Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Sollte nun aber wider Erwarten alle diese Vorsicht
nicht nützen, oder sollte ein Kleeland bereits mit Seide ver⸗
unkrautet sein, so ist unsere nächste Aufgabe, sie zu zer—
stören.
Dieses geschieht auf verschiedene Art und Weise.
Die gewöhnliche ist, die bewucherte Stelle mittelst einer
scharfen Hacke kräftig anzuhauen; allein meine vieljährige
Erfahrung hat mich vollständig davon überzeugt, daß diese
Operation selten gründlich nützt.
Eine zweite in neuerer Zeit sehr empfohlene Methode
ist, die Stelle mit en Kochsalz — Viehsalz thut
übrigens dieselben Dienste — zu bestreuen nnd Regenwetter
abzuwarten, bis das Salz gelöst wird; einfacher, und
sicherer aber ist, das Salz sogleich in Wasser zu lösen und
mit dieser Flüffigkeit die bewucherte Stelle tüchtig zu be—
gießen. Dieses nützt; es wird aber durch diese Salzlösung
die Seide sammt dem Klee zerstört: allein es entsteht der
Nachtheil, daß an der stark mit Salz bestreuten oder mit
—A—
nichts mehr wächst, weder Klee noch andere Pflanzen.
Das sicherste Mittel zur Vertilgung der Seide ohne
Begleitung schädlicher Folgen ist das Brennen. Mir hal
es früher immer genützt, und ich bin dabei folgender Weise
verfahren. Sobald eine Seidestelle sichtbar wurde, begränzie
ich sie mittelst einer scharfe Hacke der Art, daß rings um
diese Stelle ein kleines Gräbchen ausgehauen und die Erde
in den Kreis geworfen wurde und zwar deshalb in den
Kreis, damit in keinem Fall mit dieser Erde Seidenpflänz
chen auf den noch gesunden, unbewucherten Klee gelangen.
Ist dieses geschehen, so wird die begrenzte Stelle
einige Hand hoch gleichmäßig dick mit trockenem Stroh be—
legt und dieses Stroh an verschiedenen Stellen zu gleicher
HZeit angebraunt. Durch dieses Brennen wird zwar die
Luzerne, mit ihr aber auch jede Spur von Seide zerstört.
Die gebrannte Stelle wird nun umgehackt und frisch besäet.
In der Regel kommt der Klee, wenn es gleich im ersten
Jahre geschieht, wieder auf und wenn nicht, ist doch
wenigstens die so verheerende Seide zerstört und dem weiteren
Umsichgreifen vorgebeugt.“

Demnach würde das Verbrennen der häufig gereiften
Samen und Blüthen zu gleicher Zeit tragenden Kleeseide,
während die Pflanze noch steht, auszuführen und
erst nach dem Brennen mit Umgraben der Stelle vor—
zugehen sein.
Die Feststellung der mit Kleeseide behafteten Stelle
bedarf der zuvorigen gründlichsten Untersuchung, indem die
einzelnen Ranken der Seide oft in schwer erkennbarer Weise
unter die Decke des Klees vordringen und jeder Zurück—
bleibende Ausläufer den Grund zu neuen Verheerungen
legt.
— Die Verwendung von seidefreiem Saatgut ist vor Allem
zu erstreben. Entgegengesetzten Falls bleiben alle Bekämpf⸗
ungsarten erfolglos.
Es empfiehlt sich, daß die Localabtheilungen der land⸗
wirthschaftl. Kasinos die Angelegenheit, auch Samenbeschaf-⸗
fung und Controlirung sowie Aufsichtsführung beim Bren⸗
nen in nähere Berathung nehmen bezw. Versuche zur Ver—⸗
tilgung der Kleeseide anstellen und die Resultate der letz—
teren zur allgemeinen Kenntniß bringen.
Trier, den 28. Juli 1876.

Fischen besonders nachtheilig, indem große und klein—
Fische an einzelnen Stellen der Fischwasser sich zusammen—
ziehen und leicht in großen Mengen gefangen werden
können.
Alle Polizeibehörden werden daher angewiesen, mit
Strenge darauf zu halten, daß Fischerei-Contraventionen
genau beachtet und auf Grund der 88 296 und 370, No.«
des Reichs-Ges. vom 26. Februar er. Abänderung des
Strafgesetzbuchs betreffend, wonach die unbefugte Ausubung
der Fischerei nunmehr ohne desfallsigen besonderen Antrag
verfolgt werden kann, zur Anzeige gebracht werden.
Auch machen wir wiederholt auf die 88 11 folg. des
Fischerei-Ges. vom 80. Mai 1874 aufmerksam, nach welchen
die Fischerei (also auch der Krebsfang, conf. 821. c,) ohne
Erlaubnißschein bezw. deßfallsige Bescheinigung (conf. 816
l. e.) nicht betrieben werden darf.
Trier, den 14. August 1876.

Vereidigung eines Bauführers.
Der Bauführer Justus Rügenberg zu St. Johann ha
unterm 1. d. M. als solcher den vorgeschriebenen Diensteit
geleistet.
Trier, den 7. August 1876.

Wir machen hierdurch auf das kürzlich im Verlag
von Eduard Loll zu Elberfeld erschienene Werk:
„Waldungen und Waldwirthschaft, deren Bedeutung für
Nationalwohlstand und Landeskultur, sowie deren Schutz
und Pflege im Prdußischen Staate nach dem Gesetze
vom 6. Juli 1875. — Nach amtlichen Quellen und der
Materialien des Gesetzes bearbeitet von C. Doehl, erstem
Sekretair beim Königlichen Polizei-Präsidium zu Franf
furt a. M.
aufmerksam. Dasselbe enthält neben einer Erläuterung de—
Gesetzes vom 6. Juli v. J. aus den Motiven und Land—
tagsverhandlungen eine zur Orientirung wohl geeignett
Uebersicht über den bisherigen Gang der Gesetzgebung zui
Pflege des Waldes und über die dabei in Betracht kommen
den volkswirthschaftlichen Gesichtspunkte.
Trier, den 1. August 1876.

Bei den vorhandenen Schulhäusern sind in der Rege
die Abtritte für die Knaben und für die Mädchen unmittel—
bar neben einander, ohne daß dieselben nach außen von
einander abgeschieden sind. Diese Anordnung erscheint aber aus
sittlichen Ruͤcksichtenn durchaus verwerflich und wird daher
bei allen Neubauten dahin zu sehen sein, daß die Abtrittt
nach den Geschlechtern ähnlich wie auf den Bahnhöfen in
der Weise von einander gesondert sind, daß Knaben und
Mädchen von einander schon beim Eintritt fern gehalter
werden. Außerdem empfiehlt es sich zur Verhütung de
Beschmutzung die Oeffnungen nicht kreisrund, sondern ovo
zu machen.
Für Knaben wird neben dem Abtritte noch ein Vissor
herzustellen sein.
Soweit die finanziellen Verhältnisse der Gemeinden
irgend gestatten, werden auch die vorhandenen Abtrittsar
lagen nach Vorstehendem zu verändern resp. zu vervoll
staͤndigen sein.
Trier, den 11. August 1876.

Da in Folge der anhaltenden Wärme das Wasser in der
Bächen und Flüssen sehr gefallen ist wirkt das unbefuagte
            
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