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für den Schadenfall lieber auf die Mildthätigkeit seiner
Mitbürger.
Unsererseits werden wir fortfahren, die unserer Lei—
tung anvertraute Gesellschaft mit Umsicht, Vorsicht und
Sparsamkeit zu leiten, um dadurch den Landwirthen bei
maͤßigen Prämien eine sichere Stütze zu bieten.
Ganz gehorsamst.
Rheinische Vieh-Versicherungs-Gesellschaft.
Die Direction.
Unsere Verfügung vom 7. März cur. J. A. 3151 Be—
förderung des Obstbaues durch Vertilgung der Raupen,
Amtsblatt de 1876 No, 10, weist am Schluß in Folge
eines Druckfehler auf 8. 347 No. J des Strafgesetzbuchs
hin, während, wie hiermit ausdrücklich bemerkt wird, der
8. 368 No. 2 des Strafgesetzuuchs vom 31. Mai 1870
anzuziehen ist.
Trier, den 9. Inli 1876.
Vereidigung eines Bauführers.
Der Bauführer Florian Scherz, gegenwärtig zu Mutzig
bei Straßburg in Elsaß wohnhaft, hat unterm 8. d. Mis.
als solcher den vorgeschriebenen Diensteid geleistet.
Trier, den 8. Juli 1876.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß die Kaiserlichen Post- und Telegraphen⸗-Kassen ange—
wiesen sind, die außer Kurs gesetzten Silberscheidemünzen
der Thalerwährung während der Dauer der Einlösungsfrist,
also bis zum 31. August d. J. zwar nicht zur Umwechse⸗
lung, aber in Zahlung anzunehmen.
Trier, den 13. Juli 1876.
Vereidigung eines Bauführers.
Der Bauführer Georg Martin Elze zu Neunkirchen
hat unter'm 27. v. M. als solcher den vorgeschriebenen
Diensteid geleistet.
Trier, den 11. Juli 1876.
Collecte der Düsselthaler Anftalten betreffend.
Die evangelische Haus- und Kirchen-Collecte für die
Rettungsanstalten zu Düsselthal, Overdyck und Zoppenbrück
wird fuür das laufende Jahr in den nächsten Monaten ab—
gehalten we den.
In Anbetracht des wohlthätigen Zweckes der Anstalten
empfehlen wir die Collecte auf das Angelegentlichste und
hegen die Hoffnung, daß dieseibe auch in unserm Bezirke
eine, dem Bedürfnisse der Anstalten entsprechende Theil—
nahme finden werde.
Trier, den 3. Juli 1876.
In der L. Schwann'schen Verlagshandlung zu Köln
und Neuß erscheint als Fortsetzuug der in demselben Ver—
lage bereits früher erschienenen, die Zeit von 1806 bis zum
J. Januar 1876 umfafsenden, Grotefend'schen Gesetzsamm⸗
lung, ein Werk unter solgendem Titel:
„Die Gesetze und Verordnungen nebst den sonstigen Er—
lassen für den Preußischen Staat und das dentsche Keich.
Aus den Gesetzsammlungen für das Königreich Preußen
and das deutsche Reich, dem Reichs- Cemralblatt, dem
Ministerialblatt für die innere Verwaltung und dem Ju—
stiz-Ministerialblatt chronologisch zusammengestellt don
G. A. Grotefend, Regiecungb.
Das Werk erscheint vierteljährlich in einzelnen Heften,
und liegt das 1. Heft des Jahrgangs 1876 bereits vor.
Wir machen die uns unterstellten Behörden und Be—
amten hierdurch auf die beiden gedachten Werke, indem wir
dieselben zur Anschaffung empfehlen, aufmerksam.
Trier, den 7. Juli 1876.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die Klassensteuer- Zu- und Abgangslisten für J.
Semester d. J. nebst Belägen sind heute den Königl. Steuer⸗
kassen übersandt worden.
Die Königl. Regierung hat bei Revision derselben im
Allgemeinen Nachstehendes bemerkt: Vielfach kehren die
Fälle wieder, daß Steuerpflichtige bei dem Wechsel ihres
Wohnortes eine Abschlagszahlung auf ihre Jahressteuer an
den betr. Steuer-Empfänger geleistet hatten, und daß als—
dann der gesammte gezahlte Betrag von der Jahres—
Prinzipalstener abgezogen und der verbleibende Rest der
letzteren in Abgang gestellüt wurde. Es müßte in diesen
Faͤllen vielmehr zunächst der Betrag des gezahlten Bei—
schlags von dem Betrag der Abgangszahlung abgezogen
und der sich ergebende Rest an Prinzipalsteuer von dem
Jahresbetrag der Letzteren in Abrechnung gebracht werden,
WD den in Abgang zu stellenden Prinzipalsteuerbetrag zu
nden.
Ferner waren in vielen Listen Steuerpflichtige aus
dem Grunde in Abgang gestellt, weil sie in die elterliche
Haushaltung zurückgekehrt waren und deshalb ein der Be—
sleuerung unterliegendes Einkommen nicht mehr besaßen,
und waren diese Abgänge vielfach für das ganze Jahr be—
rechnet. Auf den betreffenden Belegen fehlte aber gewöhn—
lich das Datum des Weggangs. Es konnte also nicht con⸗
statirt werden, ob die Abgangstellung für das ganze Jahr
gerechtfertigt war, oder ob die Steuerpflichtigen nicht wenig—
stens einen Theil ihrer Steuer hätten entrichten müssen.
Für die Folge sind daher diese durchaus nöthigen
Data in der Liste oder auf dem Abgangsbelage nicht weg⸗
zulassen.
Vorstehende Vestimmungen werden den Hrn. Bürger—
meistern zur genauen Beachtung empfohlen.
Saarbrücken, 22. Juli 1876
Bezüglich der Erhebung der kirchlichen Um—
lagen in den katholischen Pfarrgemeinden
sind in Folge des Gesetzes vom 20. Juni 1875 Seitens
des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Trier Anordnungen
getroffen worden, welche in Nachstehendem zur Kenntniß
der Betheiligten gebracht werden:
Das Material zur Aufstellung der Heberollen der nach
8 50 zu 9 des Gesetzes vom 20. Juni 1875 beschlossenen
Umlagen, sofern dieselben von der Staatsauf—
sichtsbehördegenehmigt worden sind, wird den
Kirchenvorständen auf Antrag von den Gemeinde-Behörden
zur Disposition gestellt, auch steht nichts entgegen, daß
die Herrn Bürgermeister auf desfallsiges Ersuchen die
Heberollen für den Kirchenvorstand anfertigen und sich für
diese Mühewaltung eine Entschädigung bedingen.
Die Anordnung des Zwangsverfahrens zur Bei—
treibung der Umlagen gebührt dem hierzu nach der Rhei—
nischen Executionsordnung vom 24. November 1848 be—
fugten Kirchenvorsteher, welchem die Kassenverwaltung oder
Rechnungsführung übertragen ist, oder dem etwa ange—
stellten besonderen Rendanten oder Rechnungsführer, welchen
Personen mit Rücksicht auf 87 Abf. 1 und 8 10 lester