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Diejenigen, welche sich nicht pünktlich einfinden, sollen
nach 8 833 des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874
mit Geldbuße bis zu dreißig Mark oder Haft bis zu drei
Tagen bestraft werden. Auch können denselben die
Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Ver—
säumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so
ist die sofortige Einstellung der als unsichere Heeres—
pflichtigen Anzusehenden zulässig.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
vom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden
Anträge bei dem Kreis-Ersatz-Geschäft anzubringen, in—
dem Gesuche, welche der Ersatz-Commission nicht vorge—
legen haben, von der Ober⸗-Ersatz-Commission in der
Regel zurückgewiesen werden sollen, sofern nicht etwa die
Veranlassung zur Reclamation nach beendigtem Kreis-Er—⸗
satz- Geschäft erst entstanden sein sollte.
Erwerbsunfähige Väter oder Geschwister, welche Mili—
tärpflichtige als ihre einzige und unentbehrliche Stütze
ceclamiren, haben persönlhich zu erscheinen, damit
deren Arbeitsunfähigkeit durch die Commission festgestellt
werden kann.
Auch ist in jedem derartigen Reclamationsfalle die
Anwesenheit der im elterlichen Hause befindlichen Söhne
über 16 Jahre, sowie der Ehemänner der verheiratheten
Töchter erforderlich. Dagegen darf nach 848 der ME.-Instr.
vom 26. März 1868 in der Regel ein Recla—
mationsgrund daraus nicht hergeleitet werden, daß der
ültere Bruder vor Erreichung des 80. Lebensjahres einen
eigenen Hausstand begründet und sich dadurch der Ge—
legenheit zur Unterstühung der Eltern ꝛc begeben hat.
Ebensowenig wird dadurch, daß ein älterer Bruder
bereits dient, die Zurückstellung des jüngeren ohne
Weiteres begründet; es ist vielmehr auchin solchen
Fällen die Vorlegung eines vorschriftsmäßigen Recla—
mationsantrages nothwendig.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
Tm
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewer—⸗
bes begriffen sind, sind vorschriftsmäßig abgefaßte Lehr⸗
contracte oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Körperliche Gebrechen, wie Epilepsie, Schwerhörigkeit
u. s. w., sind durch die vorgeschriebenen Atteste und
protokollarischen Nachweise festzustellen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend an—
empfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vor—
schriften zu achten, ersuche ich dieselben zugleich, solche
noch besonders bekannt zu machen, da bei Verabfäumung
der rechtzeitigen Stellung der Reclamationsanträge die
Unkenntniß der betreffenden gesetzlichen Vorschriften nie—
mals als Entschuldigungsgrund gelten kann.
Nach Beendigung der Musterung wird an jedem
einzelnen Tage die Klassification der Reserve
und Landwehr-Mannschaften aus den betref—
fenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute sowie
Ersatz-Reservisten J. Classe haben nicht allein den An—
trag auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der
Reserve resp. der Landwehr vor dem Kreis-Ersatz-Geschäft
und zwar spätestens acht Tage vorher, bei den Herren
Bürgermeistern zu stellen, sondern auch persönlich in den
oben angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei aus—
drücklich darauf aufmerksam gemacht wird, daß Recla—
mationsanträge, welche erst im Falle der Einberufung
gestellt werden, unter allen Umständen unberücksichtigi
bleiben müssen.
Saarbrücken, den 20. März 1875.
Versonal-Chronik.
Durch Rescript des Königlichen Herrn General-Pro—
kurators zu Cöln vom 283 d. Mts. ist der Friedensgerichts—
chreiber Krahé in Grumbach, an das Friedensgericht in
Völklingen versetzt worden.
Saarbrucken. 12. April 18751 Landrach von Geld ee —
Deffentlicher Anzeiger.
y — D ——— ——
dekan magung.
Bom 8. d. Mts. ab beträgt
uim Hafen zu Louisenthal der
Preis pro Etr. — 50 Kilogr.
für die J. Sorte 86 Markpfennige
und für die II. Sorte 66 Mark⸗
ofennige im Canaldebit. 86
Saarbrücken, den 58. April 18765.
Königl. Bergwerks-Direction.
Lohversteigerung.
Am Moöntag den 190. April er.,
Nachmittags 2 Uhrr, werden auf dem
hiesigen Bürgermeisterei⸗Amte oͤffentlich
versteigert:
aus dem Gemeindewald Püttlingen,
Schlag „Wolfsheck“, Jagen 21 Nr.7:
b,s Hectar mit ca. 100 Eir. Lohe.
vhnehet J de ist oe ve
er Zwe irken.
VBüttling a an ꝓ — * ten
Der Bürgermeister
Vickard. 84
Erbauung eines Gemeinde-Hauses.
Die Erbauung eines Gemeinde-Hauses in Brebach, veranschlagt zu:
Erd⸗, Maurer-, Pflasterer- und Steinhauerarbeit inck. Material 170664 Mark
Bypsferarbeit incl. Material . 1458 ,
Zimmermannsarbeit desgl. 3714 5
Dachdeckerarbeit desgl. 870
rischlerarbeit desgl. 3377
Slaserarbeit desgl. 1164
Schlosserarbeit desgl. 21635
Klempnerarbeit desgl. 214
Anstreicherarbeit desgl. 507.7
oll im Wege der Submission vergeben werden.
z Heien auf diese Arbeiten sind mit entsprechender Aufschrift versehen und
versiege
bis zum 17. April er., Nachmittags 3 Uhr
einzureichen und wird die Eröffnung derselben in dem angegebenen Termine auf
meiner Amtsstube in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten stattfinden.
Plan und Kosten⸗-Anschlag nebst Bedingungen liegen auf meiner Amtsstube
zur Einsicht offen. 2341
Brebach, den 7. April 1875. 86
Der Bürgermeister
Ed. IEimn.
Verdingung von Schulhausbauten.
Am Miltwoch den 14. d. Mis, Nachmittags 3 Uhr,
wird in Friedrichsthal bei dem Gastwirthe Luüdwig Schaum die Verdinaung