Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

und Gemeinde-Vertretungen sowie die landwirthschatflichen
Lokalabtheilungen und Kasinos in's Interesse zu ziehen.
Trier, den 28. März 1870.
* *
*
Vorstehende Bekanntmachung bringen wir hiermit in
Erinnerung.
Trier, den 12. April 1876.

Die neue Bearbeitung des Lange'schen Volksschul⸗Atlas
(32. Auflage. 35 Karten), Verlag von Westermann in
Braunschweig, empfiehlt sich durch Brauchbarkeit und sehr
billigen Preis (1 Mark), weshalb wir die Lehrer und
Schulvorstände des Bezitks auf dieselbe aufmerksam machen.
Trier, den 14. April 1876.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Es wird beabsichtigt, mit Beginn des neuen Schuljahres
in der Stadt Saarlouis einen Präparanden-Cursus zu er—
öffnen, an welchem diejenigen Präparanden und Aspiranten
des Schulamts, welche zweimal in der Woche, an den
freien Nachmittagen, die Stadt Saarlouis ohne zu große
Schwierigkeiten erreichen können, sich betheiligen mögen.
Die betreffenden Präparanden aus dem Kreise Saarbrütken
werden demnach aufgefordert, sich am Mittwoch d. 3. Mai
im Saale der oberen Knabenklasse zu Saarlouis einzu⸗
finden, um weitere Anweisungen entgegen zu nehmen.
Saarbrücken, den 29. April 1876.
Königl. Kreis-Schulinspection:
Dr. Rachel.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach g 683 des Gesetzes vom 285. Juni 1878, betref⸗
fend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, ist
die den Schiedsmännern als Ersatz für Reisekosten und
Auslagen zu gewährende Vergütung im Verwaltungswege
festzusetzen und aus der Staaiskasse zu bestreiten.
Demgemäß bestimme ich nach vorgängigem Benehmen
mit dem Herrn Finanz-Minister, was folgt:
J. Der zu einer Schätzung an seinem Wohnorte oder
in einer Entfernung von nicht mehr als zwei Kilo—
meter von demselben zugezogene Schiedsmann erhält
ür seine Leistungen nach Maßgabe der erforderlichen
Zeitversäumniß eine Vergütung von zwei Mark für
sede angefangene Stunde.
Die Vergütnng darf jedoch den Betrag von 9
Mark für den einzelnen Tag nicht übersteigen.
Als versäumt gilt für den Schiedsmann auch die
Zeit, während welcher er seine gewöhnliche Beschäf—
tigung nicht wieder aufnehmen kann.
Für Reisen Behufs Vornahme von Schätzungen nach
Orten, die mehr als zwei Kilometer von seinem
Wohnorte entfernt sind, erhält der Schiedsmann
1) an Reisekosten
a. wenn die Reisen auf Eisenbahnen oder Dampf⸗
ischiffen zurückgelegt werden können, für jedes
angefangene Kilometer 10 Pfennige und für
jeden Zu- und Abgang 2 Mark,
wenn die Reisen nicht auf Eisenbahnen oder
Dampfschiffen zurückgelegt werden können, für
jedes angefangene Kilometer 40 Pfennige.
Die Reisekosten werden für die Hin⸗ und
Rückreise besonders berechnet. Hat jedoch ein
Schiedsmann Schätzungen an verschiebenen Or—
ten unmittelbar nacheinander ausgeführt. so ist

der von Ort zu Ort wirklich zurückgelegte We—
ungetheilt der Berechnung der Reisekosten 3
Grunde zu legen.
3 Tagegeldern den Betrag von 9 Mark für de
ag.
Die Königliche Regierung wolle nunmehr die erforder
lichen weiteren Anordnungen treffen, insbesondere für ein
entsprechende Publikation der für den dortigen Verwaltungs
Bezirk in Betracht kommeuden Vergütungssätze Sorq
tragen.
Berlhin, den 26. März 1876.
Der Minister für die landwirthschaftlichen
Angelegenheiten.

2)

Vorstehender Erlaß wird mit Bezug auf den in Nr
50 des vorjährigen Kreisblattes veröffentlichten Kreistags—
beschluß vom 4. December 1873 zur öffentlichen Kenntnif
gebracht.
Saarbrücken, den 21. April 1876.
Das Kreis-Ersatz-Geschäft wird im laufenden Jahrt
nach nachstehendem Plane an den bezeichneten Tagen in
Saale der Carl Schuhmann'schen Wirthschaft hierselbs
abgehalten werden:
1) Montag den 8. Mai: Bürgermeisterei Saarbrücken
2) Dienstag den 9. Mai: Bürgermeisterei St. Johann
3) Donnerstag den 11. Mai: Bürgermeisterei Malstatt
Freitag den 12. Mai: Bürgermeisterei Dudweilet.
5) Samstag den 13. Mai: Bürgermeistereien Seller—
bach und Ludweiler.
6) Montag den 15. Mai: Bürgermeistereien Bisch⸗
misheim und St. Arnual
7) Dienstag den 16. Mai: Bürgermeistereien Heus⸗
weiler und Gersweiler.
8) Mittwoch den 17. Mai: Bürgermeistereien Fried⸗
richsthal und Sulzbach.
9) Donnerstag den 18. Mai: Bürgermeistereien Klein
blittersdorfund Völklingen
10) Freitag den 19. Mai: Bürgermeisterei Püttlingen
11) Samstag den 20. Mai: Loosung der jüngsten Al—
tersklasse für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Gestellungspflichtige werden hierdurch aufgefordert, an dem
für die Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten
Tage 7 Uhr Vormittags pünktlich, sauber gewaschen und
mit reiner Bekleidung versehen, vor der Königlichen Ersatz:
Commission zur Musterung zu erscheinen.
Die Ersatzpflichtigen der älteren Jahrgänge haben die
Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche sich nicht pünktlich einfinden, sollen
nach 8 24 ad 7 der Ersatz-Ordnung vom 28. September
1875 mit Geldbuße bis zu dreißig Mark oder Haft bis zu
drei Tagen bestraft werden. Auch können denselben die
Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Versäum—
niß in böelicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so ist die
sofortige Einstellung der als unsichere Heerespflichtigen An⸗
zusehenden zulässig. Wer durch Krankheit am Exscheinen
im Musterungstermine verhindert ist, hat ein ärziliches
Attest einzureichen, welches, insofern der ausstellende Arzt
nicht amtlich angestellt ist, durch die Polizeibehörde zu
bealaubigen ist.
            
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