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Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken.
Montag, 17. April
1876.
A)
Nr. 16.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
In einem neuern Erlasse hat der Herr Minister für
Hdandel pp. sich dahin ausgesprochen, daß es in dem Falle,
wo an Stelle eines auf Grund einer Genehmigungs-Ur⸗
funde aufgestellten bezw. betriebenen Dampfkessels ein neuer
Kessel von derselben Konstruktion errichtet werden soll, einer
nochmaligen Genehmigung der Aufstellung nach 8. 24.
der Gewerbe-Ordnung vom 21. Juni 1869 nicht bedarf,
da die ursprüngliche, für Anlage eines Dampfkessels von
hestimmter Construction und an einer bestimmten Betriebs—
tätte ertheilte Conzession nicht auf einen individuell be—
timmten Kessel, sondern auf die Kesselanlage im Allgemeinen
zu beziehen und daher der Ersatz des zuerst aufgestellten
Kessels durch einen neuen, den Concessions-Bedingungen
entsprechenden Kessel nicht als eine Veränderung der Be—
triebsanlage im Sinne des 8. 25. J. c. anzusehen ist.
Vorausgesetzt muß allerdings werden, daß die ursprüng⸗
liche Genehmigungs-Urkunde produzirt werden kann; ist
dies nicht der Fall, so ist die Einholung einer neuen Ge⸗
nehmigung erforderlich.
Dagegen bedarf es zur Inbetriebnahme des neuen
Kessels der vorgängigen 8. 24. al. 4. a. a. O. vorgeschrie—
denen Untersuchung, bei welcher zu prüfen ist, ob derselbe
den Bestimmungen der Genehmigungs Urkunde entspricht,
und bei welcher Abweichungen von diesen Bestimmungen
nicht anders, als bei der Prüfung der ersten Anlage, zu
dehandeln sind.
Triser, den 20. März 1876.
——
Vereidigung eines Bauführers.
Der Bauführer Theodor Behnes, gegenwärtig zu Alt—
breisach wohnhaft, hat unterm 20. März d. J. als solcher
den vorgeschriebenen Diensteid geleistet.
Trier, den 30. März 1876.—
In Rücksicht auf die durch die ungewöhnlich lang an⸗
dauernden Hochwasser⸗Verhältnisse verzögerte Wiedereröff—
nung der Schifffahrt wird die von mir unter dem 23. v. M.
für die Zeit vom 15. Mai bis 15. Juni d. Is. ange—
Indeee allgemeine Kanalsperre anderweit festgesetzt auf die
eit:
1) vom 19. Juni bis 22. Juli d. Is. für den
Rhein-Rhone-Kanal (von der Napoleonsinsel bis
Straßburg, einschließlich des Hüninger- und Colma—
rer⸗Kanals,)
2) vom'9. bis 22. Juli d. Is. für den Rhein—⸗
Marne⸗Kanal,
3) vom 19. Juni bis 22. Juli d. Is. für den
Saarkohlen⸗Kanal und
4) vom 19. bis 22. Juli d. Is. für den Breusch⸗
Kanal.
Straßburg, den 23. März 1876.
Der Ober⸗Präsident von Elsaß⸗-Lothringen
J. V. gez. Ledder hose.
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, daß in der vorstehend
angegebenen Zeit vom 19. Juni bis 22. Juli d. Is. auch
eine Sperrung der kanalisirten Saarstrecke von Güdingen
bis Loisenthal stattfinden wird.
Trier, den 28. März 1876.
Wir machen die Polizei-Behörden unseres Bezirks da⸗
auf aufmerksam, daß steckbrieflich verfolgte Militär-Per⸗
sonen im Ergreifungs-Falle an die nächste Militair-Behörde
Wbzuliefern sind, da die für einen weiteren Transport durch
Livilbegleiter erwachsenden Kosten auf Militär-Fonds nicht
üäübernommen werden dürfen.
Trier. den 27. März 1876.
Im vergangenen Jahre ist in Berlin unter dem Pro—
tectorat ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Frau
Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen die
Allgemeine Deutsche Pensions-Anstalt für
Lehrerinnen und Erzieherinnen begründet worden,
deren Zweck darin besteht, ihren Mitgliedern im spaäteren
Lebensalter oder bei dauernder Dienstunfähigkeit eine lau—
fende Pension zu gewähren. Das Statut dieser Anstalt,
welcher mittelft Allerhöchster Ordre vom 15. Oktober 1875
die Rechte einer juristischen Person verliehen worden sind,
findet sich abgedruckt im Centralblatt für die gesammte
Unterrichts-Verwaltung pro 1875 Seite 675.
Wir veranlassen die Herrn Kreis-Berings- und Local—
Schulinspectoren, die Betheiligten auf diese einem dringen—
den Bedürfniß entsprechende Anstalt in geeigneter Weise mit
dem Bemerken aufmerksam zu machen, daß Anträge wegen
Aufnahme in dieselbe an den Director des Centralverwal—
Seitens des Magistrats der Stadt Königsberg i. d.
Neumark ist uns die Sterbeurkunde eines Arbeiters Ru—
tock, ungefähr 50 Jahre alt, welcher am 5. Februar er.
schwer erkrankt dort eingewandert ist, behufs der Aushän—
digung zugegangen. Da in jener Urkunde dessen Wohnort
nur als in einem kleinen Orie der Gegend von Trier lie—
gend angegeben ist, so fordern wir hiermit auf, sich behufs
Entgegennahme der Urkunde bei dem betreffenden Bürger—
neister unter Nachweisung des verwandschaftlichen Verhãlt⸗
nisses zu melden, welch' Letzterer dann die Aushändigung
der Urkunde bei uns beantragen wird.
Trier, den 27. März 1876.