Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Der von mir unterm 2. Juli 1875 gegen Mathias
Krämer, 82 Jahre alt, Bergmann aus Elversberg erlassene
Steckbrief ist erledigt.
Saarbrücken, den 12. Mai 1876.
Der Königliche Ober⸗Procurator
Pattberg.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Auf dem heutigen Kreistage, zu welchem achtzehn Herrn
Kreisstände von den 20 stimmberechtigten Mitgliedern
der Kreisvertretung sich eingefunden hatten, wurde nach
Mittheilung des Ministerial-Erlasses vom 2. Februar 1876
hetreffende die Einrichtung ländlicher, Fort—
bildungsschulen, mit Einstimmigkeit beschlossen, den—
enigen ländlichen Gemeinden, welche sich bereit zeigen,
Forlbildungsschulen einzurichten, hierzu Zuschüsse zu be—
willigen, welche indessen den Betrag der von den Gemeinden
selbst übernommenen Leistungen nicht übersteigen dürfen.
Ueber die Zuweisung der einzelnen Zuschüsse soll eine
Commission, bestehend aus den Kreistagsmitgliedern G. Bruch,
J. Puffay und J. F. Schampel Bestimmung treffen, und
wird zu diesem Zwecke ein Betrag von je 500 M. jährlich
borläufig für die beiden Jahre 1876 und 1877 aus dem
ruf Grund des Gesetzes vom 31. März 1873 gebildeten
Fonds zuc Disposition gestellt.
Hierauf erfolgte die Vorlage der Rechnungen der Kreis—
Communal-Kasse nebst der Kreis-Darlehnskasse pro 1875,
gegen welche sich Nichts zu erinnern fand, so daß die
Decharge unbeanstandet ertheilt wurde.
Aus der Rechnung ergibt sich, daß das Vermögen des
Kreises am Jahresschluß 54,378 M. 21. Pfg. betragen hat,
wovon gegenwärtig 6,900 M. in Staatsanleihescheinen,
30,000 M. bei der Kreissparkasse
und 15,6585 M. anderweitig zinsbar an—
gelegt sind. Hiervon entfällt die Summe von 5455 M.
juf den vorerwähnten aus den Zinsen und zurückgezählten
Kapitalraten der den Angehörigen der Reserve und Land—
wehr gewährten Darlehen gebildeten Fonds.
Sodann erklärt sich der Kreistag mit den Beschlüssen
der Stadtverordneten Versammlungen von Saarbrücken und
St. Johann, betreffend die Gewährung einer persönlichen
Zulage von 300 M. jährlich an den Lehrer der Vorschule
der Gewerbeschule zu Saarbrücken einverstanden.
Schließlich wurden die Herrn
1. Advokat-Anwalt Boltz in Saarbrücken,
2. Rudolf Lucas St. Johann,
3. Friedrich Quien Saarbrücken,
1. Christian Regitz Farlsbrunn,
5. L. H. Röchling St. Johann,
6. Communal-Oberf. Storck„ Saarbrücken,
zu Mitgliedern des auf Grund des Gesetzes vom 6. Juli
1875 zu bildenden Waldschutzgerichtes einstimmig ge—
wählt.
Saarbrücken, den 6. Mai 1876.

Auszug aus dem Ministerial-Reseript vom 2 Fe⸗
bruar d. Is. betreffend die ländlichen
Fortbildungsschulen.
Durch die 88 106 und 142 der Gewerbeordnung vom
21. Juni 1869 ist für die Errichtung gewerblicher Fort⸗
hildungsschulen eine gesetzliche Grundlage geboten und da—

