Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eden Montag.

Saarbrücker

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Ar. 45.

Montag, 6. November

1876.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Baumpflanzungeun an Gemeindewegen.
Nachstehend bringen wir eine, aus den uns vorliegenden
landräthlichen Berichten zusammengestellte Nachweisung der
im Herbste 1875 und im Frühjahr 1876 an den Gemein—
dewegen unseres Verwaltungsbezirks ausgeführten Baum—
oflanzungen zur öffentlichen Kenntniß.
Es sind in dem gedachten Zeitraume gepflanzt worden:
Bäume anderer
im Kreise Obstbäume Gattungen Zusammen
Stück Stück Stück
Bernkastel 282 3391 3673
Bitburge. 6 — 1416
Daun . 5 1048 1708
Merzig. 78 45 823
Dttweiler 20 71 521
Prüum. 85 514 699
Saarbrücken 4 864 1228
Saarburg ð 19 945
Saarlouis. 27 40 987
Trier, Stadt 70 — 176
Trier, Land 20 351 1111
St. Wendel 21 6 927
Wittlich ....6892 234 926
Summe. 862 6678 15140
Aus vorstehenden Zahlen geht hervor, daß diesen sowohl
in wegepolizeilicher als auch in volkswirthschaftlicher Bezie—
hung wichtigen Baumpflanzungen Seitens der Kreis- und
Local-Behörden, sowie der Gemeinden wie früher so auch
in obigem Zeitraum im Allgemeinen eine recht anerkennens⸗
verthe Förderung zu Theil wurde.
Namentlich ist die Bepflanzung mit Obstbäumen in er—
freulicher Weise ausgedehnt worden und steht zu hoffen,
daß dieses Beispiel auch auf die Privaten von guͤtem Ein⸗
fluß sein werde, da die in den letzen Jahren übrigens be—
teits sehr vermehrten Obstbaum-Pflanzungen in manchen
Gegenden unseres Bezirks nach Maaßgabe der klimatischen
und Bodenbeschaffenheit noch einer größeren Ausdehnung
mit lohnendem Erfolge fähig sind.
Die Kreis- und Lokal-Behörden wollen sich angelegen
ein lassen, dahin zu wirken, daß die Gemeinden auf der
betretenen Bahn fortschreiten und daß sie insbesondere auch
serner, wo die Verhältnisse der Obsteultur günstig sind, in
mmer größerer Ausdehnung Obstbäume zu den Pflanzungeu
an den Wegen verwenden.
Trier Kden 3. October 1876.

März 1828 sub No. 17 für die Special-Provinzial-Haupt—
und Central-Kassen und durch den Allerhöchsten Erlaß vom
15. April 1861 für die General-Staatskasse bestimmten
Final-Abschlußtermine für das eine besondere Etats- und
Rechnungsperiode bildende Vierteljahr vom 1. Januar bis
31. März 1877 sowohl als für die demnächst mit dem 1.
April beginnenden neuen Etatsjahre auf drei Monate hinausgeschoben
 werden, dergestalt, daß die Final-Abschlüsse der
bezeichneten Kassen, welche bisher am 26. und 31. Jannar,
am 10. Februar, am vorletzten Tage im Februar und am 15.
März zu bewirken waren, künftig resp. am 26. und 30 April.
am 10. Mai, am 80. Mai und 15. Juni erfolgen.
Trier, den 7. October 1876.

Die Vertheilung von Pre—An aus der Prämien-Stiftung für Ele—
mentar⸗Lehrer betreffend.
Auf den Grund der Statuten der Friedrich Wilhelms—
Prämienstiftung für Elementarlehrer des Regierungsbezirks
Trier vom 10. Juni 1857 Amtsblatt No. 46 hat die unter—
zeichnete Königliche Regierung jedem der nachstehend ver—
zeichneten Lehrer resp. Lehrerinnen für langjährige und
erfolgreiche treue Amtsführung eine Prämie von 60 Mark
pro 1876 gewährt und die vom 15. October c., dem Ge—
burtstage Sr. Hochseligen Majestät des Königs Friedrich
Wilhelms IV. als Erinnerung an die Veranlassung des In—
sttituts datirten desfallsigen Zuerkennungs-Defrete, zur Ueber—
endung an die Betheiligten ausfertigen lassen.
1) Berninger, Joseph, evang. in Saarbrücken,
2) Mörschbacher, Jakob, kath, in St. Johann. Kreis
Saarbrücken,
3) Müller, Philipp, evang, in Bischmisheim. Kreis
Saarbrücken,
M Schuh, Jakob kath., in Burbach, Kreis Saarbrücken,
Gleichzeitig bemerken wir, daß der hiesige Lehrer-Ver—
ein durch Einzahlung eines Zuschusses aus dem Ertrage
der Vereinsschriften uns auch dieses Jahr in den Stand
gesetzt hat, eine so hohe Anzabhl von Vrämien wie geschehen.
zu vertheilen.
Trier. den 15. October 1876.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Durch das Rescript Seiner Excellenz des Handels-Ministers
 vom 20. Angust cur. wird mit Bezug anf die
Vorschriften vom 27. Juni er. über die Ausbildung und
Prüfung für den Staatsdienst im Bau- und Maschinenfach
bestimmt, daß das früher vorgeschriebene sogenannte Bau—
elevenjahr als academisches Studium nicht angerechnet
vird. Gleichwohl soll sowohl Denjenigen, welche zum
October d. J. das Studium nach zurückgelegtem Elevenjahr
eUa-tno 6 Donieniron moesche hororas o han,

daß

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
des Kaisers und Königs Majestät zu genehmigen ge—
2 a5 d m α atee 77
            
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