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4) Die zu Thal kommenden Schiffer haben unter allen
Umständen vor Passirung der Brückenstelle, wie ad 1
angegeben, am rechten Ufer anzulegen und sodann
sich bei dem betreffenden Beaufsichtigungs-Beamten
oder bei dem hierzu besonders angestellten Schiffer
zu melden, um sich anweisen zu lassen, ob sie in ge—
wöhnlicher Weise, oder durch Sackenlassen die Bau⸗
stelle passiren können.
Sämmtliche die Baustelle passirenden Schiffe müssen
mit der erforderlichen Bemannung und der vorge—
schriebenen Schiffsausrüstung versehen sein.
Der Tiefgang sowohl der Berg- wie der Thal⸗
schiffe darf nicht größer sein, als dies das Regierungs—
und Schiffermaaß am Pegel zu Saarlouis angibt.
6) Das Passiren der Baustelle mit Schiffen während
der Nachtstunden ist untersagt.
7) Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden
mit einer Geldbuße bis zu 30 Mark, im Unver—
mögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft geahndet.
Trier, den 11. August 1877.
Im Anschluß an unsere Bekanntmachung vom 31. Januar
er. JB. 1527 (Amtsblatt Nr. 6) bringen wir zur Kennt⸗
niß, daß mit der Abhaltung der Haus-Collecte bei den
katholischen Bewohnern unseres Bezirks zum Zwecke des
Neubaues einer katholischen Kirche zu Dattenfeld noch
folgende Personen beauftragt worden sind:
1) der Vilar Wilhelm Langhardt zu Nöthen bei Münster—
eifel,
2) der Pfarrer Joh. Jakob Vogelbacher zu Egen bei
Wipperfürth.
Trier, den 9. August 1877.
Verlegung eines Kram⸗ und Viehmarktes.
Der für das laufende Jahr auf den 18. September
festgesetzte Kram- und Viehmarkt zu Ludweiler im Kreise
Saarbrücken wird am Montag den 17. September er. ab⸗
gehalten werden.
Trier. den 18. August 1877.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Metzger Nathan Kahn zu Bildstock beabsichtigt
auf dem ihm FZugehörigen, auf dem Banne der Gemeinde
Friedrichsthal Flur 8 Parzelle 328/154 hinter seinem Hause
ein Schlachthaus zu errichten.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öffeut—
lichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und Beschrei—
bungen des Projectes auf dem Bürgermeister-Amt zu Fried—
richsthal zu Jedermanns Einsicht offen liegen und daß et—
waige Einwendungen binnen 14 Tagen anzubringen sind.
Diese Frist ummt ihren Anfang mit Ablauf des Tages,
an welchem die diese Bekanntmachung enthaltende Nummer
des Regierungs⸗-Amtsblattes ausgegeben worden, und ist für
alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln
beruhen, präclusivisch.
Saarbrücken, den 17. August 1877.
Auf dem heutigen Kreistage, zu welchem fünfzehn
Herren Kreisstände von den 20 stimmberechtigten Mitgliedern
der Kreisvertretung sich eingefunden hatten, erfolgte zunächst
die Mittheilung des Schreibens des Landtaqs-Marschalls
der Rheinprovinz vom 14. Juli 1877, wonach die Wahl
oon drei Vertretern des Kreises bei dem Sr. Majestät dem
Kaiser und Könige in Düsseldorf zu gebenden Ständefeste
vorzunehmen ist. Es wurden gewählt die beiden Kreis—
deputirten W. Hartung und L. H. Röchling und der Land—
rath von Geldern.
Sodann wäͤhlte die Versammlung auf Grund des 8 14
des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete
Macht im Frieden vom 18. Februar 1875 (Reichs-Gesetz⸗
blatt de 1875, Nr. 5) zu Sachverständigen zur Feststellung
der durch die Benutzung von Grundstücken zu Truppen⸗
übungen entstehenden Schäden und der hierfür sowie für
die Mitbenutzung von Schmieden u. A. m. nach 8 11 bis
Z3 13 des Gesetzes zu gewährenden Vergütungen die Herren:
1. Ludwig Klein jun. zu Walpershofen,
2. Peter Klein zu Eiweiler,
3. Johann Puffay zu Obersalbach,
4. Ludwig Schneider zu Sellerbach,
5. ZJohann Speicher-Lehnerts zu Püttlingen und
b. Peter Wilhelm zu Fennerhof.
Ferner wurde dem Kreistage mitgetheilt die Zusammen⸗
ttellung der von den Gemeinden des Kreises für die Leitung
der Communalbauten durch den Baumeister Benzel in den
Jahren 1876 und 1877 zu zahlenden Gebühren. Dieselben
uͤbersteigen den Betrag der dem Kreis-Communalbaumeister
von dem Kreise zu gewährenden Besoldung und Dienstauf—
wands⸗Entschädigung, so daß keinenfalls die Ausschreibung
einer Umlage zur Veckung eines Ausfalls, wie im Jahre
1875, nothwendig wird. Es wird daher die vorläufige
Verlängerung des mit dem Kreis-Communal-Baumeister ab⸗
geschlossenen Vertrags bis zum Schlusse des Etatiahres
1877/78 beschlossen.
Gleichzeitig gelangte zur nochmaligen Erörterung das
Gesuch der Gemeinde St. Johann um Rückgewähr eines
Theiles der für die Leitung des Baues des dortigen Schlacht⸗
hauses durch den Herrn Benzel bereits gezahlten Gebühren.
Obwohl der Kreistag eine rechtliche Verpflichtung zur Be—
rücksichtigung des Gesuches nicht anzuerkennen vermag, da
die Gemeindebehörde von St. Johann einseitig den Herrn
Benzel von der Leitung dieses Baues vor dessen Vollendung
entbunden hat, so wird doch aus Billigkeitsrücksichten dem An—
rrage insoweit stattgegeben, daß der Gemeinde St. Johann
us dem vorhandenen Ueberschusse an Gebühren die Summe
von 250 4. zurückgezahlt und gleichzeitig auf die Einziehung
der noch rückständigen Gebühren im Betrage von etwa 150
M. verzichtet werden soll.
Hierauf erfolgte die Vorlegung der Rechnungen der
Kreis Communalkasse und der Kreis-Sparkasse für das Jahr
1876, für welche die beantragte Decharge ertheilt wurde.
Aus derselben ergiebt sich, daß die Kreis-Communalkasse
abgeschlossen hat mit einer Einnahme von 231, 161 4.77 —
und einer Ausgabe von 216,832, 78,
sowie daß das Vermögen des Kreises am Schlusse des
letzten Jahres 85,863 A6. 99 5 betrug. Die Kreis-Spar⸗
tafse hatte aufzuweisen einen dem Kreise gehörigen, aus den
Zinsüberschüfsen gebildeten Reservefonds von 74,210 4.28 ——
während die Einnahmen derselben betragen haben 452,469 M
61 N, welchen eine Ausgabe gegenuͤbersteht im Betrage
von 414,901 M. 02 ,.
Schließlich wird nach der anf Antrag des Curatoriums
der Kreis⸗Sparkasse erfolgten Wiederaufhebung des Kreis—
tagsbeschlusses vom 7. April d. J., betreffend die Verle—
gung des Etatjahres des Kreis-Sparkasse, beschlossen, die
dersuchsweise ausgeführte Bildung von Klassensteuer-Cin-