Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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B. für Fahrten von einem unter A begriffenen 72376*
Personen.
Punkte nach: . Ii.
1) Adolph Michlers Haus am Marktplatz in Malstatt 0,80 1,20
2) Burbach bis an den Bach von Burbach.. 2,00 3,00
3* Berg-Inspection und Bahnhof in Louisenthal. .8,00 4,50
4 Grube von der Heyt .3,00 4,50
5 Rußhütte.... 200 300
B Trämershäuschen .. 0,80 1,20
7, Jägersfreude .. .2,00 3,00
8) Dudweilerrr. 2200 4.50
9) Fuß des Halberges an der St. Ingberter Straße
Nordeckeß.. 441,00 1,40
—„chaafbrücke und Goffontaine .. .2,00 3,00
Zgrebach und Halberger-Werk. 2,00 3,00
Scheidt..... ,200 400
St. Ingbert und St. Ingberter-Werk 2WM 7,00
Fechingen.. 9 430
St. Arnual..... 9 140
Simpach..92380
Belle-vue und Ehrenthal und neuer Exerzierplatz. 90 2,00
Folster Höhe... .,00 3.00
Fuß des Spicherer Berges.. .. 900 4,00
sholdene Bremm .. .2,50 3,50
Stiringen.. .42350 5,00
Schanzenberg und Deutsche Mühlen. .. . 40,80 1,20
Gersweilslerrr.. 22,50 350
O. Zeitfahrten:
HY eine halbe Stunde........ .. 40,80 1,20
für jede weitere viertel Stunde. 0,40 0,60
3) jede angefangene Viertelstunde wird für voll bezahlt.
Anmerkungen:
Für Leistungen von Fahrten über den im Tarif ange—
Jebenen Fahrkreis der unter B. benannten Orte hinqus
bleibt die Bestimmung des Fahrpreises der freien Vereini—⸗
zung des Fahrgastes mit dem Kutscher überlassen. Letzkerer
 hat den Fahrgast darauf aufmerksam zu machen und
ich mit demselben noch vor Beginn der Fahrt über den
Fahrpreis zu einigen. Sofern dies nicht geschehen, sind die
yorstehend für Zeitfahrten bestimmten Tarifpreise maßgebend.
Für Droschken, welche in der Nacht noch auf der Straße
der auf den Halteplätzen sich befinden, treten überall die
doppelten Tarifsätze ein, iedoch müssen vor der Anfangs-—

ttunde der Nachtzeit begonnene Tourfahrten sub. A des
Tarifs für Tagespreise ausgefahren werden.
Die Nachtzeit beginnt mit 10 Uhr Abends und dauert bis
7 Uhr Morgens.
Für die Ausführung auf eine bestimmte Zetm bestellter
Nachtfahrten bleibt die Festsetzung des Fahrpreises der
freien Vereinigung des Fahrgastes mit dem Fuhrunter⸗
nehmer oder dem Kutscher überlassen. Hat eine solche
Vereinbarung bei der Bestellung nicht stattgefunden, so
treten auch hier überall die doppelten Taxpreise des Tarifs
in Kraft.
Für die Rückfahrt von unter B. des Tarifs genannten
Punkten wird, wenn sie binnen einer halben Stunde nach der
Ankunft angetreten wird, die Hölfte der betreffenden Taxe
nach Maßgabe der Anzahl zurückfahrender Personen gezahlt.
Für die Wartezeit wird nichts gezahlt.
Für Kinder, welche auf dem Arme getragen werden, wird
nichts gezahlt. Ein anderes Kind. unter 10 Jahren gilt
für eine halbe, 2 Kinder unter 10 Jahren gelten für
eine und 32v4 Kinder unter 10 Jahren für zwei er—⸗
wachsene Personen.
Bei mehr als 4 Personen zahlt jede fernere Person bei
sub. A. B. und C. bezeichneten Fahrten 6,550 Mark
mehr.
Das sogenannte Handgepäck (Handkoffer bis zu 20 Pfund
Gewicht, Reisesack, Reisetasche, Hutschachtel u. s. w.) wird
im Wagen unentgeltlich befördert.
Für jedes größere Stück Gepäck wird 0,25 Mark bezahlt.
3. Das Chausseegeld zahlt der Fahrgast.
9. Die Erhebung eines jeden Trinkgeldes ist unterfagt.
10. Der Kutscher ist berechtigt, beim Beginn der Fahrt das
Fahrgeld einzufordern.
11. Zeitfahrten sind solche, bei deren Antritt der Fahrgast erklärt,
daß er nach der Zeit fahren wolle. Bei dem Antritt einer
jeden Zeitfahrt muß der Kutscher seine Uhr vorzeigen.
Saarbrücken und St. Johann, den 16. April 1875.
Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Kiefer. Falkenhagen.

