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Der Meldung sind beizufügen:
1) ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titelblatt der vollständige Name, das Alter, die Confession, der Wohnor:
der Bewerberin, sowie der zugehörige Kreisort angegeben ift;
2) ein Tauf- bezw. ein Geburtsschein;
3) die Zeugnisse über die bisher empfangene Schulbildung und die schon etwa bestandenen Prüfungen;
) ein amtliches Führungs-Attest und
5) ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzte ausgestelltes Attest über den Gesundheits—
Zustand.
Lehrerinnen, welche ihre Prüfung als Schulvorsteherinnen ablegen wollen, haben sich mindestens 8 Monate vor dem
bezüglichen Termine bei uns zu melden, und ihrer Meldung außer den von den Aspirantinnen für das Lehrerinnen-Am—
beizubringenden Zeugnissen auch solche über ihre bisherige Lehrthätigkeit beizufügen.
Ueber ihre Zulassung zur Prüfung werden die Bewerbetinnen demnächst mit Bescheid versehen werden.
Coblenz, den 6. November 1876.
Königliches Provinzial-Schulcollegium. Konopacki.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Die Aufräumung der Rückstände vor dem Jahres⸗Kassen-Abschlusse betreffend.
Bei dem bevorstehenden Jahres-Kassen-Abschlusse werden
sämmtliche von uns ressortirten Kassen, insbesondere die
Steuer⸗, Forst- und Strafkassen erinnert, die etwaigen Ein—
nahme-Rückstände aus früheren Jahren ohne Verzug
und die Gefälle des laufenden Jahres zur Verfallzein
einzuziehen und die erhobenen Beträge vor Ablauf des
Monats Januar k. J. an die vorgesetzte Kasse abzuführen,
die als uneinziehbar sich herausftellenden Quoten aber in
den vorgeschriebenen Terminen zur Niederschlagung anzu—
melden.
Zugleich erinnern wir denjenigen Theil des Publikums,
welcher an die königl. Kassen Zahlungen zu leisten hat, solche
zur Vermeidung von Zwangsmaßregeln prompt abzuführen,
und fordern auch sämmtliche Beamten, Pensionäre und
sonstige Empfangs-Berechtigte auf, die für das laufende
Jahr, ihnen zustehenden festen Beträge zur Verfallzeit bei
den betreffenden königl. Kassen zu erheben, sowie alle die—
jenigen, welche bei den uns untergeordneten Kassen Gebühren
für amtliche Verrichtungen zu beziehen oder Forderungen
für Lieferungen ꝛc. zu machen haben, veranlaßt werden,
dieselben bis spätestens den 10. Januar k. J. in vorschriftsmäßiger
Weise zur Liquidation zu bringen, widrigenfalls
die Anweisung derselben bis nach Beendigung der Jahres—
Kassen-Abschluß-Arbeiten (18. Februar k. J.) ausgesetzt
werden müßte.
Trier, den 16. November 1876.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten der Rhein—
provinz vom 27. November d. J. ist dem Schlossermeister
Eduard Reuther zu St. Johann die Erlaubniß zur öffent—
lichen Verloosung des von ihm angefertigten, in der Garten—
bau-Ausstellung zu Saarbrücken vom 3. bis 10. September
1876 ausgestellt gewesenen schmiedeeisernen Blumentisches,
im ungefaͤhren Werthe von 600 Mark, mit der Maßgabe er—
theilt worden, daß nicht mehr als 600 Loose zu 1 Mark
das Stück ausgegeben werden und daß der Vertrieb der
Loose auf den Kreis Saarbrücken beschränkt bleibt.
Dies wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß der Prospect der Ausspielung auf
meinem Büreau zur Einsicht offen liegt.
Saarbrücken. den 14. Dezember 1876.
In Gemäßheit des 8 45, 7 b. der Ersatz-Ordnung ersuche
ich die Herren Bürgermeister, mir alljährlich zum 15.
Januar für jede der im vorhergegangenen Jahre in Ihrem
Bezirke verstorbenen männlichen Personen, welche das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben und außerhalb Ihrer
Bürgermeisterei geboren sind, eiu Sterbe-Attest einzureichen.
In diesen Attesten ist stets der Kreis des Geburtsortes
anzugeben, sofern letzterer nicht zum Aushebunasbezirke
Saarbrücken gehört.
Der Uebersendung der in dem angezogenen Paragraphen
bezeichneten Nachweisung bedarf es dagegen nicht.
Die Sterbe-Atteste der bezeichneten Personen, welche
im Jahre 1875 verstorben sind, wollen mir die Herren
Bürgermeister, soweit solches noch nicht geschehen, bis Ende
dieses Monats einsenden,
Saarbrücken, den 13. Dezember 1876.
Personal-Chronik.
Der Lehrer Jakob Heydt ist an die evangelische Schule
zu Saarbrücken berufen worden.
Der Lehrer Schenkenberger zu Dudweiler, im Kreise
Saarbrücken, ist an die 4. Knabenklasse der evangelischen
Schule daselbst berufen worden.
Der Lehrer Jakob Mertes in Wölflingen, ist an die
katholische Schule zu Altenkessel, im Kreise Saarbrücken.
provisorisch berufen worden.
Die Schulamts-Candidatin Anna Jedosch, ist an die
4. evangel. Schule zu St. Arnual, im Kreise Saarbrücken.
provisorisch berufen worden.
Laichschonreviere.
Die Vermehrung der besonders in Deutschland heimischen
Bachforelle, welche unstreitig zu den werthvollsten Edel—
fischen gehört, geht wegen der geringen Anzahl ihrer Eier,
— eine einpfündige Forrelle hat deren kaum 2000, wogegen
z. B. ein Karpfen gleichen Gewichts über 50,000 hat —
nur langsam vor sich. Um so sorgfältiger dürften alle der
Fortpflanzung der Forelle entgegenstehenden Hindernisse zu
beseitigen und dieselbe bei Anlegung von Laichschonrevieren
nach 88 29 flg. des Fischereigesetzes vom 80. Mai 1874
namentlich zu berücksichtigen sein. Die Feststellung von
Schonrevieren für genannte Fischart ist nicht ohne Schwie—
rigkeiten, indem dieselbe vor der Laichzeit paarweise von
Bach zu Bach aufwärts zieht, häufig sogar in die Bewäs—
serungsgräben wandert. wo sie meistens ein Opfer der Raub—
sust wird