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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. ——
Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 53.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Der seitherige Elementarlehrer Friedrich Dansauer ist
von uns zum Lehrer an der mit dem Gymnasium zu Saar—
brücken verbundenen Vorschule definitiv ernannt worden.
Coblenz, den 12. Dezember 1877.
Königliches Provinzial⸗Schul-Collegium.
Konopaci.
Montag, 31. Dezember
1877.
10,022 die Vertheilung des s. g. Legatenfonds, an
die Berechtigten mit Ausschluß der Stiftung der Landgräfin
Christiane zu Hessen-Homburg vom 19. Januar 1751 für
gesetzlich zulässig erklärt und demgemäß auf Grund des 817
Zlinéa 8 des Gesetzes vom 8. Maͤrz 1871 nach Bernehmung
sämmtlicher Betheiligten und der Requlirungs-Commission
zenehmigt hat:
1) die Aussonderung des nach Entscheidung der Regu⸗
lirungs-Commission vom 15. September 1876 den
Gemeinden Saarbrücken und St. Johann ausschließlich
zustehenden Antheiles im Betrage von 767 146. 95 ꝛ
aus dem Legatenfonds und deren Verabfolgung an
die genannten beiden Städten zu gleich en Theilen;
die Aussonderung und Verabfolgung des von Botzheim'schen
Legates, und zwar
an die Stadt Saarbruͤcken mit 63 M. 63
an die Gemeinde Clarenthal 25, 30,
an die Gemeinde St. Arnual, 25, 30,
die Vertheilung der den sämmtlichen Betheiligken zu—
stehenden, unter Nr. 1 bis 10 der Nachweisung II zur
Entscheidung der Regulirungs-Commission vom 15.
September 1876 verzeichneten Kapitalien im Ge—
sammtbetrage von 14,451.4. 95 Hunter sämmtliche
Gemeinden des Kreises Saarbrücken gemäß dem hie—
runter abgedruckten, seitens der Regulirungs-Kom⸗
mission am 13. Angust 1877 aufgestellten Vertheilungs⸗
plane.
Die Auszahlung der betreffenden Beträge, und zwar
ungesondert für die sämmtlichen Gemeinden einer Bürger—⸗
meisterei, erfolgt vom 10. Januar k. J. ab aus der hiesigen
Hospitalkasse.
Die Herren Bürgermeister wollen die Herrn Gemeinde—
Einnehmer rechtzeitig mit entsprechender Anweisung ver—
sehen und für die aisbaldige zinsbare Belegung der über⸗
wiesenen Summen Sorge tragen.
Was die fernere Verwaltung der Kapitalien und die
bestimmungsmäßige Verwendung der Zinsen anbelangt, so
ist es Sache der kleineren Gemeinden, dieselbe der Bürger⸗
meisterei- Versammlung zu übertragen.
In Betreff der Einrichtung der gemeinschaft—
lichen Verwaltung des Hospitals und des un—
theilbaren Hospital-Vermögens bleibt zunächst
zufolge 8517 und bez. 8 10 des Gesetzes vom 8. März 1871
die Vereinbarung statutarischer Vorschriften den Bürger-—
meisterei-Versammlungen des Kreises überlassen,
nachdem auf diese in Folge der Seitens der Aufsichtsbe—
hörde genehmigten Beschlüsse der Gemeinde-Vertretungen
sämmtliche Verwaltungsbefugnisse am Hospitalvermögen über⸗
gegangen sind.
Saarbrücken, den 29. Dezember 1877.
Der seitherige Gymnasiallehrer von Schaewen zu
Schneidemühle ist von uns zum ordentlichen Lehrer an dem
Gymnasium zu Saarbrücken ernannt worden.
Coblenz, den 3. Dezember 1877.
Königliches Provinzial-Schul⸗Collegium.
Konopacki.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die bisherigen freiwilligen Abennenten des Amtsblattes,
sowie diejenigen, welche dem Abonnement noch beitreten
wollen, ersuchen wir ihre Bestellungen bei den nächstge—
legenen Reichspost-Anstalten zeitig zu bewirken, indem bei
späteren Bestellungen die vollständige Nachlieferung der er—
schienenen Nummern nur insoweit würde erfolgen können,
als dazu die wenigen Reserve-Exemplare ausreichen.
Trier, den 17. Dezember 1877.
Zur Unterstützung der Grundbesitzer der Gemeinden
Dasburg und Dahnen, Kreises Prüm, welche durch deu
am20. Juni d. Is. stattgehabten Hagelschlag sehr erhebliche
Beschädigungen an den mit Roggen und Weizen bestellten
Fluren erlitten haben, hat Seine Excellenz der Herr Ober—
Präsident der Rheinprovinz durch Erlaß vom 24. November
d. Is. gestattet, eine allgemeine Hauscollecte durch die Orts—
behörden in den Regierungsbezirken Coblenz, Cöln und Trier
bis Ende Mai nächsten Jahres abzuhalten.
Indem wir dies zur öffentlichen Kenntniß bringen,
empfehlen wir diese Collecte den Eingesessenen unseres Be—
zirks zu reger Betheiligung.
Trier, den 11. Dezember 1877.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
In der Angelegenheit betreffend die Regulirung
der Verhältnisse des Bürgerhospitals zu
Saarbrücken wird in weiterem Verfolg der Bekannt⸗
machung in Nro. 44 des Kreisblattes von 1876 hiermit
zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Re—
gierung zu Trier mittelst Rescriptes vom 18. d. M. J B