Saarbrücken, 24. Mai 1875. Landrath von Geldern.

Heffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung.
Am Samstag den 29. e., Nach⸗
mittags 3 Uhr, wird bei dem Gast—⸗
wirth Adam Müller in Dudweiler
der Bau eines Oekonomiegebäudes
zum Gemeindehause, veranschlagt zu
2750 Mark, öffentlich in Verding ge—
geben.
Plan und Kosten⸗Anschlag liegen auf
der Amtsstube des Unterzeichneten zur
Einsicht offen. 3279
Dudw'etler, den 19. Mai 1875.
Der Bürgermeister
O. Blum. 114
Ich nehme Veranlassung, auf die Be—
stimmungen des F der bestehenden Bau⸗
ordnung aufmerksam zu machen, welche
lautet:
„Wer einen Neubau aufführen, oder
ine neue Feuerung errichten, oder eine
bereits bestehende an einen andern Ort
erlegen, oder an straßenwärts gelegenen
Gebauden eine Veraͤnderung der Facade,
der äußeren Thuͤren, Fenfter, Treppen
oder der Trottoirs vornehmen will, hat
hierzu zuvor die Erlaubniß der Polizei⸗
Behörde schriftlich Nabniunden

Wer an einer bestehenden baulichen
Anlage eine Reparatur vornehmen will,
st verpflichtet, 3 Tage vor Beginn der
Urbeit der Polzei-Behörde Anzeige zu
nachen.“
Es sind leider in der letzten Zeit manche
tebertretungen dieser und anderer Vor—⸗
chriften der Bauordnung vorgekommen,
velche protokollirt werden mußten und
onstige selbstverschuldete Nachtheile für
die Bitreffenden zur Folge hatten; ich
derwarne daher bei Bauunternehmungen,
auch solche von der kleinsten Bedeutung,
die rechtzeitige Anmeldung nicht zu ver—
iumen, zurt Vermeidung von Strafen
nd Schaden.
Saarbrücken, den 80. April 1875.
Der Bürgermeister
J. Kiefer.

Bekanntmachung.
Auf der Kanalhalde hierselbst
inden kräftige Arbeiter gegen
Juten Lohn dauernde Beschäftigung.
Malstatt, den 20. Mai 1875.
Königl. Hafenamt.
F. Baude.

Vacanle Polizeidiener-Skelle.
Für hiesige Gemeinde wird eine dritte
Polizeidienerstelle creirt mit einem
jährlichen Dienst-Einkommen von 900
Mark und freier Dienstbekleidung.
Geeignete Bewerber wollen sich unter
Vorlegung ihrer Zeugnisse binnen 14
Tagen bei mir melden.
Malstatt, den 12. Mai 1875.
Der Bürgermeister
110 Meyer.

Eröffnung eines
Wochenmarktes
zu
Kolonie Kleinheiligenwald
(Station Reden)
am Pfingstdienstag den 18. Mai
curr. Morgens 7 Uhr.
Die gewöhnlichen Markttage sind (ausge—
tommen Feiertage) stets die Montage.
Das Uebrige ergibt die betr. Marktordnung.
3158 Die Nlarktrcommission.
            
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