Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

J

daß die Stute nach mehrfachen Versuchen den Hengst nicht
mehr angenommen hat.
Bei der Auswahl der Pferde ist im Allgemeinen der
Grundsatz zu beachten, daß erstere dem beabsichtigten Ge—
brauch möglichst entsprechen müssen, und daß alsdann ein
»der der andere unwesentliche Fehler, der unter andern Um⸗
ständen die Annahme eines Pferdes ausschließen würde,
teinen Grund zur Zurückstellung geben kann.
Bei der in Folge Landlieferung stattgefundenen zwangs⸗
weisen Gestellung haftet der letzte Besitzer nicht für das
Vorhandensein derjenigen Eigenschaften beim Pferde, deren
Fehlen nach den Landesgesetzen bei freiwilligem Verkauf
ein Rückgängigmachen des Handels oder eine Regreßpflicht
des Verkäufers begründet.
Es ist daher die Rückgabe eines zwangsweise ange⸗
kauften Pferdes und die Rückforderung des gezahlten Tax—
preises nicht statthaft, auch wenn innerhalb bestimmter Fri—
sten eine der nach den Landesgesetzen sonst den Rückgang
des Kaufes bedingenden Krankheiten nachzuweisen ist.
Bei freihändigem Ankauf bleiben indessen die gesetz⸗
lichen Bestimmungen der Gewährleistung in Kraft.

Bei der durch das Regierungs-Rescript vom 12. März
1875 J. A. 2914 — mitgetheilt durch die Verfügung vom
31. März 1875 Nr. 1597 — vorgeschriebenen Aufstellung
der Nachweisungen, die in dengewerblichen An—
lagen vorgekommenen Unfälle betreffend, ist
nach der neuerdings erlassenen Anordnung der Königlichen
Regierung zu Trier vom 23. März d. J. J. A. 8809
darauf zu achten, daß oben in den Colonnen J. bis X. der
Nachweisung AI die Gesammtzahl der in sämmtlichen,
dem betreffenden Indnustriezweige angehörenden Anlagen be—
cchäftigten Arbeiter eingetragen wird, wogegen die Angabe
der Zahl derjenigen Arbeiter, welche in den in der Ueber—⸗

sicht A verzeichneten einzelnen Anlagen beschäftigt gewesen
sind, nicht erfordert wird.
Dies wird den Herrn Bürgermeistern mit dem Bemerken
mitgetheilt, daß bis zum 83. Januar jeden Jahres die
Nachweisung Al einzureichen ist und an deren Stelle, falls
keine Unfälle vorgekommen, die gedachte Zahlen-Angabe
genügt.
Behufs Berichtigung der Tabelle 4.11 für den Jahrgang
 1878 ist mir noch nachträglich innerhalb 6 Tagen
die Gesammtzahl der in den in Rede stehenden Anlagen
im Jahre 1875 beschäftigt gewesenen Arbeiter anzuzeigen
Saarbrücken, den 31. März 1876.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Johaun Solzer, 12 Jahre alt, Sohn des Bergmannes Christian
holzer zu Schiffweiler, hat sich seit dem 12. November d. J. von
hause entfernt, ohne bisher wieder dahin zurückgekehrt zu sein. Der—
selbe ist 1,40 Meter groß und von kurzer gesetzter Statur, hat
blonde Haare, platte Stirn, graue Augen, blonde Augenbraunen, ge
wöhnliche Nase und Mund, langes Kinn und blasse Gesichtsfarbe
Bekleidet war derselbe mit einer grünen Mütze mit Schirm, einer
chwarzen, auf jedem Knie geflickten Hose, einer grauen Weste von
Sommerzeug, einer blauleinenen Jacke, einem Paar niederen Leder
d einem Paar grauwollenen Strümpfen und emem grauen
Shawl.
Ich ersuche Jeden, welcher von dem gegenwärtigen Aufenthalts
orte des ꝛc. Holzer Kenntniß hat, mir oder der nächsten Polizeibehörd⸗
Mittheilung zu machen.
Saarbrücken, den 25. März 1876.
Der Königl. Ober-Procurator
Pattberg.

Saarbrücken, 3. April 1876. Der Kgl. Landrath von Geldern

cher Anzeiger.
Bekanntmachung, nfinden sich über das Gutachten aus
betreffend Erxpropriation behufs Erwei getheilt werden seutzuhrechen, sosor im Lerinine mu
hofes in Sul eweis des Bahn- Srier, den 27. Matz 1826.
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