Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
1) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die An—
steluung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—⸗
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin die Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) Saarbrücken, Garnisonlazareth 2) Civilkrankenwürter,
3) 606 M, Gehalt nebst freier Wohnung und Deputaten
an Feuerung und Erleuchtungsmaterialien oder eine ent—⸗
sprechende Geldentschädigung hierfür, 4) auf 6 wöchentliche
Kündigung, 5) keine, 6) der Gehalt steigt nach dem Dienstalter
 bis zn 840 MA, jährlich 7) Ordnungsliebe, Reixlich—
keit, Neigung, und Hingebung sür die Krankenpflege, ver—
bunden mit der hierzu erforderlichen körperlichen Rüstigkeit,
8) Intendantur des 8. Armee-Corps zu Coblenz.
1) Lonisenthal a.sS. und Tabern, Betriebs-Juspektion
II. zu Trier, 2) 2 Weichensteller, 38) 810 M., 4) nach zu—
rückgelegter Probezeit zunächst auf 4wöchentliche Kündigung,
* keine, 6) 1050 46, 7) körperliche Gewandtheit und
üstigkeit, 8) Königl. Betriebs-Inspektion II. zu Trier,
9) nach erfolgter kontraktlicher Anstellung wird der reg—
lementsmäßige Wohnungsgeldzuschuß der betreffenden Ser—
visklasse gewährt.
1) Strece von Trier bis Louisenthal, Betriebs-In—
spektion II. zu Trier, 2) 7 Bahnwürter, 8) 660 4, 9)
nach zurückgelegter Probezeit zunächst auf 4 wöchentliche
ündigung, 8) keine 6) bis zu 750 46., 7) körperliche Ge—
wandtheit und Rüstigkeit, 8) Königl. Betriebs-Inspektion II.
zu Trier, 9) nach erfolgter kontraktlicher Anstellung wird
der reglementsmäßige Wohnungsgeldzuschuß der betreffenden
Servisklasse gewährt.
1) Trier, Betriebs-Inspektion II. zu Trier. 2) Portier,
8) 816 Ab, 4) nach zurückgelegter Probezeit zunächst auf
4wöchentliche Kündigung 5) keine, 6) bis zu 1000 4, 7)
körperliche Gewandtheit und Rüstigkeit, 8) Königl. Betriebs—
Inspektion II. zu Trier, 9 nach erfolgter kontraktlicher An—
flellung wird der reglementsmäßige Wohnungsgeldzuschuß
der betreffenden Servisklasse gewährt.
1) Trier, Direktion des Landarmenhauses, 2) Würter,
in der Irrenpflegeanstalt, 3) 108 M. jährlich nebst freier
Wohnung, Beköstigung und Bekleidung, 4) auf Kündigung,
5) keine, 6) nein, 7) in der Krankenpflege erfahren. 8)
Direktion des Landarmenhauses zu Trier.
1) Unkel, Postamt, 2) Hülfslandbrieftrüger, 3) 288 4,
4) auf 4 wöchentliche Kündigung, 5) 150 Ab, kaun durch
Abzüge gebildet werden, 6) nein, 7) Bewerber muß lesen
und schreiben können und ein rüstiger Fußgänger sein, 8)
Ober⸗Post⸗Direktion zu Coblenz.
1) Coblenz, Postamt, 2) Patketträger, 3) 720 4, 9)
auf 4 öchentuche Kundigung, 5) 300 MA, kann durch Ab—
züge gebildet werden, 6) ja, 7) Bewerber muß gesund und
besonders kräftig sein, 8) Ober-Post⸗Direktion zu Coblenz.
1) Heinsberg, Steuerkasse, 2) Exekutor, 3) 600 4M. 4)
auf 3 mondatliche Kündigung 5) keine, 6) nein, 7) kräftige
Körperkonstitution, Nüchternheit, Energie, Pünklichkeit und
einige Gewandiheit im Rechnen, Lesen und Schreiben, 8)
Landrathsamt zu Heinsberg, 9) Civilversorgungs- oder An—
stellungeberechtigungsschein, Führungsattest und selbstge—
schriebenen Lebenslauf.

