Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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ieden Montag.

Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Nr. 8.
Bekanntmachungen der Central-Behörden.

Montag, 17. Januar

ISTG.
au die Controle der Staatspapiere oder eine der ge—
naunten Kassen einzureichen.
Berlin, den 27. November 1875.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons zu den
Stammactien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Die Coupons Serie VI. Nr. 128 zu den Stamm—
—O0
Zinsen für die vier Jahre 1876—1879 nebst Talons
werden vom 13. Dezember d. J. ab von der Controle
der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten
rechts, Vormittags von 9—1 Uhr, mit Ausnahme der
Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstage, aus—
gereicht werden.
Die Coupons können bei der Controle selbst in
Empfang, genommen oder durch die Hauptkasse der
Niederschlesisch-Märkischen Eisenvahn hierselbst, die Re—
zierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Han—
nover, Osnabrück und Lüneburg, die Kreiskasse in
Frankfurt a. M., in der Zeit vom 18. -31. Dezember
d. J. auch durch die Stationskassen der genannten
Eisenbahn in Breslau, Frankfurt a. O. und Liegnitz
bezogen werden.
Wer dieselben bei der Controle der Staatspapiere
empfangen will, hat die Talons vom 8. Juni 1871
mit einem Verzeichnisse, zu welchem Formulare bei der
Tontrole und in Hamburg bei dem Postamte unent—
geltlich zu haben sind, bei derselben persönlich oder
durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Ein—
reicher eine nummerirte Macke als Empfangsbescheini—
zgung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von
denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe der
Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In
letzterem Falle xrhalten die Einreicher das eine Exem—
plar mit Empfangsébescheinigung versehen, sofort zurück.
Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Aus—
reichung der neuen Coupons zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Controle der Stuats⸗
papiere sich mit den Inhabern der Tolons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben bezeichneten
Kassen beziehen will, hat derselben die alten Talons
mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen, von welchen
das eine mit einer Empfangsbescheinigung versehen
sogleich zurückgegeben wird und bei Aushändigung
der neuen Coupons wieder abzuliefern ist. Formulare
zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Kassen
und den von den Königlichen Regierungen in den
Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen unent—
zeltlich zu haben.
Der Einreichung der Actien selbfst bedarf es nur
dann, wenn die Talons abhanden gekommen sind; in
diesem Falle sind die Actien mittelst besonderer Eingabe

Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Im Aprihhk. J. soll bei der Königl. Präparanden—
Anstalt zu Simmern, welche Aspiranten zunächst für
die Königl. Schullehrer-Seminare in Ottweiler und Neu—
wied vorbereitet, ein zweiter Cursus eröffnet werden.
Die Anstalt ist als Externat eingerichtet. Geeignete
Pensionen in Bürgerfamilien der Stadt sind in aus—
reichender Zahl vorhanden.
Jeder Zögling hat ein Unterrichtsgeld von 86 4
ährlich zu zahlen. Dagegen sind für bedürftige und
vürdige Zöglinge Unterstützungsfonds im durchschnitt—
ichen Betrage (42 Thlr.) 126 6. pro Kopf verfügbar.
Der Lehrkursus der Anstalt wird 2 Jahre danern.
Zur Aufnahme in dieselbe ist neben der nothwen—
digen Vorbildung ein Lebensalter von mindestens 18
Jahren erforderlich.
Seminar- Aspiranten, welche die Aufnahme in diese
Anstalt wünschen, haben sich bis zum 15. Februar k.
J. bei uns zu melden und zugleich einzureichen:
1) das Taufzeugniß (Geburtsschein),
2) einen Impfschein, einen Revaccinationsschein und
ein Gesundheitsattest, letzteres ausgestellt von einem,
zur Führung eines Dienstsiegels berechtigten Arzt,
3) ein Zeugniß ihres seitherigen Lehrers über em—
pfangenen Unterricht und über den Erfolg dessel—
ben, sowie ein Führungsattest von der Polizei—
Behörde und dem Schulinspector ihres Wohnortes,
die Erklärung des Vaters oder an dessen Stelle
des Nächstverpflichteten, daß er die Mittel zum
Unterhalte des Aspiranten während der Dauer
seines Kursus gewähren werde, mit der Beschei—
nigung der Ortsbehörde, daß derselbe über die
dazu nöthigen Mittel verfüge.
Coblenz, den 19. Dezember 1875.
Königl. Rheinisches Provinzial-Schul-Collegium.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Ergänzung der Schiffs-Unterfuchungs-Commission zu Saarlouis.
An Stelle der verstorbenen Mitglieder der Schiffs—
Untersuchungs-Commission zu Saarlouis:
Schiffsbaumeister Johann Schuler und Holzhändler
Mathias Leroy haben wir die Herren Schiffsbaumeister
Nikolaus Fontaine zu Fraulautern und Juvelier und
            
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