Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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um ein etwaiges Deficit an Gebühren in der Zeit vom 1.
Januar 1878 bis zum 1. April 1879 zu decken.
X. Es erfolgt die Mittheilung der Regierungs-Re—
scripte vom 1. Mai und 7. Dezember d. Is. wonach ein
Drainage- und Wiesenbau-Cursus im hiesigen
Kreise abgehalten werden soll, sobald als die Ausführung
einer umfangreicheren Wiesenmelioration im Kreise gesichert ist.
XI. Zur Hebung der Pferdezucht im Kreise
bewilligt der Kreistag für das Jahr 1878 eine Beihülfe
aus dem Jagdkartenfonds bis zum Betrage von 900 Mark
mit der Maßgabe, daß die Errichtung einer königlichen Be—
schälstation in Schafbrücke zu sichern ist, und daß wie bis—
her Zuschüsse zu den Deckkosten bei Benutzung der Beschäl⸗
station in Heusweiler an die Pferdebesitzer des Kreises ge—
zahlt werden.
Die nähere Bestimmung über die Verwendung der be⸗—
willigten Summe wird den Herrn Kreistagsmitgliedern
F Bruch, P. Degott, W. Hartung und J. Puffay über⸗
assen.
XII. In Folge der Mittheilung des Schreibens der
Provinzial-Verwaltung vom 8. Dezember d. Is. wonach die
leihweise Ueberlassung von Steinwalzen an die
Gemeinden des Kreises unter der Bedingung zulässig sein
soll, daß dem die Walze begleitenden Chaussee-Aufseher
3 Mark Diäten für den Tag gezahlt werden, glaubt der
Kreistag vorläufig von einer Erörterung des Antrages auf
Beschaffung von Walzen auf Kreiskosten absehen zu können.
XIII. Unter Annahme der Offerte des Buchhändlers
J. Bolze zu Gebweiler wird die Bestellung einer zum
Schulgebrauche dienliche Wandkarte des Kreises in
300 Exemplare zum Preise von 7,50 Mark bezw. 10 Mark
das Stück beschlossen.
XIV. Rechnungsmäßige Vertheilung der Be—
stände der Kreis-Communal-Kasse auf die ein—
zelnen Fonds.
Im Kriegsjahre 1870,71 sind auf Grund des Gesetzes
vom 27. Februar 1850 an die Familien der Mannschaften
der Reserve und Landwehr an Kreisunterstützungen im
Ganzen 76,928 Thlr. gezahlt worden, worauf nur 42,360
Thlr. aus der Reichskasse erstattet worden sind.
Zur Deckung der hiernach dem Kreise zur Last fallenden
Ausgabe von 34,568 Thlr. hat der Kreistag am 17. April
1875 die Ausschreibung einer Umlage beschlossen, welche
ein Erträgniß von 40,111 Mark 85 Pfg. ergeben hat.
Es bleiben sonach in Ausgabe 68,592 Mark 185 Pfg.,
über deren Verrechnung der Kreistag Bestimmung zu treffen hat.
Der Kreistag beschließt, daß zunächst die Bestände der
Landwehr-Unterstützungsfonds und des Mobilmachungsfonds,
welche zur Zeit des Ausbruchs des Krieges im Ganzen
33,342 Mark 15 Pig. betragen haben, als bestimmungs⸗
maͤßig verwendet angesehen werden sollen, wogegen der
noch ungedeckte Betrag von 30,250 Mark als Vorschuß
aus dem Mindernutzungsfonds entnommen bleibt und dessen
Wiederaufbringung oder definitive Verrechnung einer späteren
Beschlußfassung vorbehalten werden soll.
Als definitiv verausgabt aus diesem Fonds sind nur
zu betrachten, die durch die Zahlung der Kreis-Unter—
stützungen entstandenen Ausgaben für Zinsen und Verluste
an Zinsen des Kreisvermögens, sowie die dem Kreise zur
Last fallenden Verwaltfungskosten der aufgelösten Darlehns—
kasse mit 1195 Mark 26 Pfg.
