Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

32

Zortsetzung der Saar-Canalisirung.
Die Ausführung der
Erd- und Felsarbeiten zur Herstellung der
Schleusenbaugrube und des Schleusencanals
bei Ensdorf,
Maurer⸗ und Steinmetz-Arbeiten zur Schleuse,
sowie die Lieferung von rd. F
71 Kubm. besonders fester Quadersteine
aus den Brüchen bei Britten ꝛc.,
194 Kubm. fester Werkstücke aus Landstuhl,
847 , Kalkbruchsteine,
2830 , Sandbruchsteine,
2716 Hectltr. grauem Kalk,
40566 , Traß,
23 Tonnen Portland-Cement zur selben
Schleuse,
soll im Wege der öffentlichen Submission am
Montag, den 20. Augustec., Vormittags 11 Uhr
auf hiesigem Büreau an die Mindestfordernden verdungen werden.
Die bezüglichen Bedingungen nebst Anschlag und Zeichnungen
können auf hiestgem Büreau in den gewöhnlichen Büreaustunden ein
gesehen werden.
Hierauf Reflectirende wollen ihre Offerten, mit der den resp. Gegen⸗
stand bezeichnenden Aufschrift versehen, bis zum oben angegebenen Ter—
mine auf hiesigem Büreau abgeben, woselbst die Eröffnung der einge—
ggngenen Offerten in diesem Termine in Gegenwart der etwa er
schienenen Submittenten stattfinden wird.
St. Johaun a. d. Saar, den 5. August 1877.
Der Königliche Bau⸗-Inspector
Schömbrodl.

33732 28 33456
Bekantmachunn.
Mit Genehmigung Königl. Regierung wird an dem Monats—-biehmarktage
 im September jeden Jahres zur Hebung der
VBiehzucht ein Markt für Zuchtstiere und Zuchteber auf dem Platze
Anter dem Landarmenhaufe hierselbst abgehalten und werden auf dem
selben Prämien nach nachstehendem Reglement ausgetheilt werden.
§ 4. Nur fuür solche Thiere kann eine Pränue zuerkannt wer—
den, welche zum Zwecke des Verkaufs auf den fragl. Harkt gebracht
und dort wirklich verkauft worden sind.
§ 2. Die zu prämitrenden Zuchtstiere dürfen nicht über 2 Jahre
und die zu prämitrenden Zuchteber nicht über 13 Jahr alt sein
§ 83. Für die zu prämiirenden Zuchtstiere ist ein Betrag von
e für die Zuchteber ein Betrag von 30 Thlr. zur Prämuͤrung
estimmt.
F 4. Die Vertheilung dieser Beträge erfolgt durch eine Com⸗
misjsion von 5 Personen, welche durch die Mitglieder der ftädt. Markt—
Commission und die zu diesem Zwecke delegirten Meitglieder der Lokal
Abtheilung Trier des landwirihschaftlichen Vereins min destens acht
Tage vor der Abhaltung der Märkte gewählt werden.
85. Dem Ermessen dieser Commission bleibt es überlassen,
sowohl diejenigen Thiere zu bestimmen, welche ihrer hervorragenden
Eigenschaften wegen prämirt werden sollen, als auch die Beträge fest⸗
zusetzen, welche denselben zuzuerkennen sind
8e6. Zu diesem Zwecke sind die Thiere, für welche eine Prämie
deansprucht wird, gegen Ende des Markies auf die Aufforderung der
Prämiirungs-Commifsion an einer bestimmten Stelle aufzustellen, bis
die Commission sich über die Prämiirung geeinigt hat.
8 7. Der Prämtirungs-Commifsion liegt die Verpflichtung ob,
äch über diejenigen Momente, welche für die ihr zustehende Beurthei—
ung maßgebend sind, gehörig zu informiren, sie hat also auch insbe⸗
ondere festzustellen, ob die zur Praͤmirung vorgeführten Thiere auf
dem Markte wirklich verkauft worden sind. Sie hat ferner darauf
zu wachen, daß keine bloßen Scheinkäufe zum Zwecke der Prämiirung
staitfinden und Diejenigen, welche sich etwa derartige Ungehoͤrigkeiten
zu Schulden kommen laffen sollten, zur Anzeige zu bringen, damit
nach Lage der Sache ihre Bestrafung erfolgt.
§ 8. Sollten nicht genug Thiere der einen oder andern Gattung
auf dem Markte vorhanden sein, welchen eine Praͤmie zuerkannt wer
den kann, so soll die Prämiirungs-Commission derechtigt sein, die für
die eine Gattung bestimmten Prämurungsgelder ganz dder theilweise
nach ihrem Ermessen für die andere Gattung zu verwenden, so daß
also, wenn die zu prämirenden Zuchteber nicht in ausreichender Zahi
vorhanden sind, der im 84 für diese bestimmte Betrag noch für Zuchtstiere
 verwendet werden kann u. s. w.
§. Die Auszahlung der Prämie an den Verkäufer des prä—⸗
miirten Thieres erfolgi sofori, nach em die Prämiirungs Commiffion
chr Urtheil festgestellt hat, gegen eine von dem Empfänger der Vraͤmi⸗
auszustellende Quittung
Der Ankäufer erhält ein Diplom über die stattgehabte Prä—
miirung.
§ 10. Für die Beschlüsse der Prämiirungs: Commission ist ber
etwaiger Meinungsverschiedenheit einfache Stuͤnmenmehrheit maß—
nebend.
Trier, den 5. Juli 1872.
Der Ober-Bürgermeister
de Xyvs.

