Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Xr. 44.

Montag, 20. August

1877.

Bekanntmachungen der Köngl: Regierung.
Die hierher erstatteten Berichte, sowie .die Wahrneh—⸗
mungen der Departements-Schulräthe hahen ergeben, daß
trotz entgegenstehender Bestimmung, mehrfach noch Schul—
hücher ohne unsere vorgängige Genehmigung in Volks—
schulen eingeführt, oder mit bereits eingeführten vertauscht
worden sind.
Wir sehen uns daher veranlaßt, nachdrücklich zu wieder⸗
holen, daß wir uns die Genehmigung für alle in Schüler—
hände zu gebenden Schulbücher, zu denen auch die Leitfäden
für Realien, desgl. die Liederheste, Zeichen- und Schreib—
vorlagen gehören, vorbehalten müssen, und erwarten, daß
die Herren Schulinspectoren strenge Controle üben, der
Willkuͤrlichkeit steuern und je nach Befund fernere Zuwider—
han Wngen behufs Bestrafung bei uns zur Anzeige bringen
werden.
Trier, den 6. August 1877.

Nachweise der Ergebnisse der Jahres-Rechnung der Schullehrer⸗Wittwen⸗
und Waisen⸗Pensionskasse des Regierungsbezirks Trier pro 1877.
Nach unserer Bekanntmachung vom 22. August 1876
IJ. B. 10553 (Amtsblatt S. 263) betrug das Gesammtver—
mögen des Schullehrer-Wittwen- und Waisen-Pensionsfonds
pro 1875 überhaupt: 832,5663 Mark 76 Pfg.
Die Rechnung pro 1876 ergiebt folgendes Resultat:
A. Einnahme.
1. Beiträge der Lehrerstellen und der Ge- Mark. Pfg.
meinden und Antrittsgelder neuer Mitgliede.
 2431,796 50
Zinsen von hypothekarisch ausgeliehenen
Kapitalien, von Staatspapieren und
Güterkaufpreisien...13,260 50
3. erstatteten Kapitalien. — —
14. Erlös aus veräußerten Immobilien. 8,193 —
5. Baarbestand aus 1817535...... 83313 76
Sa. der Einnahme 86,68 66
B. Ausgabe.
1. Pensionen und Erziehungsgelder .. 27,840 65
2. Zinsbare Anlegung von Kapitalien. 20,779 06
3. Insgemein und Verwaltungskosten.. 162 380
Sa. der Ausgaben 18,82 01
Nach Abzug der Ausgaben von der Einnahme ergibt
sich ein Baarbestand von — 7781 Mark 758 Pfg.
O. Vermbaensbestand.
Mark Pfg.
1. Baarbestand. 77781 753
2. Hypothekarisch angelegte Kapitalien. 84,700 —
3. Nominalwerth der Staatspapiere .. 281,850 —
1. Erlös aus versteigerten Immobilien. 5,307 —
Summa 3758
Trier, den 20. Juli 1877.

Wir haben den katholischen Geistlichen Nikolaus Herrig,
früher Kaplan der Pfarrei Niederstadtfeld, im Kreise Daun,
nachdem derselbe wegen unbefugter Vornahme von geistlichen
Amtshandlungen in der genannten Pfarrei auf Grund des
8 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 bezw. des Artikels
2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 durch Erkenntniß des
Königl. Zuchtpolizeigerichts hierselbst vom 5. Mai d. J.
rechtskräftig verurtheilt worden ist und trotzdem im Laufe
des Monats Juni d. J. wiederum verschiedene geistliche
Amtshandlungen in der genannten Pfarrei vorgenommen hat,
aus denen hervorgeht, daß er sich noch fortdauernd wider—
rechtlich das Amt eines Kaplans jener Pfarrei anmaßt, auf
Grund des 8 2 des Reichsgesetzes vom 4. Mai 1874, be⸗
treffend die Verhinderung der unbefugten Ausübung von
Kirchenämtern, durch am J. d. M. gesetzlich zugestellte Ver—
fügung vom 24. Juli d. J. J. B. 9799 aus dem diesseitigen
Regierungsbezirke ausgewiesen.
Demnach werden die Polizeibeamten unseres Bezirkes
angewiesen, den ꝛc. Herrig, falls er sich im diesseitigen Re—
gierungsbezirke sollte betreffen lassen, zu ergreifen und dem
Herrn Kreislandrath behufs Veranlassung des Transportes
über die Grenze des Regierungsbezirkes vorzuführen.
Trier, den 11. August 1877.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts und Me—
dizinal-Angelegenheiten hat mittelst Rescripts vom 29. Juni
c. G. III 2588 vom 1. Aprilhc. ab die Pensionen der
Elementarlehrer-Wittwen und Waisen von jährlich 150 M
auf 165 M erhöht.
Die Herrn Gemeinde-Einnehmer wollen diesen Mehr—
—RMiD—
Januar a. f.) den Interessenten voll ausbezahlen und sodann
oom Etatsjahre 1878,79 ab vierteljährlich 4 von 163 —
11,25 M. zahlen.
Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, von vor⸗
stehender Anordnung die betr. Pensionsempfänger in Kennt—
niß zu setzen.
Saarbrücken. den 16. Auaust 1877.

Die Eröffnung der Jagd auf Hasen wird für den
Umfang des Regierungsbezirkes auf den 15. September für
dieses Jahr festgesetzt, waͤhrend der Schluß der Schonzeit
—A übrigen unter Nr. 11 und 1281
d.s Gesetzes vom 26. Februar 1870 über die Schonzeiten
des Wildes aufgeführten Wildarten mit dem in dem Ge—
etze bestimmten Termin — Ende August —eintritt.
Trier, den 14. Auqust 1877
            
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