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Die Gestellungspflichtigen werden aufgefordert, zu der
ihnen durch besondere Vorladung bestimmten Stunde sauber
gewaschen und mit reiner Bekleidung versehen, vor der Ober⸗
ErsatzCommission sich zu gestellen, indem die zu spät Er—
scheinenden unnachsichtlich zur Strafe gezogen werden.
Bezüglich der in diesem Jahre angebrachten Gesuche
um Zurüuͤckstellung oder Befreiung vom Dienste im stehenden
Heere wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Väter
und über 15 Jahre alten Brüder der Ersatzpflichtigen sowie
die etwa im Hause befindlichen Schwiegersöhne persönlich
im Aushebungstermine zu erscheinen haben, widrigenfalls
eine Berücksichtigung der Reclamation nicht stattfinden kann.
Vorstehende Bekanntmachung ist von den Herrn Bürger—
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ichen.
Saarbrücken, den 28. Juni 1876.
Personal⸗Chronik.
Der bisherige Kaiserliche Kreis-Schul-Inspector Voigt
zu Mülhausen im Elsaß ist zum Königl. Regierungs-Schul—
Rathe ernannt und in dieser Eigenschaft der Koöniglichen
Regierung in Trier überwiesen worden.
Die Körung der Zuchtstiere nud Zuchteber
im Frühjahre 1876.
Der große Nutzen, den das Rind füc den Haushalt
des Menschen, zur Befriedigung seiner Nahrungsbedürfnisse
gewährt, worin es allen anderen Hausthieren voransteht,
ist die hiureichende Veranlassung, daß die Aufmerksamkeit
sowohl der intelligentesten Thierzüchter als auch des Staates
auf die Verbesserung seiner Zucht in neuester Zeit gelenkt
worden ist.
Wie in Bayern und Baden, so steht auch in Rheinpreußen,
gemäß der Körordnung vom 28. Mai 1839 die Rindvieh—
zucht unter staatlicher Aufsicht, indem die männlichen Zucht—
thiere einer Musterung und Approbation unterworfen sind.
Der Zweck, der hierdurch erreicht werden soll, ist ein dop—
pelter: Es sollen 1. nur an und für sich zuchttaugliche
Thiere zur Verwendung kommen und zugleich noch eine
Verbesserung — Veredlung — der Zucht in der Nachkom⸗
menschaft angestrebt, und 2. die Verbreitung von anstecken—
den und erblichen Krankheiten verhütet werden.
Für die weiblichen Thiere ist eine derartige Maßregel
weniger geboten, weil sie im Laufe des Jahres sich nur
einmal vererben, die männlichen Thiere dagegen 50, 60
Mal und mehr.
In den Gemeinden des Kreises Saarbrücken fand die
Musterung der Zuchtstiere in dem Zeitraume vom 25. April
bis zum 18. Mai statt. Vorgefunden wurden:
1. in Burbach 2 Stiere.
2. in St. Arnual
3. in Güdingen
4. in Bübingen
5. in Klein-Blittersdorf
6. in Auersmachern
7. in Rilchingen-Hanweiler
8. in Winteringerhof
9. in Bliesransbach
10. in Hartungshof
—11. in Fechingen
12. in Bischmisbeim
13 in Scheidt
14. in Eschberger Hof
15. in Dudweiler
16. in Sulzbach
17. in Quierscheidt
18. in Wahlscheidt
19. in Holz
20. in Bietschiedt
21. in Dilsburg
22. in Neumühle
23. in Kurhof
24. in Obersalbach
25. in Eiweiler
26. in Numborn
27. in Heusweiler
28. in Walpershofen
29. in Herchenbach
30. in Rittenhofen
31. in Engelfangen
32. in Hilschbach
33. in Guichenbach
34. in Püttlingen
35. in Völklingen
36. in Wehrden
37. in Geislautern
38. in Fennerhof
39. in Ludweiler
40. in Lauterbach
41. in Carlsbrunn
42. in Großrosseln
483. in Ottenhausen
44. in Aschbacher⸗Hof
45. in Clarenthal 1,
im Ganzen 76 Stiere, von denen 73 als zur Zucht mehr
oder weniger geeignet angekört wurden, 1 Stier in Hilschbach
wegen geringer Körpergröße, schwachen Baues und dürf—
tigen Nährzustandes, zwei andere ebendaselbst wegen zu
geringen Alters den Anforderungen der rheinischen Kör—
ordnung nicht entsprachen, somit von der Zucht ausge—
schlossen, abgekört, wurden.
Die besten und schönsten Stiere des Kreises sind wohl
in Völklingen zu finden — Glanraçe —, eine Gemeinde,
welche überhaupt in Betreff der Stierhaltung als Muster
dienen dürfte. Auf Völklingen folgen Güdingen, St. Ar—
nual, Püttlingen, Bischmisheim, Fechingen, Auersmacher
Kleinblittersdorf, Ludweiler, Sulzbach, Herchenbach, Holz,
welche sich ebenfalls durch gute Stiere auszeichnen, die
theils der Glan- und Schweizerraçe angehören, theils aus
Kreuzungen dieser Raçgen mit hiesigem Landvieh hervorge—
gangen sind. — Drei Stiere guter Qualität und hollän—
discher Abstammung finden sich auf dem Eschberger- und
Aschbacher-Hof. —
In den meisten der vorgenannten Ortschaften ist die
Stierhaltung Sache der Gemeinden, welche sowohl für die
Beschaffung wie für die Fütterung und Pflege der Zucht—
stiere Sorge zu tragen haben.
Die Gemeinden Dudweiler, Sulzbach, Kleinblittersdors,
Ludweiler, Lauterbach, Großrosseln haben Gestellung und
Unterhaltung an Unternehmer verdungen.
In den übrigen Gemeinden gehören die Zuchtstiere
Privaten an und werden gegen ein Entgeld — Sprung—
geld — zum Decken fremder Kühe zugelassen.
In einigen Orten des Köllerthales geht das Stier—
halten alle 1 bis 2 Jahre unter den bemittelten Ackers
wirthen der Reihe nach um.
Keine Zuchtstiere fanden sich in Brebach, Fischback