Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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ligten 480 Ab. noch vorhanden sind, zur Veranstaltung einer
Fohlenschau, wurde abgelehnt.
Die Bewilligung einer weiteren Beihülfe für das Jahr
1877 soll ausgesetzt bleiben, bis daß bestimmie Vorschläge
des lardwirthschaftlichen Vereins in Betreff der beabsich—
tiigten Verwendung vorliegen.
VIII. In Gemäßheit des 8 49 des Gesetzes vom
z. Juli 1875, betreffend Schutzwaldungen und Waldge—
nossenschaften, wurde bestimmt, daß den Mitgliedern des
Waldschutzgerichtes Entschädigungen für etwaige Auslagen
nach den in 84 des Gesetzes vom 24. März 1873 für
die Reisekosten der Landräthe vorgeschriebenen Sätzen auf
Verlangen gewährt werden sollen.
IX. Auf Grund des Artikels II des Gesetzes, betref⸗
jend einige Abänderungen der Vorschriften für die Veran—
lagung der Classensteuer vom 11. Juni 1875, ist von der
Königlichen Regierung die Bildung von Classensteuer-Ein—
schätzungs-Bezirken durch Vereinigung benachbarter Gemein—
den in den Bürgermeistereien Heusweiler, Ludweiler und
Sellerbach in Aussicht genommen worden.
Der Kreistag gab im Einverständniß mit den bethei—
ligten Gemeinde-Vertretungen die erforderte Zustimmung zu
der Zusammenlegung der Gemeinden:
1) Kutzhof, Numborn und Berschweiler,
2) Dilsburg und Bietschied,
3* Dbersalbach und Curhof,
Eigweiler, Kirschhof und Hellenhausen,
5. Heusweiler, Hirtel und Rittershof,
5) Wahlschied und Lummerschied, und
7) St. Nicolas und Carlsbrunn
zu je einem Einschätzungsbezirke, mit der Maaßgabe, daß
die Vereinigung vorlänfig nur für die Veranlagung des
zuküuftigen Jahres Geltung haben solle, dagegen die Ent—
scheidung über eine dauernde Verbindung der genannten
Gemeinden, sowie über die Zusammenlegung von Gemein—
den in der Bürgermeisterei Sellerbach bis zum nächsten
Jahre vorbehalten bleibe, da zur Zeit Erfahrungen über
die Zweckmäßigkeit der neuen Einrichtung nicht vorliegen.
X. In Betreff der Ausführung des Impfgeschäftes
für das Jahr 1877 beschloß der Kreistag die gegenwärtige
Abgrenzung der Impfbezirke und die sonstigen Bestimmungen
des Beschlusses vom 26. Februar d. J. (No. 14 des Kreis—
blatts) über die Impfärzte und deren Remunerationen sowie
über die Vertheilung der Impfkosten unverändert beizube—
halten.

XI. Sodann wurde der Antrag der Stadtgemeinde
St. Johann auf Rückgewähr eines Theiles der für die
Leitung der Communalbauten durch den Kreis-Communal-RBaumeister
 gezahlten Gebühren wiederholt vorgelegt.
Auf Grund der seit dem letzten Kreistage vorgenont—
menen Erörterungen entschied sich die überwiegende Mehr—
heit der Versammlung dafür, daß zunächst durch eine wei—
tere Untersuchung, mit welcher die Bau-Commission beauftragt
vird, das streitige Sachverhältniß aufgeklärt werde.
XII. Gegen den Etat der Vo schule der Gewerbe—
schule zu Saarbrücken für das Schuljahr 187677 fand sich
nichts zu erinnern. Mit der definitiven Anstellung der
dehrer Runkel und Giese an der genannten Schule erklärte
sich der Kreistag einverstanden.
Den an der reorganisirten Gewerbeschule hierselbst
definitiv angestellten Lehrern, deren Zahl gegenwärtig nur
yrei heträdt. aber nach dem Organifsationsosane vom 21