durch die Veranlassung dazu gegeben worden, Staatsmittel
zu Zuschüssen für dieselben fluͤssig zu machen. In Folge
davon ift die Möglichkeit vorhanden, für die Befestigung,
Ergänzung und Erweiterung der Volksschulbildung der aus
der Volksschule entlassenen städtischen Jugend, für die Be—
festigung ihrer sittlichen Tüchtigkeit und für die Erhöhung
der Gewerbstüchtigkeit der arbeitenden Klassen in den
Städten durch krästige Förderung dieser gewerblichen Fort⸗
bildungsschulen Sorge zu tragen. Entsprechende gesetzliche
Bestimmungen bezüglich der Errichtung ländlicher Fortbil—
dungsschulen fehlen zur Zeit noch und es ist daher noch
nicht angängig gewesen, zum Zweck ihrer Förderung über
das Maß der bisher aus dem Dispositionsfonds des land—
wirthschaftlichen Ministeriums den landwirthschaftlichen Ver—
einen bewilligten Beträge hinaus, Staatsmittel bereit zu
tellen. Gleichwohl muß anerkannt werden, daß es eben—
owohl im JInteresse der Hebung der Volksbildung über—
saupi und der besseren Pflege der landwirthschaftlichen
hewerbe, wie auch zur sittlichen Ertüchtigung der jünge—
en Generation unter der ländlichen Bevölkerung und
der Bekämpfung der sie bedrohenden Zuchtlosigkeit in
johem Grade wäünschenswerth ist, daß auch ländliche
Fortbildungsschulen errichtet werden. Dieses Bedürf—
uüiß beschränkt sich keineswegs auf die Gemeinden, bei
denen die Volksschule ihre Aufgabe noch nicht allseitig zu
ösen vermag, sondern auch da, wo gute Schulen vorge—
arbeitet haben, ist es nicht ohne die hoͤchste Gefahr, wenn
die herauwachsende männliche Jugend sofort nach ihrem
Abgange von der Volksschule jeder planmäßigen geistigen
Nahrung und Beschäftigung entbehren muß. Die bisheri—
gen günstigen Erfolge des freiwilligen Fortbildungsschul⸗
vesens in verschiedenen Provinzen, wie in einzelnen Kreisen
der Rheinprovinz, Hannover, Westfalen, Brandenburg,
Preußen, und vor Allem im Regierungsbezirk Wiesbaden,
Jaben zu dem gezeigt, daß auch ohne die Möglichkeit, die
Schüler zum Besuch der Fortbildungsschule zu verpflichten,
sich schon sehr Erfreuliches erreichen läßt, wenn das Inte—
resse für diese Angelegenheit in richtiger Weise geweckt und
erhalten wird. So bestanden im Regierungsbezirk Wies—
haden, über dessen Verhältnisse in dieser Beziehung die ge—
nauesten Nachrichten vorliegen, nach dem im Auftrage des
andwirthschaftlichen Vereins von dem Oberlehrer Th. Lautz
erstatteten Berichte im Winter 1874,75 91 Fortbildungs⸗
schulen mit 1450 Schülern von 14-20 Jahren, 108 Schü⸗
lern von 21 -30 Jahren und 12 Schülern von 31-40
Jahren, also im Ganzen mit 1570 Schülern, von denen
am Schluß des Halbjahrs noch 1412 an dem Unterricht
heilnahmen. Die Anzahl der wöchentlichen Unterrichts—
tunden variirte dort von 4 bis 8, vorherrschend waren 4
Stunden. Die Gemeinden zahlten Beiträge von 50 bis
120 M als Pauschquantum oder honorirten den Unterricht
oro Abend oder Stunde, meistens 1M. pro Stunde, in
einzelnen Fällen war auch ein Gehaltszuschuß unter der
Bedingung der Ertheilung von Fortbildungsunterricht ge—
währt worden.
Es erscheint daher geboten, zuvörderst die nächstbethei—
ligten Verbände, d. i. die Gemeinden selbst anzuregen, diese
für ihr eigenes Wohl so bedeutsame Angelegenheit in die
Hand zu nehmen, und es dürfte nicht unmöglich sein,
wenigstens einzelne Gemeindevertretungen dazu zu vermögen,
wenn ihnen vorgestellt würde, wie gering die mit der Ein—
richtung ländlicher Fortbildungsschulen verbundenen Opfer
sind.
Da nämlich sowohl die Räumlichkeiten als die Lehr—
mittel der Volksschulen auch für die Fortbildunqgsschulen
            
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