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Nr. 14.
Saarbrücker
—44
Kreis—
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, 3. April
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i2 pf.
den Kreis Saarbrücken. —
1876.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Als Ergebniß der Reichstagswahlen vom 30. März c. im 5. Wahlkreise des Regierungsbezirks Trier (Krei?
Saarbrücken), ist unter Beobachtung der Vorschriften des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 festgestellt worden, das
von den 8,050 Seitens der Wahlvorstände für gültig erklärten Stimmzetteln
8,009 auf den Namen des Geheimen Bergraths Pfähler zu Sulzbach,
13 auf den Namen des Dr. juris Muth zu St. Johann,
11 auf den Namen des Professors Dr. Virchow zu Berlin,
3 auf den Namen des Bergraths Eilert,
b auf je zwei gleichlautende Namen,
und 8 auf je einen Namen
auten.
Da sich sonach die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen auf den
Geheimen Bergrath Pfähler zu Sulzbach
ereinigt hat, so ist derselbe zum Reichstags Abgeordneten für den Kreis Saarbrücken an Stelle des verstorbenen Ober—
Bergraihes Bluhme gewählt worden, was hierdurch in Gemäßheit des 8F 27 des Wahl-Reglements zur öffentlichen Kennt—
niß gebracht wird.
Saarbrücken, den 3. April 1876.
Der WahlCommissar
vom Geldermn,
Königlicher Landrath.
10) dem Dr. Langguth zu Sulzbach für die Bürgermei—
sterei Sulz bach.
II. In Betreff der Impfstationen soll eine Vermehrung
gegenüber den bisherigen dahin eintreten, daß für die Bür—
germeisterei Gersweiler, Gersweiler und Clarenthal, für die
Bürgermeisterei Heusweiler, Heusweiler, Holz, Kutzhof und
Quierschied, für die Bürgermeisterei Ludweiler außer den bis—
herigen Naßweiler und für die Bürgermeisterei Sellerbach,
Cöln, Guichenbach und Walpershofen zu Impfstationen
ausdrücklich bestimmt werden. Ju Betreff der übrigen
Impfbezirke bleibt weitere Beschlußfassung über die Errich—
fung neuer Stationen außer den bereits bestehenden vor—
behalten
III. Die Remuneration der Herrn Impfärzte wird un—
ter Zugrundelegung der bei der letzten Volkszählung ermittel—
ten Zahl der Ortsbewohner und unter Annahme verschiedener
Sätze, für welche die Anzahl der Impfstationen und die
Entfernung derselben vom Wohnorte des Arztes maßagebend
sind, wie folgt, bestimmt:
1) in den Bürgermeistereien Saarbrücken, St. Johann,
Malstatt-Burbach, Dudweiler, Friedrichsthal Sulz—
bach und Völklingen vier Pfennige
2) in den Bürgermeistereien St. Arnual, Gersweiler,
Kleinblittersdorf und Püttlingen fünf Pfennige,
83) in den Bürgermeistereien Heusweiler und Sellerbach
sech s Pfennige
9) in der Bürgermeisterei Ludweiler sieben Pfennige
und
Auf dem Kreistage vom 26. Februar dss. J., zu wel⸗
hem 18 Herrn Kreisstände von den 20 suümmberech—
igten Mitgliedern der Kreisveta-e“ing sich eingefunden
hatten, wurden zur Ausführ: 1— 8 Reichs-Impf—
zesetzes vom's. April 187 ab des preußischen,
Besetzes vom 12. April 1875 folgende Beschlüsse
efaßt:
u . Unter Beibehaltung der bisherigen Impfbezirke ist
die Ausführung des Impfgeschäfts für das laufende Jabr
zu übertragen:
1) dem Sanitätsrath Dr. Zwicke in Saarbrücken für
die Stadt Saarbrücken
2) dem Dr. Rudolph in St. Johann für die Stadt St.
Johann
5) dem Dr. Lentze zu Burbach für die Stadt Malstatt—
Burbach und die Bürgermeisterei Gersweiler
4) dem Sanitätsrath Do Küpper in St. Johann für
die Bürgermeistereien St. Arnual, Bischmisheim und
Kleinblittersdorf.
5) dem Dr. Teich zu Dudweiler für die Bürgermeisterei
Dudweiler
5) dem Dr. Sommer in Friedrichsthal für die Bürger—
meisterei Friedrichsthal
7) dem Dr. Lorcelius zu Heusweiler für die Bürger⸗
meisterei Heusweiler
9) dem Dr. Trinkkeller zu Völklingen für die Bürger—⸗
meistereien Völklingen und Ludweiler
9) dem Dr. Kersten zu Püttlingen für die Bürgermeiste—
reien Püttlingen und Sellerbach