CECAEBRBAacÜb.ÄGmo CC —cz x
Fortsetzung der Saar-Canalisirung.
Die Lieferung von 1000 Stück Nadeln zum
Wehr bei Bous
soll im Mege der öffentlichen Submission am
Donnerstag, den 16. Augustec., Nachmittags 4 Uhr
im Special⸗Baubüreau auf der zu Bous am rechten Saar Ufer be
legenen Baustelle an den Mindestfordernden verdungen werden.
Die zugehörigen Bedingungen können entweder auf vorgenanntem
Büreau bei dem mit der speciellen Bauleitung der Haltung Bous beauf
tragten Baumeister von Dömming zu Bous oder an hiesiger Stielle
in den gewöhnlichen Büreaustunden eingesehen werden.
Hierauf Reflectirende wollen ihre Offerten mit entsprechender Auf—
chrift versehen bis zum obenangegebenen Termine bet Herrn von Döm—
ming abgeben und wird die Eröffnung in diesem Termine in Gegen—
wart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden.
St. Johann a. d · Saar, den 6. August 1877.
Der Königl. Bau⸗Inspector
—AIXX

101

Vorstehende Bekanntmachung bringe ich andurch mit dem Be—
nerken in Erinnerung, daß der qu Markt am PMiitiwoch den 8.
September er. auf dem hierzu bestimmten Platze abgehalten wird,
und daß die Prämirungs-Commission mit der Vertheilung der Präa—
mien um 12 Uhr Meiittags beginnt und nach Beendigung des Praͤ—
miirungs-Geschäftes Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden
können. Es werden sowohl Ausländer als Inbänder prämirt
und sind, vorbehaitlich der der Prämiirungs-Commission nach F*
vorstehenden Reglements zustehenden Befugnisse, folgende Prämienfäk—
ngenommen:
Für Zuchtf
Nramie zů
VNräw

A
Bekanntmachung.
Die Anlieferung und das Versetzen von 73 Stück Saar Aligne
mentssteinen soll im Submissions wpege vergeben werden.
Portofree mit entsprechender Aufschrift versehene Offerten, welchen
die auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einsichtnahme offen lie—
genden Bedingungen ꝛc. zu Grunde zu legen sind, werden bis zum
18. d. Bits. Vormittags 11 Uhr, entgegengenommen, an wel—
chem Termine die Eröffnung der qu. Offerten in Gegenwart der etwa
erschienenen Submittenten eifolgen wird. 103 *
St. Johaun a. d. Saar, den 7. August 1877. en 3. Muaust 1877.
Der Königl. Bau⸗Inspecior Der Ober-Bürgermeister
Schönbrod. de Ays.
Redaction des Nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.