Sodann überwies der Kreistag dem sogenannten
Arresthausfonds, welcher auf Grund der Allerhöchsten
Kabinets-Ordre vom 24. Februar 1844 aus dem Erlöse

des alten Arresthauses in Saarbrücken und den angesam⸗
melten Zinsen und Zinseszinsen mit dem Zwecke gebildet
ist, dereinst zur Beschaffung eines landräthlichen Dienst⸗
gebäudes Verwendung zu finden, den Betrag von 60,000
Mark in zwei gegen 500 Zinsen ausgeliehenen Kapitalien.
Auf diese Weise werden dem gedachten Fonds, welcher
am 1. Januar 1870 15,134 Thaler betrug, etwa 4,600
jährliche Zinsen ohne Zinseszinsen wieder zugeführt, welcher
Zuwachs als den Verhältnissen entsprechend erscheint.
Ferner werden dem Jagdkartenfonds zur Erstat—
tung der im Kriegsjahre entnommenen zinstragenden Pa—
piere und der entgangenen Zinsen 3900 Mark Preußische
Staats-Anleihe und eine Hypothekenforderung von 960
Mark überwiesen, so daß dieser Fonds unter Hinzurechnung
des Baarbestandes am Anfang dieses Jahres im Ganzen
den Betrag von 7104 Mark 75 Pf. erreicht.
Der aus den zurückgezahlten Darlehen der
Reservisten und Wehrleute gebildete Fonds er—
hält die noch in der Kreiskasse vorhandenen Staatspapiere
im Betrage von 3000 Mark 412 60ige Preuß. Staats-An⸗
leihe, so daß noch ein Zinsbar anzulegender Baarbestand
von 2740 Mark 44 ppffg. verbleibt.
Die übrigen in der Kreiskasse befindlichen Kapitalien,
bestehend in zwei ausstehenden Forderungen von im Ganzen
11,750 Mark sollen dem Mindernutzungsfonds ver—
bleiben.
Aus diesen Fonds, von dessen Zinsen nur die Kosten
des Kreisblatts mit höchstens 300 Mark jährlich zu be—
streiten sind, werden etwaige außerordentliche Ausgaben,
wie im Falle einer Mobilmachung, vorl äufig gedeckt
werden können, so daß bei dem gegenwärtigen Beftande
des Fonds von etwa 20,000 Mark ein besonderer Fonds
zur Bestreitung der ersten Ausgaben im Falle einer Mobil—
machung alleufalls entbehrt werden kann.
Saarbrücken, den 21. Dezember 1877.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Peilitair-⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
—) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob vie An⸗
ttellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaitsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Vecbesserung vorhanden ist. 7) An—
prüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Saarbrütken, Reserve-Magazin-Rendantur, 2) Schreib⸗
gehilfe, 3) 482 M. Gehalt, 4) auf 8 monatliche Kündigung,
) keine, 6) nein, 7) schöne Handschrift, 8) Königl. Reserve—
Magazin⸗-Rendantur zu Saarbrücken, 9) diese Stelle ist zur—
Zeit mit einem nicht versorgungsberechtigten Gehilfen be—
setzt, und ist die Rendantur deshalbauf 4 wöchentliche
Kündigung gebunden.
1) Recht, Haupt-Zollamt Malmedy, 2) Grenzaufseher,
3) a. 900 M. Gehalt, b. 60 M. Wohnungsgeldzuschuß,
e. 80 A Dienstbekleidungszuschuß, 4) zunächst auf 65 bezw.
12 monatliche Probe, demnächst definitiv, 5) keine, 6) ja,
7) Elemeutarschulbidung und körperliche Rüstigkeit. 8) Pro—
vinzial⸗-Steuer-Direktion zu Köln.
1) Kreuznach, Bürgermeister-Amt 2) Polizeisergeant, 8)
800 . Gehalt und 75 4. Kleidergelder, 4) auf 3 monat⸗
liche Kündigung, 5) —, 6) —, 7) Zuverlässigkeit und Ge⸗—
wandtheit 8) Bürgermeister-Amt zu Kreuznach. 9) pershn—⸗
liche Vorstellung erwünscht.
SZaarbrücken, 24. Dezember 1877. Der Kal. an Gelde
            
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