Ländliche Fortbildungsschulen.
Wie in den vorhergehenden Jahren, so ist auch ir
diesem Jahre ein namhafter Fond in den Staathaushalts—
etat eingestellt worden zur Unterstützung gewerblicher Fort—
bildungsschulen. Als der betreffende Titel des Etats kürzlich
im Hause der Abgeordneten zur Erörterung kam, nahm der
frühere Direktor der Lokal-Abtheilung Zell, der Abgeordnete
Knebel, das Wort im Interesse der ländlichen Fort
bildungsschulen.
„Ich möchte, sprach er, Ihre Aufmerksamkeit für dit
läudlichen Fortbildungsschulen erbitten und komme dami
nur einem Verlangen nach, das in unsern Landestheilen
und weit darüber hinaus auch in anderen Provinzen sehr
vielseitig gestellt wird. Namentlich sind es unsere land⸗
wirthschaftlichen Vereine, die einen großen Theil ihrei
Kraft schon bisher darauf verwandt haben, die Bildun
unserer Landbevölkerung weiter zu fördern. Allerdingt
haben die Erfolge bisher dem Umfange der Bemühunger
nicht entsprochen, allein der Grund dafür liegt eben in der
Kühle, die bisher sowohl von Seiten der Königlichen Staats—
regierung, als auch von Seiten der Gesetzgebung diesen
Institute gegenüber gezeigt wurde. Die gewe:blichen Fort
bildungsschulen hat man auf doppelte Weise in äußers
wirksamer Art unterstützt, durch Gesetz hat man den Ge—
meinden die Befugniß gegeben, den Besuch der gewerblichen
Fortbildungsschulen obligatorisch zu machen. Man hat
aber außerdem von Staats wegen diesen Schulen pekuniäre
Zuschüsse bewilligt, die in sehr geeig neter Weise derartig
verwandt wurden, daß die betreffende Gemeinde mindestens
den gleichen Betrag aus eignen Mitteln für das Institu
aufbringen mußte, der von Seiten des Staates zugeschossen
wurde.
Ich bin kein Freund der Richtung, die einen Gegen
satz zwischen Stadt und Land hervorzurufen bestrebt ist
im Gegentheil, ich verwerfe und bekämpfe sie, allein i
kann in diesem Falle nicht vermeiden, eine Parallelen
dieser Beziehung zu ziehen. Ich will gar nicht davo
sprechen, daß in den Städten die Gelegenheit zur Erlangun—
von Keuntnissen über die Elementarbildung hinaus ein
ungleich größere ist, als auf dem Lande; die Verhältniß
seloͤst, innerhalb deren der Städter sich bewegt, alle Lebens
beziehungen sind so ungleich mannigfaltiger, daß an und
für sich schon der Gesichtskreis des Städters ein ungleit
weiterer ist und werden muß, als der des Landbewohners
sollen beide den gleichen Grad geistiger Entwicklung erreichen
so würde für die Landbewohner ein größeres Maß vo
positiven Kenntnissen erforderlich sein, als das für di
Städter der Fall ist. Dem gegenüber hat man die g—
werblichen Fortbildungsschulen auf das Wesentlichste unter
stützt und dagegen das Land, das zur Organisirung we
weniger befähigt ist, als die Städte, ganz auf die Selb'
hilfe angewiesen.
Meine Herren, auch von denjenigen, die dieses Mis
verhältniß anerkennen, wird uns entgegen gehalten, de
die ländlichen Fortbildungsschulen erst dann einen wirklicht
Erfolg nachweisen würden, wenn auch für sie die Möglich
keit der Einführung einer Verpflichtung zum Schulbesur
gegeben sei. Ich habe hier nicht zu untersuchen inwiew.
dies richtig ist. Die Frage wird beim Unterrichtsgese
zum Austrag kommen; dagegen muß ich aus meiner pe
sönlichen Erfahrung könstatiren — und ich bin bei
Gründung sowohl wie bei der späteren Fortführung manch
Fortbildungsschule thätig gewesen, — daß stets die Schw
rigkeit. die sich der Gründung nicht minder, als der späte
            
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