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jeden Montag. J
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Kreis⸗
Saarbrücker
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2 den Kreis Saarbrücken.
Ar. B2.
Montag, 7. August
1876.
Bekanntmachung
Unter dem Protectorat seiner Kaiserlichen und König⸗
lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reiches und
von Preußen.
Deutsches Eomité
für die in Brüssel 1876 stattfindende, mit einem Congresse
verbundene internationale Ausstellung für Gesundheitspflege
und Rettungswesen.
Ausstellung unentgelllich besuchen können, auch die Congreß—
drucksachen unentgeltlich erhalten.
Berlin, den 27. März 1876. —
Der Ausschuß des dentschen Comitees
von Philipsborn, Dr. Krüger, Dr. Virchow,
Wirklicher Geheimer Rath. Minister⸗Resident. Prof. u Geh. Med.⸗Rath
von Bunsen Aug. Dollfuß, Eisenlohr, von Etzel,
Dr. philos. Fabrikbesitzer Ministerialrath. General d. Inft. z. D.
Fink, Dr. Gneist, von Holleben, Dr. Mettenheimer,
Ministerialrath. Prof. u. Ober⸗ Obertribunalsrath. Geh. Med.⸗Rath.
verwalt.⸗Ger. Rath.
Reichardt, von Riedel, Dr. Roth.
Wirklicher Legationsrath. Ministerialrath. Generalarzt.
Stockhardt, Dr. von Steinbeis, von Voigts-Rhetz.
Geh. Regierungsrath. Präsident. General⸗ Maior
Mit der diesjährigen internationalen Ausstellung für
Gesundheitspflege und Rettungswesen in Brüssel wird be—
kanntlich ein Congreß verbunden, welcher daselbst im
Monat September, an noch näher zu bestimmenden
Tagen stattfinden soll.
Der Congreß hat die Bestimmung, im engsten An—
schlusse an die Ausstellung dieselbe sowohl im großen Ganzen
wie in ihren Details zu erläutern.
Es läßt sich daher erwarten, daß ein derartiger, mit
unmittelbarer Anschauung verbundener Austausch von Mei—
nungen und Erfahrungen vielfache Anregungen für das
practische Leben bieten wird.—
Die Bemühungen des deutschen Comités, auf eine nicht
sowohl der Zahl als der Bedentung der Gegenstände nach
hervorragende Betheiligung Deutschlands an der Ausstellung
hinzuwirken, können Angesichts der eingegangenen und in
Brüfsel sämmtlich zugelafsenen Anmeldungen ais erfolgreich
bezeichnet werden. Das Comits glaubt hierauf die Hoffnung
gründen zu dürfen, daß auch auf dem Congreß das deutsche
Reich durch eine rege Betheiligung würdig vertreten sein
werde.
Das Comits gestattet sich deshalb sowohl die staatlichen
und städtischen Behörden, die Corporationen und Vereine,
als auch diejenigen Perfonen, welchen Beruf oder Neigung
die sanitären und humanitären Fragen nahe legt, zur Be—
schickung des Congresses beziehungsweise zur Theilnahme an
demselben angelegentlichst einzuladen.
Formulare zu Meldekarten, wie sie von jedem einzelnen
Kongreßtheilnehmer zu vollziehen und demnächst an das
deutsche Comité einzusenden sind, werden in dem Burea
des letzteren (Wilhelmsplatz No. 2) in den Mittagsstunden
zwischen 12 und 3 Uhr verabfolgt, auch auf schriftlichen
Antrag übersandt. Auf der Meäldekarte sind die Moda—
litäten der Zahlung der für die Theilnahme am Congreß
zu entrichtenden Gebühr näher angegeben. Diefe Gebühr
beträgt 25 Fres. für die ordentlichen und 15 Fres. für
die außerordentlichen Mitglieder. Der Unterschied zwischen
diesen beiden Kategorien besteht nur darin, daß die ordent—
lichen Mitalieder während der Dauer des Conaqresses die
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Auf Grund und nach Vorschrift der Prüfungs-Ord—
nung für Volksschullehrer vom 15. October 1872 wird am
6. November d. J. und den folgenden Tagen am Seminare
zu Brühl eine Prüfung für die definitive Anstellungsfähig—
keit im Elementor-Schul-Amt abgehalten werden.
Zu derselben können solche noch nicht definitiv an—
stellungsfähige katholische Volksschullehrer der Regierungs—
Bezirke Trier und Cöln zugelassen werden, welche die Be—
fähigung zur provisorischen Anstellung im Elementarschul—
Amt mindestens seit zwei Jahre durch die vorgeschriebene
Prüfung nachgewiesen haben.
Die Lehrer, bei welchen diese Voraussetzung zutrifft
und welche der gedachten Prüfung sich unterziehen wollen,
haben spätestens bis zum 10. October d. J. ihre Meldung
zu derselben durch ihren Kreis-Schul-Inspektor an uns ein
zureichen und derselben:
1) ein Zeugniß des Lokal-Schul-Inspectors über ihre
Amtsführung und ihr Verhalten,
2) eine von ihnen selbstständig gefertigte Ausarbeitung
über ein von ihnen selbst gewähltes Thema mit der
Versicherung, daß sie keine anderen als die von ihnen
angegebenen Quellen dazu benutzt haben,
eine von ihnen selbst gefertigte Zeichnung,
eine Probeschrift, beide mit der Versicherung, daß
sie ohne fremde Hülfe von ihnen angefertigt seien
und
das Zeugniß über ihre Befähigung zur provisorischen
Anstellung im Elementar⸗Schul-Amte,
beizufügen.
Soöfern auf die rechtzeitig eingereichte Meldung nicht
ein abweisender Bescheid von uns erfolgt, haben die An—
gemeldeten sich als zur PVrüfung zugelaffen anzusehen und