Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt für

J

Xr. 51

Montag, 17. Dezember

1877.

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Die Prüfungen für die Mittelschullehrer und für die
Rektoren werden im nächsten Jahre, wie nachstehend, hier
abgehalten werden:
J. Für die Mittelschullehrer.
A. J1. Abtheilung vom 29. Mai bis 1. JInni,
2. F „IL. bis 4. Juni,
B. 1. 186. bis 20. November,
2. 20. bis 23. November.
II. Für die Rektoren.
A. Vom 5. bis 8. Juni.
B. Vom 25. bis 28. November.
Den spätestens bis zum 15. März resp. zum 1. Sep⸗
tember künftigen Jahres uns direkt einzureichenden Meldun⸗
gen sind beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Tittelblatt
der vollständige Name, der Geburtsort, das Alter,
die Confession, das augenblickliche Amtsverhältniß des
Candidaten und der Kreisort angegeben ist;
die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul- oder
Universitätsbildung und über die bisher abgelegten
theologischen, philologischen oder Seminar-Prüfungen;
Z)yhein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über die
bisherige Thätigkeit des Examinanden im öffentlichen
Schuldienste.
Diejenigen, welche noch kein öffentliches Amt bekleiden.
haben außerdem einzureichen:
4) ein amtliches Führungs-Attest und
5) ein von einem zur Fuͤhrung eines Dienstsiegels be—
rechtigten Arzte ausgestelltes Attest über normalen
Gesundheitszustand.
Coblenz, den 13. November 1877.
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.
Konopacki.

l

Hauptkasse, das zweite für die liquidirende Steuerkasse, das
dritte für die Akten Kgl. Regierung bestimmt.
In derselben Weise ist fortan hinsichtlich der Nachtrags⸗
Zugangslisten und Restitutionsliquidationen bei der klassi—
fiüzirten Einkommensteuer und bei der Gewerbe—
steuer zu verfahren.
Die Herrn Steuer⸗Empfänger und Bürgermeister werden
auf vorstehende Bestimmungen zur Beachtung aufmerksam
gemacht.
Saarbrücken, den 13. Dezember 1877.

Der Metzger Nikolaus Rupp zu Cölln beabsichtigt, auf
dem ihm zugehörigen, auf dem Banne der Gemeinde Cölln,
Flur 1 Nr. 62 belegenen Grunditücke ein Schlachthaus zu
errichten.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öffent⸗
lichen Kenntniß gebracht, daß die Zeichnungen und Be—
schreibungen auf dem Bürgermeisteramte zu Riegelsberg zu
Jedermanns Einsicht offen liegen und daß etwaige Ein—
wendungen binnen 14 Tagen anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben worden und ist
für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen
Titeln beruhen, präclusivisch.
Saarbrücken, den 12. Dezember 1877.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Mein Kassenlokal bleibt wegen auswärtiger Dienstge—
schäfte am 2. und 3. Januar a. f. geschlossen. Die Em—
pfangnahme der am 1. Januar fälligen Gehaltszahlungen
ann hereits am 81. Dezemberec. Nachmittags erfolgen.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1877.
Der Steuer⸗Empfänger
Mielcke

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Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens
—
an dieselbe einzureichenden Klassensteuer-Nachtrags—
Zugangslisten stets in zwei Exemplaren aufzustellen
und vorzulegen sind. Von diesen Listen wird das eine
Exemplar der Konigl. Negierungs-Hauptkasse zugefertigt,
das zweite gelangt an die beir. Königl. Steuerkasse zurück.
Bezüglich der Klassensteuer-Restitutions-Li—
quidationen hat die Königl. Regierung bestimmt, daß
dieselben für die Folge stets in dreifacher Ausfertigung
borzulegen sind. Ein Exemplar ist für die Kal. Regierungs—

Polizei⸗Verordnung.
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die
Polizei-Verwaltung vom 11. März 1850 und nach An—
hörung der Stadtverordneten-Versammlung wird zur Er—
haltung der im Königlichen Forstdistriete Ludwigsberg und
im Polizei-Bezirke Malstatt-Burbach, Jagen 51 der König—
lichen Oberförsterei Saarbrücken, vorhandenen Anlagen und
zum Schutze des dieselben besuchenden Publikums durch den
unterzeichneten Bürgermeister nachstehende Polizei-Berordnung
 erlassen:
            
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