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Amtliches Anzeigeblatt für
Ar. 35.
Montag, 28. August
I876.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Abänderung des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstel⸗
lung für die untern Stellen des Forstdienstes.
An Stelle der 88. 38 und 89 Absatz 1 des Regu—
lativs über Ausbildung ꝛc. für unteren Stellen des Forst—
dienstes vom 8. Januar 1873 treten laut Verordnung vom
18. Mai 1876 folgende Bestimmungen.
8. 38 Diejenigen Jäger, welche die Jäger-Prüfung
zwar bestanden und den Lehrbrief erhalten haben (8.9—
12), aber unter die Zahl der zum Erdienen einer unbe—
schränkten Forstanstellungs-Berechtigung zuzulassenden Jäger
nach den Festsetzungen des 8. 13 nicht mehr haben auf—
genommen werden können, dürfen nach dreijähriger tadel—
frei absolvirter Dienstzeit zum Dienste auf Erwerbung einer
beschränkten Forstanstellungs-Berechtigung zugelassen werden.
8. 39. Diese Jäger werden, sofern sie darum nach—
suchen, nach Ablauf der dreijährigen Dienstzeit mittelst
einer Verpflichtungs-Verhandlung nach dem Schema K. da—
hin verpflichtet, sich innerhalb ihrer allgemeinen gesetzlichen
12 jährigen summarischen Dienstverpflichtung im stehenden
Heere und der Reserve des Jägerkorps auf 10 Jahre allen
für die Reserve-Klasse A. J. bestehenden Verpflichtungen,
mit Ausnahme derjenigen uuterwerfen zu wollen, welche in
den 88. 20 bis 24 vorgeschrieben sind und die Jägerklasse
A I. ausschließlich betreffen.
Dadurch werden sie in die Jägeiklasse A. II. aufge—
nommen.
Der Finanz-Minister, Der Kriegsminister,
gez.: Camphausen. v. Kameke.
Vorstehende abändernde Bestimmungen werden auf
Grund finanzministeriellen Rescripts vom 10 Juni er. II.
b. 10657 hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Trier, den 1. August 1876.
sie die verschiedensten Gräser, auf den Aeckern die Linsen
und Wicken, sowie die verschiedenen Kleearten. Hauptsächlich
aber schadet sie in der Luzerne. Die Halme oder Stengel
werden durch dieses kleine Schlinggewächs umwunden und da⸗
durch unbarmherzig getödtet. Ursprünglich keimen diese
Seidesamen im Boden, ernähren sich aber in demselben nur
so lange, bis die jungen Seidepflänzchen sich um die ver—
schiedenen Gras- oder sonstigen Halme herumwinden köunen,
die Saugwürzelchen der Seidepflanze drängen sich sofort
in die einmal ergriffenen Kleestengel ein und sobald sie sich
eingedrängt haben, hört die Verbindung mit dem Boden
aus, die Seidepflänzchen sterben oberhalb des Bodens ab
und ernähren sich als Schmarotzerpflanze von dem Safte
der einmal umrankten Pflanzen.
Diese so schädliche Schmarotzerpflanze kommt mit dem
Kleesamen oder aber. auch mit dem Dünger auf das Land
Um dieses zu vermeiden, giebt es verschiedene Wege.
In erster Linie ist mit dem Kleesamen selbst die größte
Vorsicht nothwendig. Jeder Landwirth sollte sich eigentlich
seinen Kleesamen selbst ziehen und zwar nach vorheriger
Ueberzeugung auf einem Acker, der von Seide vollständig
frei ist. Es ist dies um so leichter möglich, als der Klee—
samen längere Jahre seine Keimfähigkeit erhält und von
einem vorsichtigen Landwirth von einem Jahr zum andern
in Vorrath aufbewahrt werden sollte, damit in Jahren, in
denen der Samen mißräth oder den erwarteten Ertrag nicht
liefert, die Reserve angegriffen werden kann. Wäre die
Selbstgewinnung aber durch absonderliche Verhältnisse nicht
ermöglicht, so sollte man gekauften Samen nie zur Saat
verwenden, ohne ihn vorher durch ängstlich-pünktliches Sieben
gereinigt zu haben. Der Seidesamen ist nämlich kleiner,
als Luzerne- und Rothkleesamen und läßt sich sonach mittelst
eines entsprechenden Siebes ausscheiden. Uebrigens wird
in Hohenheim eine Maschine fabrizirt, auf welcher der Klee—
samen so gereinigt werden kann, daß jeder die höchst—
mögliche Sicherheit hat, seinen darauf gereinigten Kleesamen
frei von Seide zu haben. Ich selbst kenne die Maschine
nicht, da ich meinen Kleesamen seit einer Reihe von Jahren
selbst ziehe; allein diese Maschine wurde mir so gerühmt,
daß ich nicht den mindesten Anstand nehme, sie zu em—
pfehlen.
In zweiter Linie ist nothwendig, daß der Unkrautsamen.
mag er herkommen, wo es sei, nicht auf die Düngerstätte
und von da auf den Acker kommt. Nicht allein wegen des
Seidesamens ist diese Vorsicht geboten, auch wegen der
übrigen Unkrautsämereien, die alle für unsere Kultur—
pflanzen nachtheilig wuchern, sollte dieser Grundsatz strenge
beobachtet werden.
Sehr oft kommt es vor, daß Dreschabfälle ꝛc. direkt
auf die Miststätte wandern, ohne daß man im Mindesten
an die Folgen denkt.
Da in verschiedenen Gegenden des hiesigen Regierungs—
bezirks die Kleeseide sich zeigt, so bringen wir einen diesen
Begenstand betreffenden Abschnitt aus der vom Bezirkswiesenbaumeister
Hector verfaßten Schrift: „Wie schaffen
sich unsere Gebirgs-Landwirihe Futter?“ (Im Verlage von
5. Hexzig zu Trier, Preis pro Exemplare 80 Pfy, 12
Exemplare 8 Mark) hiermit zur allgemeinen Kenntniß.
„Die Seide in den Luzernefeldern.
Die den Luzernefeldern verderbliche Grasseide (Guseuta
episthymum) ist nicht zu verwechseln mit der ihr aller—
dings nahe verwandten Flachsseide (GQuscuta epythymum.)
Die Grasseide hat ungemein geschlängelte, röthliche oder
rothe Fäden; die kleinen regelmäßig sehr dicht sitzenden
Blümchen haben eine weiße oder ine weißliche Faͤrbung
mit rötblicher Schattirung. Auf den Wiesen umschlängen