Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Vorräthe an Postwerthzeichen der Thalerwährung, welche
sich jetzt noch in den Händen des Publikums befinden,
önnen bis einschließlich den 13. Februar 1876 bei den
Postanstalten gegen Postwerthzeichen des gleichen Be—
rages in der Reichswährung umgetauscht werden. Eine
Einlösung gegen Baar findet nicht statt.
Berlin W., den 6. Januar 1876.
Kaiserliches General-Postamt.

der veranlagten Jahressteuer nur 2 Mark 90 Pfg. zu
entrichten sind.
Es berechnen sich demnach die von den Steuerpflichtigen
pro 1876 einzuziehenden Sätze der verschiedenen Sieuer—
stufen sowie die Beischläge für die Justizkosten-Fonds,
welch' letztere, wie es auch im Vorjahre der Fauͤ war,
nicht nach dem ermäßigten, sondern nach den urr—
sprünglichen, im Gesetze bezeichneten Steuersätzen fest—
zustellen sind, in folgender Weise:

Beitritt Frankreichs zum Allgemeinen Postverein.
Vom 1. Januar 1876 ab tritt Frankreich mit Al—
gerien dem Allgemeinen Postverein bei. Es kosten als—
dann nach Frankreich und Algerien: gewöhnliche fran—
kirte Briefe 20 Pfg. für je 15 Gramm, Postkarten 10
Pfg. das Stück, und Drucksachen, Waarenproben und
Geschäftspapiere 5 Pfg. für je 00 Gramm.
Berlin, W., den 27. Dezember 18735.
Kaiserliches General-Postamt.

8 43
* Prinzipal⸗ Beischlag für
7 Klassensteuer den Justizfond
—A——

Summa

Net Pfg.

F
1.1
5
.

2
5
8
11
17
23
29
24

90
80
70
—V
29)
*

33
06
09
2
8
4
0
5
2
3
)
2

2 93
5 86
8 79
11 72
17 58
23 44
29 30
35 16
41. 02
46 88
58 60
70 32

—ü——————— ä

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Assisen zu Saarbrücken.
Die Eröffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirke
des, Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken für das
1. Quartal 1876 wird hiermit auf
Montag den 7. Februar d. J.
festgesetzt und der Königliche Appellations⸗Gerichts⸗Rath
herr Thumb zum Präsidenten derselben ernanni.
Gegenwärtige Verordnung soll auf Betreiben des
Königl. Herrn General-Procurators in der gesetzlichen
Form bekannt gemacht werden.
Cöln, den 8. Januar 1876.
Der Erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations-Gerichtshofes, Geheimer Ober-Justizrath:
(gez) Dr. H. Heimsoeth.
Für gleichlautende Ausfertigung.
Der Ober⸗Sekretair
IL. 8.) Herrmanns.

.
*

)

Trier, den 15. Januar 1876

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach 870 des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875
über die Beurkundung des Personenstaudes und die
Eheschließung, sollen die Gebühren für Ertheilung von
Auszügen aus dem Civilstands-Registern ꝛc. nur“ dann
den Gemeinden zufließen, wenn die Landesgesetze nicht
ein Anderes bestimmen.
Da die rheinisch-französische Gesetzgebung im Gegen—
satz zu vorerwähntem8 70 diese Gebühren den Chil—
standsbeamten überweist, so ist darin durch die neue
Gesetzgebung nichts geändert und sind die Civilstandsbe—
amten zum Fortbezuge dieser Gebühren, ohne daß es
hierzu eines desfallfigen besonderen Beschlusses Seitens
der Gemeindevertretung bedürfte, berechtigt.
Dies wird in Folge eines Erlasses der Königlichen
Regierung zu Trier hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Saarbrücken, den 24. Januar 1876.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bestätigung des Curatoriums der Kreissparkasse in Saarbrücken.
Bei der nach 88 4 und S5 der Statuten der Kreis—
—DD——
des Curatoriums durch die Kreisstände sind:
1) Karl Schlachter in Saarbrücken als Director,
2) Friedrich Braun junior,
3) Landgerichts-Assessor Kleber,
4) Theodor Röchling in Saarbrücken, und
5) Georg Simon zu St. Arnual
als Beisitzer und aus diesen Theodor Röchling als
Stellvertreter des Vorsitzenden gewählt worden.
Diese Wahlen haben unsere Bestätigung erhalten.
Trier, den 11. Januar 1876.

Seitens der Königlichen Regierung zu Trier werden
die Fabrikate der Firma A. Lickroth K Co. Fabrik
von Schulbänken und Kirchenstühlen zu Frankenthal in
der Pfalz, empfohlen.
Die Schulbänke bestehen aus eisernen Gestellen mit
festen oder beweglichen Tifchplatten ꝛc, werden auf
Gemäß der in Nr. 47 der vorigjährigen Gesetzsammlung dem Boden festgeschroben und sind zweisitzig, dreisitzig
abgedruckten Bekanntmachung des Herrn Finanzministers doder viersitzig in der Weise construiri, daß die Kinder
Excellenz vom 27. Dezember. v. J. findet zufolge des aus denselben heraustreten und die Lehrer in die un—
Z6 des Gesetzes vom 25. Mai 1878 und des 8's des mittelbare Nähe sämmtlicher Kinder gelangen können.
weiteren Gesetzes von demselben Tage (Ges.⸗Sammlung Die Preise der Schulbänke betragen für die Lsitzigen
S. 218 und 222) eine Mindererhebung der Klassensteuer — 22 bis 31 M., für die Zsitzigen 28 bis 88 M., fuͤr die
für das Jahr 1876 in der Weise statt, daß auf jedes M. J Asitzigen 34 bis 45 Mark.
            
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