Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Heffentlicher Anzeiger.

Finladung
zum Lehrcursus in der Vienenzucht.

In Erkenntniß der, hohen Wichtigkeit
er Bienenzucht in national-öcono⸗
nischer Hinsicht will der „Bien enzucht—⸗
zerein für den Hunsrücken“ zur
möglichsten Verbreitung dieses nützlichen
ind lehrreichen Zweiges der Landwirth—
schaft einen Lehreuxrsus hierselbst ab⸗
halten lassen ünd ladet hierdurch zur
illgemeinen Betheiligung an seinen gemein⸗
auͤtzigen Besirebungen freundlichst ein.
Den Unterricht, der sowohl Theorie als
Praxis der rationellen Bienenzucht um—
fassen wird, erthellt im Auftrage des
Tentral Vorstandes des landwirthschaft⸗
lichen Vereins für Rheinpreußen der
Wanderlehrer und Director der hiesigen
landwirthschaftlichen Winterschule Herr
Sarres unentgeltlich und zwar in
folgender Anordnung:
taglich, jedoch mit Ausnahme der
Fciertage, von Morgens 9 bis 12
ühr im Locale der Winterschule theo⸗
cethischen Unterricht;
von 1bis 5 Uhr Rachmiltags prac⸗
ische Unterweisung an dem Vereins⸗
dienenstande auf dem Schmiedel;
boon 8 bis 10 Uhr Abends Be—⸗
prechung bienenwirthschaftlicher Fra⸗
gen:
die übrige Zeit verbleibt den Theil⸗
rehmern zur Führung eines Tage—
buches, zum Studium der besten
Bireneuschriften, zur Bearbeitung von
Referaten und Vorträgen.—
2.
dehr- und Anschauungsmittel, Bienen⸗
ucht⸗Geräthe, sowie den zum Lehi⸗-Objecte
beftimmten Vereinsbienenstand stellt der
Vereins-Vorstand dem Cursus zur Ver⸗
fügung.
Ob noch andere Vergünstigungen, Unter⸗
stützungen, Prämien ꝛc. für unbemittelte
strebsame Elven verliehen werden können,
hängt davon ab, ob und in welcher Hohe
die bei der Königlichen Regierung gestellten
Anträge auf Geldzuschüsse Gewährung
nden werden.

3.
Der Cursus beginnt am Mittwoch den
19. Mai er, dauert volle 14 Tage und
schließt am Donnerstag den 8. Juni mit
einer öffentlichen Prüfung der Theilnehmer
in Theorie und Praxis der Bienenzucht.

*
Anmeldungen zur Beiwohnung sind bis
zum 5. Mai entweder durch den Gentral—⸗
Vorstand des landwirthschaftlichen Vereins
für Rheinpreußen, oder durch die Herren
Landräthe und Local-Abtheilungs: Direc⸗
toren, oder durch die Vorstände der Bienen⸗
zucht-Vereine der Provinz an den Unter⸗
eichneten zu richten, der bis zum 10. Mai
iiber Gewährung oder Ablehnung der
Gesuche Bescheid ertheilt
Simmernm, Regierungsbezirk Coblenz
im April 1875
Jen tʒsch
Königlicher Landrath und Director der
landwirthschaftlichen Local-Abtheilung
Simmern.

Bekanntmachung.
Vom 22. d. M. ab treten für den Wasserabsatz folgende Preisänderungen
oro Centner — 20 Kilogr. ein: 9
A.“ Am Hafen zu Saarbruͤten:
Flammkohlen II. Sorte 0,68 M,
Magere Kohlen 11. Sorte (Griesborn) 0,88 .4,
Flammkohlen III. Sorte 0,84 M.
B. Am Hagen zu Louisenthal:
Koblen III. Sorte 0,80 M
Die neuen Preisverzeichnisse werden in kurzer Zeit auf unserm Handelsbüregu
zu erhalten sein. 02
Saarbrücken, den 17. April 1875. 4.
Fönigliche Vergwerks-Hireckion.
— —— 3
Ban⸗ erdingung.
Zum Bau einer „doppelten Beamtenwohnung nebst Oeco⸗
nomiegebünde nud Einfriedigung bei den Mellinsthächten“ sind u.
A. erforderlich:
A. Axheiten.
1) Erdarbeit, pptr. 670 M
Maurerarbeit, „4670,
Steinmetzarbeit, 760
Zimmerarbeit, 240
Hachdeckerarbeit, 109
ꝰlempnerarbeit,
Tischlerarbeit,
Schlosserarbeit,
Anstreicherarbeit,
Blaserarbeit,
Tapezierarbeit,
12) Guß- und Walz⸗
Eisenarbeiten, 1440 —
Eine öffentliche Verdingung dieser Bedürfnisse soll am künftigen Dienstag
den 4. Mai er., RNachmittags 2Uhr, im Hause des Herrn Gastwirth Au⸗
zust Zeitz zu Sa zbach Statt finden, und erlheilt Herr Bauwerkmeister Pitz
sier naͤhere Auskunst. 93
Sulzbach, den 22. April 1875. 2688
Der Oberschichtmeister
—

2*23 *
— αια“ 3.
Die Ausführung der Arbeiten und Lieferungen zum Nenban der Forfter
Etablifsements
a. zu Sulzbach, und war:
Neubau des Wohngebäudes,
F „Stallgebäudes,
Anlage des Wirthschafts hofes,
.der Wasserleitung,

verenschlagt zu 15100 Mark.
59530
0
u 60
in Summa Matt:
———
Neubau des Woßbngebäudes, veranschlagt zu 15000 Mark,
„Stallgebäudes, F 5700
Anlage der Wasserleitung, 1200
in Summa 21900 Mark.
soll am
Mittwoch, den 5. Mai e., Vormittags 11 Uhr,
auf dem Büreau des Unterzeichneten durch öffentliche Submission an den Mindest⸗
fordernden verdungen werden.
Die zugehörigen Bedingungen nebst Zeichnungen koͤnnen an hiesiger Stelle
in den gewoͤhnlichen Büreaustunden eingesehen werden.
Die auf qu. Bau⸗Ausfübrungen Refleclirenden wollen ihre Offerten mit der
Aufschrift: F
Arbeiten und Lieferungen zum Neubau von Förster⸗Etablissements“
oersehen, bis zu obengenanntem Termine auf hiesigem Buͤreau abgeben, wo dieselben
Asdann in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden.
Sit. Fohann-Saarbrücken, den 17. April 1875.
Der Königl. Bau Inspector
Schönbrod.
            
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