Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

5) in der Bürgermeisterei Bischmisheim acht Pfennige
auf den Kopf der Bevölkerung, wobei indessen in
der Bürgermeisterei Dudweiler für Fischbach ein Zu—
schlag von zwei Pfennigen auf den Kopf hinzutrist.
V. Die Vertheilung der Impfkosten auf die Gemeinden
bez. Bürgermeistereien des Kreises erfolgt nach der Zahl
der bei der letzten Volkszählung ermittelten Bewohner der
Gemeinden bez. Bürgermeistereien.

Hierauf erfolgte die Mittheilung, daß in der Kreis—
Communalkasse ein disponibler Bestand von 30,000 Mark
vorhanden sei, dessen vorläufige zinsbare Belegung bei der
Kreissparkafse beschlossen wurde, da der Ankauf von Staats—
papieren in Berücksichtigung des hohen Coursstandes zur
Zeit nicht thunlich erscheint, und zur anderweitigen vor—
theilhafteren Anlage durch Darleihung an Gemeinden des
Kreises sich im Laufe des Jahres keine Gelegenheit dar—
hietet.

Ferner wurde mitgetheilt ein Schreiben der Rheinischen
Provinzial-Verwaltung zu Düsseldorf vom 20. Dezember
o. J., betreffend den Bau einer Brücke über die
Blies bei Saargemünd.
Die Absendung der demzufolge beschlossenen Petition
ist unterblieben, weil inzwischen die Rheinische Provinzial-Verwaltung
 in Abänderung ihrer früheren Entschließung
den erbetenen Beitrag von 29,000 Mark zu den Kosten des
nunmehr gesicherten Baues dieser Brücke zugesagt hat.

Sodann wurde den Herrn Kreisständen der von dem
Kreisschulinspector Dr. Rachel erneuerte Antrag auf Ge—
währung eines Beitrages zur Errichtung einer Kreis—
Lehrer-Bibliothek vorgelegt, wobei sich indessen keine
Bereitwilligkeit zu einer entsprechenden Bewilligung bei der
iüberwiegenden Mehrheit der Kreisvertretung zu erkennen gab.

Schließlich erfolgte die Vornahme der Wahl der Mit—
glieder de Musterungs-Commissionen für die
auf Grund des Pferde-Aushebungs-Regle—
ments vom 12. Juni 1875 (abgedruckt in der 1. Bei—
lage der Nummer 41 des Amtsblattes vom 14. October
1875) gebildeten Musterungsbezirke.
Es wurden gewählt:
J. für den ersten Bezirk, bestehend aus den Städten
Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach, der Bür—
germeisterei Gersweiler, und der Gemeinde St. Arnual,
mit dem Musterungsorte Saarbrücken:
1) Herr Eduard Karcher zu Saarbrücken;
2) Herr Förster Bergmann zu St. Arnual;
3) Herr Louis Volz zu St. Johann;
und zu deren Stellvertretern:
zu 1) Herr Gustav Bruch zu St. Johann;
zu 2) Herr Ludwig Bruch zu St. Johann;
zu 83) Herr Heinrich Kalck zu Saarbrücken.
II. für den zweiten Bezirk, bestehend aus den Bürger—
meistereien Dudweiler, Sulzbach und Friedrichsthal, mit dem
Musterungsorte Dudweiler:
1) Herr Fritz Dill zu Dudweiler;
2) Herr Joh. Nik. Martin zu Sulzbach;
3) Herr Joh. Wunn zu Dudweiler;
und zu deren Stellvertretern:
zu 1) Herr Ludwig Zeitz zu Sulzbach;
zu 2) Herr Michael Neurohr zu Friedrichsthal;
zu 8) Herr Friedrich Zeitz zu Sulzbach.
III. für den dritten Bezirk, bestehend aus den Bürger⸗

meistereien Ludweiler, Püttlingen und Völklingen, mit den
Musterungsorte Völklingen:
1) Herr Thierarzt Willach zu Louisenthal,
2) „Lorenz Kurz zu Wehrden,
8) „Karl Reinhold zu Rockershausen
und zu deren Stellvertretern:
zu 1 Herr Jakob Huppert zu Fürstenhausen,
„ 2,„ Konrad Schiel, Völklingen,
„85Philipp Armbrüster zu Ludweiler.
IV. für den vierten Bezirk, bestehend aus den Bürger
meistereien Heusweiler und Sellerbach, mit dem Musterungs
ort Heusweiler
1) Herr Jobann Puffay zu Obersalbach,
2) Peter Klein zu Eiweiler,
3) Joh. Friedr. Schampel zu Neumühle
und zu deren Stellvertretern
zu 1) Herr Ludwig Klein zu Walpershofen,
„ 2) „Johann Krämer III. zu Berschweiler,
.. 3) ,Dietrich Bickelmann zu Niederfalbach.
V. für den fünften Bezirk bestehend aus den Bürger—
meistereien Bischmisheim, Kleinblittersdorf und den Ge
meinden Güdingen und Bübingen, mit dem Muster
ungsort Brebach
1) Herr Wilhelm Hartung zu Saarbrücken,
2) „Georg Franz zu Fechingen,
3) „ Müller, Güdingen
und zu deren Stellvertretern
zu 1 Herr Peter Degott zu Auersmacher,
32 Herr Heinrich Hettrich zu Scheidt,
3 Herr Ludwig Schäfer zu Güdingen.
Saarbrücken, den 26. März 1876.

g

Nachdem der vorstehend veröffentlichte Kreistags-Beschluß
vom 26. Februar d. J, betreffend die durch das Geset
vom 12. April 1875 nothwendig gewordene neue Regeluns
des Impfwesens, Seitens der Königlichen Regierung zu
Trier unter dem 17. März d. J. genehmigt worden ist und
die gewählten Herrn Impfärzte sich sämmtlich zur Ueber—
nahme des Impfgeschäftes unter den festgesetzten Beding
ungen bereit erklärt haben, werden die Herrn Bürgermeister
ersucht, diesen Beschluß zur Kenntnißnahme der Gemeinde—
vertretungen und bezw. Bürgermeisterei Versammlungen zu
bringen, damit letztere schleunigst die etwa noch erforder—
lichen Festsetzungen in Betreff der Besoldung der Aerzte für die
sonstigen bisherigen Geschäfte der Districtsärzte beschließen.
Ferner wird anf 8 2 des Gesetzes vom 12. April 18785
aufmerksam gemacht, wonach die Gemeinden für die Impf—
termine ein geeignetes Local bereit zu stellen und dem Impf—
arzte die dabei erforderliche Schreibhülfe zu gewähren haben
wogegen Seitens des Kreises die Formulare sür die Impf⸗
listen und Impfscheine beschafft werden.
Dieselben werden binnen 8 Tagen den Herrn Bürger—
meistern zur Aufstellung der Listen und zur Aushändigung
an die Herrn Aerzte, denen auf Wunsch diese Verfügung
vorzulegen ist, zugesendet werden.
Saarbrücken, den 31. März 1876.

Die auf dem Kreistage vom 26. Februar d. J. voll—
zogenen Wahlen der Mitglieder der Pferdemusterungs—
Commissionen sind in Gemäßheit des 8 14 des Pferde—
Aushebungs-Reglements vom 12. Juni 1875 von den Herrn
Bürgermeistern in ortsüblicher Weise den Eingesessenen der
betreffenden Bezirke bekannt zu machen.
            
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