Bemerkungen:
a. Kassen, welche zugleich Krankenkassen sind, ohne für ihre verschiedenen Zwecke getrennte Fonds zu führen, bleiben außer Betracht.
d. Zu den gemischten Kassen (4) sind alle Kassen zu rechnen, welche — abgesehen von der Krankenunterstützung (vgl. Bemerkung a.) —
mehrere Unterstützungszwecke verfolgen, ohne für die verschiedenen Zwecke getrennte Fonds zu führen.
stassen mit mehreren Unterstützungszwecken und entsprechend gesonderten Fonds sind als ebensoviel verschiedene Kassen anzusehen.
Nachweisung
der im Regierungs- (Landdrostei⸗) ꝛc. Bezir.. becstehenden Sterbe⸗, Invaliden⸗,
Alterversorgungs⸗, Wittwen- und gemischten Unterstützungskassen.
. Sterbekassen.
2. Invaliden⸗- und
Alterversorgungs⸗
Kassen.
„ahl der Kassen.
Hesammtzahl der Mitglieder.
vesammtbetrag des Vermögens.
Zahl der Hassen. J
Gesammtzahl der Mitglieder.
Besammtbetrag des Vermögens.
a. Kassen für
die Arbeiter
einzelner ge⸗
werblichen oder
anderer Eta⸗
blissements.
b. Kassen für
die Mitglieder
gewisser Ver⸗
eine oder Gesell⸗
schaften.
c. Kassen ohne
derartige Be⸗
chräukung des
Mitglieder⸗
Kreises.
Kassen
überhaupt
(a, b, e, zu—
sammen.)
3. Wittwenkassen.
4. Gemischte Unter⸗
stützungskassen.
Kassen aller
Arten
(I-4 zusammen.)
B.
Verzeichniß
der im Regierungs- (Landdrostei) ꝛc. Bezir.. ... becstehenden Sterbe-, Invaliden⸗
Altersversorgungs- und Wittwen-Kassen mit 300 und mehr Mitgliedern.
Hðhe der Veiträge.
lnde
Datum Jahl der
* Mitglieder
— e
und Sitz der ⁊anm Ende
Frrich⸗
des Jahres
Kasse. tung.
183875.
fixirte
Beiträge per
Monat in
M.⸗Pfen⸗
nigen be⸗
rechnet.
Beiträge,
velche nach
Sudlen des Sterbe⸗
Lohnes fest⸗
geftellt ind, geld
n M.⸗Pfen- in
nigen von
e 34 Lohn
berechnet. p
Vorstehender Ministerial-Erlaß wird den Herrn Bür—
germeistern des —B———
Auftrage mitgetheilt, mir die nach den vorstehend abge—
druckten Schema K und B.aufzustellenden“ Nachwei—
sungen nebst den Statuten einer ober der andern her—
vorragenden Kasse umgehend, spätestens aber bis
zum 20. d. Mis. einzureichen.“
Saarbrücken, den 4. Januar 1876.
Hohe der Leistungen.
Alters-oder
Invaliden⸗
Unterstütz⸗
ung per
Monat be⸗
rechnet in
Mma
Wittwen⸗ Waisen⸗
pension pension
per Monat per Monat
berechnet berechnet
in in
Ma rf M⸗rf
Vermd—
Etwaige
sonstige
Unterstütz⸗
ungen
1n
gensbestand
Ende 1875
Bemerk⸗
in
ungen.
—— —
M⸗ee
a l 1
Bezugnehmend anf die in Nr. 1 des Kreisblattes
enthaltene Bekanntmachung, die Zustellung der Grund—
ind Gebäudesteuer-Heberollen an die Herrn Einnehmer
hetreffend, wird hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten
gebracht, daß auch die Grund- und Gebäudesteuer-Hebe—
rollen der Bürgermeistereien Bischmisheim und Dud—
weiler den resp. Steuerkassen heute zugesiellt worden sind.
Saarbrücken, den 6 Januar 1876.