Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Der Bauführer Joseph Guttsmann zu Saarbrücken hat
unterm 8. d. M., als solcher den vorgeschriebenen Diensteid
geleistet.
Trier, den 8. Juni 1876.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Der Justizrath Röchling hierselbst ist am 2. ds. Mts
gestorben.
Saarbrücken, den 3. Juni 1876.
Der königl. Ober-Prokurator.

Es wird beabsichtigt, für die Schulamts-Präparanden
des Kreises Saarbrücken einen Lehrcursus zu eröffnen, in
welchem die Präparanden an den freien Nachmittagen von
dazu berufenen Lehrern unentgeltlich Unterricht und Unter—
weisung empfangen. Ich fordere demnach die Präparanden
des Kreises, mit Ausnahme derer, welche zur Zeit den
Cursus in Saarlouis besuchen, hierdurch auf, am nächsten
Mittwoch den 28. d. Mts. in Dudweiler im Saale der
oberen katholischen Knabenklasse (Lehrer Sproß) 2 Uhr
Nachmittags sich einzufinden, um weitere Anweisungen ent—
gegen zu nehmen.
Saarbrücken, den 26. Juni 1876.
Der Kgl. Kreis-Schulinspector:
Dr. Rachel.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Im Interesse der Fischerei in der Saar sind
von der Königlichen Regierung zu Trier die im Kreisblatt
Nr. 6 dieses Jahres publicirten Anordnungen getroffen
worden, auf welche nachfolgend in Kürze wiederholt auf—
merksam gemacht wird:
Nur mit ausdrücklicher Genehmigung der
Königlichen Regierung zu Trier darf der Fischerei—
pächter seinen Pacht ganz oder theilweise an einen Dritten
übertragen oder die Fischerei anders als persönlich oder
mit Hülfe seiner Dienstleute unter seiner persönlichen Beauf—
sichtigung ausüben.
Zuwiderhandlungen werden nicht allein mit einer
Conventionalstrafe von 80 Mark geahndet, sondern auch
auf Grund des 8 12 und 8 50 des Fischereigesetzes vom
30. Mai 1874 gerichtlich verfolgt.
Eine Ausnahme ist nur in Betreff solcher Personen,
welche mit der in der Hand gehaltenen Angel fischen,
nachgelassen; diesen darf der Fischereipächter ohne besondere
Ermächtigung Erlaubnißscheine ausstellen, welche von der
Ortspolizeibehörde beglaubigt sein müssen.
Außerdem sind auch Pächter nach 8 16 des Fischerei—
gesetzes verbunden, sich von den Bürgermeistern, zu deren
Bezirken die gepachteten Strecken gehoͤren, Bescheinigungen,
welche ihre Pachtberechtigung darthun, ertheilen zu lassen
und dieselben stets beim Fischen bei sich zu führen, zur
Vermeidung der in 8 49 des gedachten Gesetzes vorge—
sehenen Strafe.
Die sorgfältigste Ueberwachung der strengen Befolgung
dieser Vorschriften wird von allen Polizeibehörden des
Kreises erwartet.
Saarbrücken, den 12. Juni 1876.

erster Klasse hinsichtlich ihrer häuslichen und gewerblichen
Verhältnisse sind bei dem diesjährigen Musterungs-Geschäfte
die Landwehrleute
Johann Raubuch aus Burbach und
Johann Friedrich Altpeter aus Heusweiler
hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt
worden, was hiermit in Gemäßheit des F18 2d der
Control⸗Ordnung vom 28. September 1878 zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 28. Juni 1876.

Personal⸗Chronik.
Die kath. Lehrerin Magdalena Fiseni zu Dudweiler,
Kreis Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft definitib bestätigt
worden.
Die Schulamts-Candidatin Rosa Meißer ist an die
Schule zu Malstatt, im Kreise Saarbrücken, provisorisch be—
rufen worden.
Der Lehrer Stephan Gemmel zu Altenkessel, im Kreise
Saarbrücken, ist an die katholische Schule zu Friedrichsthal.
desselben Kreises berufen worden.
Die Schulamts-Candidatin Agnes Spang von Wittlich
ist an die Lehrerinstelle der katholischen Schule zu Fischbach.
im Kreise Saarbrücken, provisorisch berufen worden.

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair⸗Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
D) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Nähere
Bezeichnung der Stelie. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob vdie Un—
stellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag der
zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt werden
kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist. 7) An—
sprüche, welche an die Bewerber gestellt werden. 8) Wohin vie Be—
werbungen einzureichen sind. 9) Bemerkungen.
1) „Saarbrütken, Justiz-Arresthaus-Verwaltung, 2)
Lohnschreiber, 8) jährlich 900 .4. Remuneration, Haansj
monatliche Kundigung, 5) keine, 6) nein) 7) Feriigkeit im
Schreiben und Rechnen, 8) Justiz-Arresthaäus-Verwaltung
zu Saarbrücken.
1) Saarbrücken, Kaiserl. Post-Amt IJ., 2) Postpatket—
träger, 8) 712 4. Gehalt, 144 Ab. Wohnungsgeldzuschuß,
9) vorerst auf 6 Monate zur Probe und nach Ablauf der
Probezeit unter Vorbehalt 6 monatlicher Dienstkündigung,
5) 300 M. in Staatspapieren, kann durch Abträge von
mindestens 6 A. monatlich gebildet werden, 6) nach dem
jetzigen Etat keine Aussicht auf Verbesserung vorhanden, 7)
Kenntnisse im Lesen, Schreiben und Rechnen und körperliche
Ausdauer, 8) Ober⸗Post-Direktion zu Trier, 9) vom 1 August
1876 ab zu besetzen.
1) Püttlingen, Postagentur, 2) Landbrieftrüger, 8)
450 4. Gehalt, 60 M. Wohnungsgeldzuschuß, 4) vorerst
auf 6 Monate zur Probe und nach Ablauf der Probezeit
unter Vorbehalt 6 monatlicher Dienstkündigung, 5) 300 4
in Staatspapieren, kann durch Abträge von mindestens 34
monatlich gedeckt werden, 6) ja nach Maßgabe des Dienst—
alters, 7) Kenntniß im Lesen, Schreiben und Rechnen und
körperliche Ausdauer, 8) Ober-Post-Direktion zu Trier 9)
vom 10 Juni 1876 ab zu besetzen.

Auf Grund der Bestimmungen über Klassifizirung der
Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersaätz-Reserve
            
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