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Amtliches Anzeigeblatt für
AMr. 47.
Montag, 11. September
1876.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Nachdem der Erzbischof von Cöln Dr. Paulus Melchers
durch das ihm am 12. v. Mts. behändigte Erkenntniß des
Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten vom
28. Juni d. Is. aus dem Amte als Erzbischof von Cöln
entlassen worden und dadurch der Stuhl des Erzbisthums
Cöln erledigt ist, das Domkapitel zu Cöln aber der an
dasselbe ergangenen Aufforderung ungeachtet innerhalb der
gesetzlichen Frist einen Erzbisthumsverweser nicht gewählt
hat, so ist von dem Minister der geistlichen, Unterrichts⸗
und Medizinal-Angelegenheiten auf Grund der 88 6 und
9 ff. des Gesetzes vom 20. Mai 1874 (Ges.“S. S. 185)
durch Reseript vom 16. d. Mts. der bisherige fürstbischöf—
liche Cosistorialrath Schuppe aus Breslau zum Commis—⸗
sarins ernannt, um das dem erzbischöflichen Stuhle zu Cöln
gehörige und das der Verwaltung desseiben oder des je⸗
weiligen Erzbischofs unterliegende bewegliche und unbeweg⸗
— Verwaltung zu nehmen.
Dies wird hierdurch in Gemäßheit des 8 11 des cit.
Gesetzes mit dem Bemetken zur öffentlichen Kenntniß ge—
bracht, daß der ernannte Commissar seinen Sitz in der Staͤdt
Cöln nimmt und am heutigen Tage seine Amisthätigkeit
begonnen hat.
Coblenz, den 22. August 1876.
Der Ober⸗Präsident der Rheinprovinz.
J. V. Konopacki.
Die landräthlichen Behörden werden zugleich ange—
wiesen, die Erträge der Haus- und Kichen⸗-Collecte — je—
doch getrennt — bis zum 20. Januark. J. uns anzu—
zeigen.
Trier, den 31. August 1876.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß
das Reifezeugniß der hiesigen nicht reorganisirten Provin—
zial- Gewerbeschule vom 1. October 1878 an die Berech—
tigung, als Studirende in die K. Gewerbe-Akademie und
die K. polytechnische Schulen zu Hannover und Aachen ein—
zutreten, nach einer Verfügung des Herrn Ministers für
Handel ꝛc. ꝛc. nicht mehr gewähren soll.
Trier, den 29. August 1876.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Am 16. September d. J. wird in Völklingen eine
Telegraphen-Anstalt mit beschränktem Tagesdienst und auf
dem Bahnhof in Saarbrücken-St. Johann eine mit dem
Bahnhofs-Zweig-Postamt vereinigte Telegramm-Annahme—
stelle eröffnet werden.
Trier, den 9. September 1876.
Der Kaiserliche Ober-Postdireetor.
In Vertretung
Ottendorff.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster
Ordre vom 5. Zuli d. J. zu genehmigen geruht, daß zur
Abhülfe der dringendsten Nothstände der evan—
gelischen Landeskirche in den evangelischen Haus—
haltungen verschiedener Provinzen, namentlich auch der
Rheinprovinz, durch lirchliche Erganeeine Haus⸗Collecte
abgehalten werde. Diese Hauscollecte soll, da Allerhöchsten
Orts auch eine Kirchen⸗Collecte zu gleichem Zwecke, für
welche Termin auf den 1. October dr. angesetzt wurde,
hewilligt worden ist, in der auf diesen Tag slhenden Zeil
stattfinden, wovon wir die Eingesessenen unseres Bezirks
hiermit in Kenntniß setzen.
Den landräthlichen und sonstigen Behörden unseres
Ressorts empfehlen wir dem Zwecke, soweit ihre Mitwirkung
von den kirchlichen Behörden in Anspruch genommen wird,
m geeigneter Weise förderlich zu sein und insbesondere die
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die durch
brduwe Organe zu sbewirkende Hauscollecte kein Hinder—
ude
Königliche Lehranstalt für Obste und Weinbau zu Geisenheim im
Rheingau.
Beginn des neuen Schuljahres am 9. Oktober 1876.
Unterrichtsgegenstände: Botanik. (Anatomie,
Pflanzenkrankheiten, Uebungen im Mikroscopiren), Physi
und physicalische Chemie, Zoologie, Mathematik, allgemeiner
Pflanzenbau, Obsthau, Obstbau mzucht, Pomologie, ꝛc. ꝛc.,
Weinbau, Weinbehandlung ꝛc. ꝛc, Planzeichnen, Früchten
und Blumenmalen, Projections lehre, Feldmessen, gärinerische
Buchführung, Bienenzucht und Seidenbau.
Statuten der Anstalt sind durch die unterzeichnete Ad—
ministration zu beziehen; auch wird die Unterbringung der
Schüler in Geisenheim diesseits vermittelt.
Zugleich wird bemerkt, daß einige Staatsstipendien zum
Jahresbetrage zwischen 150 bis 240 Mark vacant geworden
sind; wegen deren Erlangung wolle man sich rechtzeitig an
den Unterzeichneten wenden.
Königliche Administration:
Arndts, Regierungs-Rath.