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rufen, daß ihre Verzinsung bereits mit dem 31. Dezember
v. Is. aufgehört hat.
Berlin, den 183. Juni 1877.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
Bekanntmachungen der Köngl. Regierung.
Nach einer Mittheilung des Auswärtigen Amtes ist
der zuletzt auf dem Englischen Schiffe „Jorawur“ in Dienst
gewesene deutsche Scemann Emil Hurßz am 8. Januar d.
Is. an Bord verstorben.
Ueber die Heimaths- und sonstigen persönlichen Ver—
hältnisse des Verstorbenen konnte nur ermittelt werden, daß
derselbe aus Preußen gebürtig war.
Der Baarnachlaß des ꝛc. Hurtz im Betrage von 186
Mark 15 Pfennig wird bei dem königlichen Ministerium
des Innern asservirt, während eine Kiste mit Nachlaßeffeeten
von London aus an das Seemanns-Amt zu Hamburg ab—
gesandt worden ist.
Zum Zwecke der Ermittelung der etwaigen erbberech—
tigten Angehörigen des ec. Hurtz ersuchen wir diejenigen, welche
über dieselben bezw. den Heimathsort des Verstorbenen
Auskunft zu geben vermögen, solche dem Herrn Landrath
oder dem Herrn Bürgermeister des Bezirks zu ertheilen.
Trier, den 13. Juli 1877.
Dem Vorstande der Rauch-Stiftung zu Arolsen, im
Fürstenthum Waldeck, ist durch Allerhöchste Kabinets-Ordre
vom 27. v. Mts. gestattet worden, zu derjenigen Ausspie—
lung von Kunstgegenständen, welche derselbe zum Besten
der genannten Stiftung, mit Genehmigung der fürstlichen
Landes-Regierung daselbst zu veranstalten beabsichtigt, auch
im diesseitigen Staats-Gebiete Loose zu vertreiben. was
wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen
Trier, den 12. Juli 1877.
Polizei⸗Verordnung.
In Veranlassung des Auftretens des Koloradokäfers
auf einem Kartoffelfelde in der Nähe von Mülheim am
Rhein erlassen wir mit Rücksicht auf die außerordentlich
rasche und starke Vermehrung des für den Kartoffelbau so
sehr schädlichen Käfers, auf Grund der 88 62 und h., 11
und 12 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11.
März 1850 für den Umfang unseres Verwaltungsbezirkes
folgende Polizei-Verordnung:
1) Das Aufbewahren des Koloradokäfers, seiner Larven
und Puppen in lebendem Zustande, sowie der Cier desselben
ist verboten.
2) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung
werden mit einer Geldstrafe von 9 bis 30 Mark oder im
Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft geahndet.
Insoweit diese Zuwiderhandlungen von Kindern unter
14 Jahren oder anderen unzurechnungsfähigen Personen
verübt werden, haften deren Eltern oder diejenigen Per—
sonen, welche die Aufsicht über die Contravenienten oblag,
für die verwirkte Strafe.
Trier, den 21. Juli 1877.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Lehrerconferenzen
Eine Conferenz mit den Lehrern des Beringes Saar—
drücken ist anberaumt auf Dienstag, den 7. August er.,
Nachmittags 2 Uhr im Saale bei Ritzdorf in Saarbrücken
und eine desgleichen mit den Lehrern des Beringes Völk—
lingen auf Dienstag, den 14. Angust, Nachmittags 2 Uhr
im Schulsaale des Lehrers Neu zu Völklingen. Die Herren
Lehrer und Local-Schulinspectoren werden zu diesen Con—
erenzen hiermit ergebenst eingeladen.
Saarbrücken, den 28. Juli 1877.
Der Königl. Kreis-Schulinspektor
Dr. Rachel.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die fünf und vierzigste General-Versammlung des land—
wirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen wird am Sonn⸗
tag den 16. bis einschließlich Mittwoch den 19. September
d. J. zu Cleve abgehalten werden.
Mit derselben ist zugleich eine Ausstellung von Vieh
jeder Gattung und landwirthschaftlichen Producten, Geräthen
und Maschinen mit öffentlicher Preisvertheilung, sowie
speciell am 18. September die Rindvieh-Ausstellung des
J. Gaues der Rheinprovinz verbunden.
Zu dieser General-Versammlung sind die Herrn Mit—
glieder des landwirthschaftlichen Vereins eingeladen, was
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bezügliche Programm auf dem landräthlichen Amte hierselbst
zur Einsicht offen liegt.
Saarbrücken, den 26. Juli 1877.
Auszug aus der Vacanzenliste
für Nilitair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—⸗
stellung auf Lebenszeit oder auf Kündigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
ann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—⸗
pruche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen eiuzureichen sind. 9) Bewerbuugen.
1) Bensberg. Kadettenhaus, 2) Aufwärter, 8) 624 4.
Gehalt und freie Wohnung, 4) auf 3 monatliche Kündigung.
5) keine, 6) nein, 7) Bewerber muß dem Gemeinenstande
angehören, muß körperlich kräftig uid rüstig sein und ist
es erwünscht, daß Expektant verheirathet ist, da die Frau
ihm bei seinen Arbeiten behülflich sein muß, 8) Kommando
des Kadettenhauses zu Bensberg, 9) die Stelle ist zum J.
Oktober d. Is. zu besetzen.
1) Brebach, Postamt zu Saarbrücken, 2) Hilfsland⸗
zriefträger, 3) 360 6. Gehalt, 4) auf 4wöchentliche Kün—
digung, 5) 150 Me. in inländischen Staatspapieren, die
Kaution kann durch Abzüge von 8 monatlich gebildet
werden, 6) nein, 7) Kenntnisse im Lesen, Schreiben und
Rechnen, persönliche Ausdauer, 8) Ober-Post-Direktion zu
Trier, 9) sogleich zu besetzen.
1) Zell, Landrathsamt, 2) Kreisbote, 3) 810 M. Ge⸗
halt und 72 A. Wohnungsgeldzuschuß, 4) auf 3 monatliche
Kündigung, 5) keine, 6) ja, 7) schöne Handschrift. 8) Land—
rathsamt zu Zell a. d. Mosel.
Saarbrüsfen. 6 Auaust 1877. Der Gal. Kandsrafh von Gelhdern.