Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Deffentlicher Anzeiger.

Tortsehzung der Saar-Canalisirung.!
Die Lieferung vonerd. 117 Ebkm. besonders festen Quadersteinen
Srittener 2c.) underd. 280 Ebkm. festen Werkstücken aus Landstuhl ꝛc.
sum Bau des Wehres bei Bous soll im Wege der öffentlichen Sub⸗
mnission am
Samftag den 21. Octoberse, Nachmittagé 4 Uhr,
m Special-Baubüreau auf der zu Bous am rechten Saar-Ufer bele—
genen Baustelle an den Meindestfordernden verdungen werden.
Die zugehörigen Bedingungen nebst Zeichnungen können entwe—⸗
der auf vorgenanntem Büreau bei dem mit der speciellen Bauleitung
zeauftragten Baumeister von Dömming zu Bous oder an hiesiger
Stelle in den gewöhnlichen Büreaustunden eingesehen werden.
Hierauf Reflectirende wollen ihre Offerten mit der entsprechenden
Aufschrift versehen bis zum oben angegebenen Termine bei Herrn von
Dömming abgeben und wird die Eroͤffnung in diesem Termine in
Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden.
St. Johann a./S., den 4. October 1876.
Der Königl. Bau⸗Inspector
Sc n hrod.

chlagsprämie, für eine bestimmte Summe auf Schober übergehen,
deren Versicherung, vorbehaltlich einer binnen acht Tagen zu
machenden Anzeige, in Kraft tritt, sobald die Aufstellung der
Schober ihren Anfang nimmt.
Die in Gebäuden versicherten Erndte-Erzeugnisse können, während
sie noch auf dem Halme stehen oder geschnitten auf dem Acker
liegen, ohne Prämienerhöhung versichert werden, wenn dieses be—⸗
sonders beantragt wird.
Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die bereits bei unsere
Gesellschaft geschlossenen landwirthschaft ichen Versicherungen.
Aachen, den 8. August 1876.
Die Direktion.
Brüggemann.
Zirkular an die Herren Lokalabtheiluugs-Direktoren.
Seit langen Jahren haben mich die Gewerbgenossen der Land
wirthschaft in der großen Rheinprovinz berufen, ihr von ihnen selbs
im landwirthschaftlichen Vereine wohlgepflegres Interesse zu wahrer
uind ihre Beschlüsse auszuführen.
In dieser Provinz, in welcher der landwirthschaftliche Klein-Betrieb
'o sehr vorwiegt, mußte ich je länger je mehr deobachten, wie überaus
vichtig das Versicherungswesen überhaupt, namentlich für kleine Leute ist
Je mehr ich erfahren mußte, wie oft noch kleinere Besitzer ent
veder gar nicht oder doch nur mangerhaft und unkorrekt gegen Feuer⸗
chaden versicherten — gegen Hagel leider allzuwenig — umsomehrt
zin ich stets darauf bedacht gewesen, im Versicherungswesen die Kon—
urrenz zu heben, denn gerade sie zieht den Einzelnen, namentlich auch
en kleinen Mann zu seinem eigenen Segen heran.
Persönlich haiste ich mir die Konkurren; offen. Ich selbst bin
allerdings, und dennoch mich immer nur auf ein Jahr bindend, stets
zei einer Gesellschaft, der Nachener und Münchener, geblieben
weil ich nicht allein von dieser bei einem mich betroffenen Brandscha—
den zu meiner vollen Zufriedenhetlt entschädigt bin, sondern weil die
elbe nach ihren statutarischen Bestimmungen, auch einen Theil ihres
Sewinnes dahin gibt, woher sie ihn nahm. Die Lokalobtheilungen
anseres Verens haben auf diese Art seit dem Jahre 1851 bis heran
über M 2353,000 erhalten.
Heute nun bitte ich alle Herren Abtheilun:s-Direktoren, als Prak
iker, wie als Kollege, das Versicherungswesen mit aller Energie zu
oflegen, aber sich die Konkurrenz offen zu halten!
Diese Konkurrenz erscheint mir zu beseitigen versucht zu werden,
wenn die Magdeburger Gesellschatt in ihren ncuesten Pro—
jekten Verbände anstrebt, in weichen sich die Versicherten auf 12 Jahre
und mehr mit all ihrem Hab und Gut binden sollen.
Ich bitte die Herren Kollegen, reiflich zu erwägen, ob solches Bin⸗
den, also Ausschließang der Konkurrenz, zweckmäßig erscheint, nament—
uch wenn — wie die betreffenden öffentlichen Erklärungen von drei—
ehn größeren Gesellschaften zeigen — den Versicherten von diesen die
elben Vortheile geboten werden, ohne gefesselt zu sein.
Lauersfort, den 17. September 1876.
H. von Rath,
170 Yräsident des landwirthschaftlichen Vereins für Rkeinpreußen