—
der Staatsregierung Wohnungsgeldzuschüsse zu den Sätzen
der Tarifklasse III und 1IV des Gesetzes vom 12. Mai 1878
im Betrage von 540 M. und bezw. 360 M. jährlich vom
l. Januar dieses Jahres ab gewaͤhrt werden.
Die hierzu erforderlichen Mittel, soweit solche von der
Stadt Malstatt-Burbach und den ländlichen Gemeinden des
Kreises aufzubringen, wurden bewilligt.
XIII. Es erfolgte die Mittheilung, daß die Kreis—
Communal-Kasse voraussichtlich am Jahresschluß, die vor—
läufig bei der Kreissparkasse hinterlegten Summen einge⸗
rechnet, mit einem Bestande von 60,000 M. abschließen
werde, über dessen zinsbare Anlegung Beschluß zu fassen
sei. Der Kreistag beschloß hierauf die dispenibeln Beträge
den Gemeinden Auersmacher und Dudweiler gegen 5 92
Zinsen unter der Bedingung darzuleihen, daß die Zurück
zahlung in Jahres raten im Laufe von fünf Jahren stattfinde.
XIV. Der Beschluß des Kreistages vom 4. Dezember
p. J., wonach die Vertheilung der sämmtlichen Pro—
vinzial-Beiträge auf die Gemeinden des Kreises
—ADDDDDD——
stabe erfolgen soll, hat die Geneomigung der königlichen
Regierung mit der Einschränkung erhalten, daß es in Be—
treff der Umlage Behufs Verzinsung 'und Til—
gung der zum 8gwecke der Reorganisation der
Jrrenpflege in der Rheinprovinz aufgenom—
menen Anleihen bei den durch den 19. Rheinischen
Provinzial-Landtag beschlossenen und Allerhöchsten Orts
jenehmigten Bestimmungen sein Bewenden behäalten muß.
Demzufolge wird diese Umlage, von welcher auf den
Kreis für das laufende Jihr 19,377 46. 56 5entfallen,
wie bisher zur Hälfte nach der Seelenzahl und zur Hälfte
nach dem Aufkommen an Klassen- und klassificirter Ein—
kommensteuer von den Gemeinden aufgebracht werden.
Für 1876 und 1877 beschließt der Kreistag zur Be—
zahlung der Beiträge den dem Kreise mit 62886 Ab. über⸗
wiesenen Antheil an den für den Regierungsbezirk Trier
zur Unterhaltung der Icrrenheilanstalt zu Siegburg ange—
sammelten und in Folge des Ueberganges der Ver waltung
dieser Anstalt an die Provinz vertheilten Fonds zu ver⸗
wenden, so daß in beiden Jahren je 3148 46 weniger, als
an die Provinz abzuführen, auszuschreiben sind.
In Betreff der ührigen Provinzialbeiträge, welche in
diesem Jahre 65,527 46. 99 H betragen, wird schließlich
seitens der Kreisvertretung in Ausführung des Beschrusses
hom 4. Dezember 1875 bestimmt, daß die Vertheilung er—
folge nach der Ist-Einnahme des Vorjahres an
directen Staatssteuern mit Ausschluß der Hansir- und der
Bewerbesteuer ausländischer Schiffer und unter Hinzurech—
nung der fingirten Staats-Einkommensteuer der zur Com—
munalstener herangezogenen juristischen Personen und außer—
halb des Kreises wohnenden Gewerbetreibenden, insoweit
als der Betrag dieser fingirten Steuer die in den betref⸗
fenden Gemeinden eingegangenen Grund-, Gebäude- und
Bewerbesteuern übersteigt.
Saarbrücken, den 4. November 1876

In Folge des vorstehend veröffentlichten Kreistags—
Beschlusses vertheilen sich die für das laufende Jahr aus—
zuschreibenden Provinzial-Beiträge im Betrage von
81,662 M. 55 A, welchen 426 A. 42 5 Erhebunqskosten
hinzutreten. wie folat:
            
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