen, wobei denselben nach Umständen
anheimzugeben, eine Erhöhung des festgesetzten Tarifsatzes
zu beschließen.
Ferner ist von der Königlichen Regierung zu Trier
verfügt worden, daß jeder Bügermeister einen Plan über
die mit Beachtung des 8 26 der Anweisung einzuhaltende
Reihenfolge, sowie über die Zeit der Ausführung der Ar—
beiten aufzustellen und denselben unter Anschluß einiger
bereits aufgenommener Beschreibungen baldmöglichst zur
Prüfung höhern Orts vorzulegen habe.
Der Einreichung der betreffenden Arbeiten sehe ich daher
bis spätestens zum 10. Januar k. J. entgegen.
Am 15. Februar, sowie am 15. März ist alsdann
über das Fortschreiten der Arbeiten wiederum kurz zu be—
richten.
Saarbrücken, den 28. Dezember 1877.
Laut Mittheilung der Königlichen Bergwerks-Direktion
jierselbst hat der Herr Handelsminister mittelst des Er—
sasses vom 14. Dezember d. J. — J. 7616 — den Preis
für die den vormals Nassau-Saarbrücken'schen und Leyen'schen
Bemeinden zum Haus- und Kalkbrande mit ein und dreißig
TCentnern für jeden Haushalt und einem halben
Tentner für je volle 25 Ar Land seitens der fiskalischen
Steinkohlenbergwerke des Saarbrücker Bergwerksdirections—
bezirkes jährlich zu verabfolgenden, sogenannten Gemeinde—
bedarfs- oder Gemeindeberechtigungskohlen für
alle Debitsstellen gleichmäßig auf sechs und dreißig
(36) Pfennige für den Centner während der nächsten
Periode vom 1. Januar 1878 bis Ende Värz 1884 festesetzt.
dhahen Vorstehendes zur öffentlichen Kenntniß ge—
bracht wird, werden die Herren Bürgermeister darauf auf⸗
merksam gemacht, daß die Gruben-Verwaltungen des
Direktionsbezirkes angewiesen worden sind, gegen die für
angeblich verloren gegangene Gemeinde-Berechtigungskohlen—
zettel ausgestellten Duplikatzettel Kohlen nicht ferner
zu verabfolgen. Es hat daher Seitens der Herrn Bürger⸗
meister und Gemeinde-Vorsteher die Ausfertigung von
Duplikat⸗Kohlenzetteln für die Folge zu unterbleiben.
Saarbrücken, den 24. Dezember 1877.
Personal⸗-Chronik.
An Stelle des als Oberbeamter in den Dienst der
Rheinischen Provinzial-Verwaltung übergetretenen Regier—
ungs-Afsessors Herberz ist der Regierungs-Rath Koch, bis—
her zu Potsdam, dem Regierungs- Collegium in Trier über—⸗
wiesen worden.
EIIASMMTITAXXNMXMIMTATTDRS ver RSCTAMIXAITSEATTTT
Deffentlicher Anzeiger.
it dieser Numm ließt der III.' Die Bedingungen können hier
De diee * e n Bekanntmachung. aingeseben. Wen Teee
Titel und Regeern werden in den Inen 7 23 9 v Wos en den.
Stü euer⸗ —
Wochen den geehrten Abonnenten zugehen. Diejenigen e ohr Dam — — z32 anucke
auswärtigen Leser, welchen das Kreisblatt nicht von Amts — j 9 p g Berq- inspecuuon V.
wegen zugeht oder welche dasselbe nicht auf dem König von 7,00 Meter Länge un ßbotte 8cer
lichen Landrathsamte abnehmen lassen, ersuchen wir ergebensi * —* Deer Dir eer u ber pu ver
um baldgefl. Erneuerung ihres Postabonnements; Bestellungen ube Sulbh aien ward erkürzt die Zeit des Buttorns,
für die Städte Saarbrücken, St. Johann, Malstatt-Burbach e der Submission ver⸗ — on
und die Orte Arnual, Brebach, Güdingen, Bischmisheim und Geschiossene und auf die Beding⸗ u — ———
Fechingen können in der unterzeichneten Expedition oder Angensegndete Insiten sund Din Paquet, ausreichend —*
bei den Trägern gemacht werden. Die bisher erschienenen dei dei der unterzeichneten Berg 500 Liter Mileh, à 50 Pt.
Jahrgänge des Kreisblattes können complett nachgeliefert J.spection Kasoe. & Butterfarbe, per
werden. am 17. Januar 1878, — 9 833 —* bei
Die Expedition des Saarbrücker Kreisblattes Vormittags 9 Uhr —
rp 3 abzugeben, wo sie alsdann üffnet Benmno Nerger daselbst,
Gebrüder Hofer. werden. .O. Lei dner in Neunkirchen.
edactipn des NRicht amtlichen Theils. xuck und Lerlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.