3 3143644 783
Reßtz nt .
Die Anlieferung des Bedarfes von
80,000 Kilogr. gewöhnlichem Rüböl
für die Königlichen Steinkohleng uben bei Saarbrücken soll im Wege
der Submission vergeben werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Lieferuug auf aewöhnliches Rüböl“
zis zum 19. Oktober er, LDeorgens 11 Uhr,. bei der Unter—
zeichneten einzureichen, woselbst Lieferungsbebingungen eingesehen und
auf portofreie Anfragen abschriftlich bezogen werden können.
St. Johann, den 6. Oktober 1876. 171
Rönialiche Vergfackorei.
Aachener und Münchener Zeuer-Yersicherungs—
Gesellschaft.

Erklaͤrung
über die Verbindlichkeiten, welche dieselbe bei landwirthschaftlichen
Versicherungen übernimmt.
Es steht jedem Landwirthe frei, das gesammte lebende und todte
Inventar innerhalb jeder Gattung summarisch zu ve sichern.
Das Geschirr und die darauf geladenen landwirthschaftlichen Pro—
zukte, sowie das Vieh, ist, sofern dieses alles in Gebäuden ver
ichert ist, auch außerhalb dieser Gebäude im Freien versichert.
Für die versicherte Erndte, das todte Inventar und das Vieh
indet innerhalb der Versicherungsgebäude eines und desselben Ge—
zöfts vollständige Freirügigkeit statt.
Der Gebrauch der Dampfdreschmaschinen ist unter den in der
Poltze bedungenen Sicheyheitsmaßkregeln ohne Vrämienerhöhung
zestattet.
Ohne Prämienerböhung sind auch die Schäden in die landwirth—
schaftliche Versicherung begriffen, welche durch die Explosion ver—
sicherter Dampfkessel an den Versicherungsgegenständen entstehen.
Die Versicherungsdauer bestimmt jeder Versichernde in seinem An—
tragk selbst; er ist also an eine Kündigungsfrist nicht gebunden.
Es steht jedem versicherten Landwirth frei, bei der Regulirung
rines Schadens einen Dritten als Vertrauensmann hinzuzuiehen,
auch bei Differenzen über Quantum und Werth eine Abschätzung
des Schadens durch beiderseits erwählte Sachverständige und event.
eines Obmacuns, deren Ausspruch endgiltig ist, eintreten zu lassen.
Oßkne Einverständniß des Versicherlen auf dem Antrage ist jede
hesondere Klausel in einer Polize über eine landwirthschaftliche
Versicherung ohne technische Gewerbe ungüllig.
Die Versicherung von ungedroschenen Feldfrüchten und Stroh
kann, auf Grund besonderer Vereinbarung und gegen eine Zu—
Redaction des Nicht-amtlichen Theils. Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.

J

Den Herren Bürgermeistern
zur Nachricht, daß wir demnächst mit dem Druck von For—
nularen zu Klassensteuer-Rollen und Einkommens—
Nachweisungen beginnen werden. Wir bitten ergebenst
ans etwaigen Bedarf davon gefälliast recht bald aufgeben
zu wollen.
Auf Wunsch übernehmen wir auch das Einbinden der
Formulare, und halten uns überhaupt zur Anfertigung aller
fonstigen Drucksachen bestens empfohlen.
Gebr. Hoferꝰs Buchdruckerei
Berlag des Kreisblattes
Saarbrücken.
            
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