Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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den Kreis Saarbrücken. —

Amtliches Anzeigeblatt für

AMr. IL.
Bekanntmachungen der Provinzial-Behörden.
Die Prüfungen von Aspirantinneun des Lehrerinnen—
und Schulvorsteherinnen-Amtes sollen in der Rhein—
provinz im Jahre 1876 nach Maßgabe der unter dem
24. April 1874 erlassenen Prüfüngs-Ordnung ohne
Anterschied der Confession, wie nachstehend, abgehalten
werden:
l. Vor der Commission in Coblenz am 29. März
und den folgenden Tagen,
Vor der Commission in Düsseldorf am 1. April
und den folgenden Tagen,
Vor der Commission in Trier am 2. Mai und
den folgenden Tagen,
Bei der mit der Louisenschule in Düsseldorf ver—
bundenen Lehrerinnenbildungsanstalt am 10. Juli
und den folgenden Tagen,
Vor der Commission in Aachen am 80. Septem⸗
ber und den folgenden Tagen,
Vor der Commission in Cöln am 21. October
and den folgenden Tagen.
Schulamtsaspirantinnen, welche bis zu einem der
angesetzten Termine das 18. Lebensjahr vollendet haben,
verden zu der betreffenden Prüfung zugelassen, sofern
sie ihre Meldungen spätestens vier Wochen vor dem
bezüglichen Termine bei uns unter der bestimmten An—
gabe, ob sie die Prüfung für Volksschulen oder für
mittlere und höhere Mädchenschulen abzulegen beab—
sichtigen, einreichen.
Der Meldung sind beizufügen:
I. ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titel⸗
dlatte der vollständige Name, der Geburtsort,
das Alter, die Confession und der Wohnort der
Bewerberin angegeben ist;
ein Tauf⸗ bezw. ein Geburtsschein;
die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul⸗
bildung und die etwa schon bestandenen Prüfungen;
. ein amtliches Führungsattest und
». ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels
berechtigten Arzte ausgestellles Attest über den
Sesundheitszustand.
Fehrerinnen, welche ihre Prüfung als Schulvor⸗
eherinnen ablegen woͤllen, haben sich mindestens drei
Monate vor dem bezüglichen Termine bei uns zu mel—
den und ihrer Meldung außer den von den Aspiran⸗
linnen für das Lehretinnenamt beizubringenden Zeug⸗
aissen auch solche üͤber ihre disberige Lehrthätigkeit bei⸗
zufügen.
Ueber ihre Zulassung zur Prüfung werden die Be—
verberinnen demnächst mit Bescheid versehen werden.
Coblenz, den 24. Robember 1875
Königliches Provinzial⸗Schul⸗Collegium.

Montag, 3. Januar

I1876.
Die Prüfungen für die Mittelschullehrer und für die
Rectoren werden im nächsten Jahre am 13. Mai und
am 4. November und den je folgenden Tagen hier ab—
gehalten werden.
Den spätestens bis zum 15. Februar resp. bis zum
15. Augusteuk. J. uns direkt einzureichenden Meldungen
sind beizufügen:
1. ein selbstgefertigter Lebenslauf, auf dessen Titel—
blatt der vollständige Name, der Geburtsort, das
Alter, die Confession und das augenblickliche
Amisverhältniß des Candidaten angegeben ist;
Die Zeugnisse über die bisher empfangene Schul—
oder Universitätsbildung und über die bisher ab—
gelegten theologischen, philologischen oder Semi—
narprüfungen;
ein Zeugniß des zuständigen Vorgesetzten über
die bisherige Thätigkeit des Examinanten im öffent—
lichen Schuldienste.
Diejenigen, welche noch kein öffentliches Amt
bekleiden, haben außerdem einzureichen:
4. ein amtliches Führungs-Attest und
5. ein von einem zur Führung eines Dienstsiegels
berechtigten Arzte ausgestelltes Attest über nor—
malen Gesundheitszustand.
Coblenz, den 22. November 1875.
Königliches Provinzial-Schul-Collegium.

Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Im Anschlusse an unsere Bekanntmachung vom 11.
September 1873 (Amtsblatt de 1873 pag. 204) machen
wir darauf aufmerksam, wie der von dem Director der
Ackerbauschule in Saarburg J. H. Kartels und dem
Bürgermeister und Gutsbesitzer H. J. Thielen zu
Dierfeld bei Manderscheid herausgegebene „Trierische
Landbote“ es sich ernstlich angelegen sein läßt, den prak—
tischen Bedürfnifsen der hiesigen Landwirthe in eingehen—
—D
Lesern gediegene in leicht verständigem Tone gehaltene
Aufsätze neben vielfachen praktischen Mittheilungen und
sonst interessanten Stoff zu bieten. Leider hat er trotz⸗
dem noch nicht die sehr zu wünschende allgemeine Ver—⸗
dreitung gefunden. Wir können daher nicht unterlassen,
dies Blatt den Landwirthen zur Anschaffung dringend
zu empfehlen.
Trier, den 15. Dezember 1875.

Die Aufräumung der Rückstände vor dem Jahres-Kassen⸗
Abschlusse betreffend.
Bei dem bevorstehenden Jahres-Kassen⸗-Abschlusse
werden sämmtliche von uns ressortirenden Kassen, ins
besondere die Steuer-, Forst- und Strafkassen erinnert
            
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