Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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an Ort und Stelle anberaumt und werden sämmtliche
Betheiligte in Gemäßheit des 8 25 des cit. Gesetzes
hierdurch aufgefordert, ihre Rechte in diesem Termine
vahrzunehmen unter der Verwarnung, daß bei ihrem
Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Entschädigung festge—
stellt und wegen Auszahlung und Hinterlegung der letzteren
das Nöthige werde verfügt werden.
Die Interessenten haben sich zu der angegebenen Zeit
zunächst auf der Baustelle neben der Schleifmühle einzu—
inden und wird mit der event. Abschätzung sodann auf
demselben Punkte begonnen werden.
Sofern die Abschätzung am Tage des Termins nicht
beendigt werden kann, wird solche an den folgenden
Tagen fortgesetzt werden.
Soweit die Sachverständigen im Stande sein werden,
ihr Gutachten sogleich im Termine zu Protokoll zu er⸗
flären, wird solches den Betheiligten, damit dieselben
nach 8 28 des cit. Gesetzes a. E. Gelegenheit finden,
sich über das Gutachten auszusprechen, sofort im Termine
mitgetheilt werden.
Trier, den 18. März 1875.
Der Regierungs-Commissar, Breden,
Regierungsrath.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Die Verwaltung der Kreis-Schulinspection über
die katholischen Schulen der Kreise Saarbrücken und
Saarlouis ist Seitens des Herrn Cultusministers dem
Herrn Dr. Rachel aus Siegburg commissarisch übertragen
und demzufolge von demselben mit dem Wohnsitze in
Saarbrücken am heutigen Tage übernommen worden.
Dies bringe ich hierdurch zur Kenntniß der Herrn
Local-Schul-Inspectoren, deren Stellung durch die ein—
getretene Aenderung unberührt bleibt, mit dem Ersuchen,
von dem Vorstehenden die Mitglieder der Schulvorstände
und Lehrer sofort in Keuntniß setzen zu wollen.
Ausgeschlossen von dem Wirkungskreise des Herrn
Dr. Rachel bleiben indessen die Schulen der Stadt St.
Zohann, einschließlich der der Ortschaft Jägersfreude.
Saarbrücken, den 1. April 1875.

Mit Ermächtigung des Herrn Cultusministers hat
die Königliche Regierung zu Trier dem Herrn Rector Dr.
Fröhlich in St. Johann das Amt eines Kreis- und Local—
Schulinspectors für die sämmtlichen Schulen der Stadt St.
Johann als ein nach 8 2 des Gesetzes vom 11. März 1872,
zu jeder Zeit widerrufliches Nebenamt übertragen, was
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Saarbrücken, den 1. April 18785.
Seitens der Königlichen Regierung zu Trier ist in
Folge des Gesetzes vom 7. Dezember 1873. (Reichs⸗
Besetzblatt Nr. 33 des Jahrgangs 1878) nach welchem
die Meile als Entfernungsmaaß nicht mehr dienen soll,
angeordnet worden, daß die auf den Wegweisern der
öffentlichen Wege zu verzeichnenden Entfernungen nach
dem Kilometermaaße anzugeben sind.
Hiernach sind überall die erforderlichen Abänderungen
der Bezeichnungen zu bewirken, wobei bemerkt wird, daß
alle Wegweiser an Stellen, wo Gemeindewege von Staats—
oder Bezirksstraßen ausgehen oder dahin einmünden, von
den betreffenden Gemeinden herzustellen und zu unter—
hdalten sind.
Saarbrücken, den 2. April 1875

Personal⸗Chronik.
Durch Rescript des Herrn Finanz-Ministers Excellenz
»om 2. d. M. II.b, 3719 ist dem bisherigen Königlichen
Oberförster-Kandidaten Stahl zu Arnsberg, unter Ver—
eihung des Characters als Oberförster, die durch das
Ableben des Königlichen Oberförsters Gleitz zur Er—
edigung gelangte Oberförsterstelle zu Carlsbruun, im
Kreise Saarbrücken, vom 1. April ab, übertragen worden

Saarbrücken, 5. April 1875. Landrath von Geldern.

Aufruf.“

Weit verbreitet lebt im Deutschen Volke der Wunsch, dem
Andenken an die gewaltigen Ereignisse der jüngst vergangenen
zroßen Zeit bleibende Wahrzeichen zu widmen. Schon sieigen sie
sahlreich empor in allen deutschen Gauen; Friedenseichen rauschen
von Grenzrain zu Grenzrain und manches Denkmal von Stein
und Erz ward der heimathlichen That von heimathlicher Hand be⸗
reitet. Was aber das deutsche Volk gemeinsam errungen in ein⸗
nüthiger Erhebung, seine Einigung, die Wiederaufrichtung des
ʒeutschen Reiches, das will gemeinsam gefeiert, der nationalen That
'oll in National-Denkmal geweiht werden.
Dasfelbe darf nur da seinen Platz finden, wohin sich beim
Ausbruch des Kriegs des deutschen Volkes Zorn und seine Be—
zeisterung in unwiderstehlichem Strome ergossen; wo Deutschlands
Wacht war, muß Deutschlands Ehrendenkmal sich erheben.
Wo am Ausgange des Rheingaues, weite Rebengelände über—
ragend, der Niederwald ansteigt und seine Hügel in sanfter Nei—
zung zum deutschen Strome sich herabsenken, sichtbar vom vor—
iberbrausenden Dampfer aus und dem Schritte des Wanderers
eicht erreichbar, wo des Auges weite Schau über den anmuthig—
ten Wechsel von Wald und Flur, von gewerbreichen Städten und
lühenden Dörfern hinweg auf das wiedergewonnene deutsche Land
zerichtet ist, wo über einer Stätte der Bildung, des Wohlstandes,
des allseitigen Fortschritts aus Strom- und Waldesrauschen der
erfrischende Hauch der deutschen Natur- und Sagewelt weht, wo
zie bedrohte Nahe Schutz fand beim sicheren Rheine, — auf dem
Felsen, wo Deutschlands Fuß feststand von der Römer Zeiten her
his auf den heutigen Tag, — da ist die Stätte für den Malstein
zeutscher Kämpfe, deutscher Siege, deutscher Einigkeit.
Hier soll das Denkmal seinen Platz finden, das Deutschland
und seine Erhebung durch Kriegs- und Friedensthat, durch Waffen—
sieg und politische Wiedergeburt zu verherrlichen bestimmt ist.
Um diesem Gedanken die Ausführung zu sichern, wandte sich
ein Kreis deutscher Männer aus allen Gauen des Reichs, ohne
Anterschied der Partei und des Berufs, an das deutsche Volk
Ihr Aufruf fand lebhaften Wiederhall im ganzen Vaterlande:
an vielen Orten flossen reichliche Beisteuern, an anderen wurden
ie vorbehalten, bis die große Aufgabe ihre künstlerische Lösung
zefunden, der Gedanke des deutschen National-Denkmals Gestalt
zewonnen haben würde.
In dankenswerthem Wetteifer haben, viele deutsche Künstler ge—
trebt, das hohe Ziel zu erreichen: dem Bildhauer Johannes
Schilling in Dresden ist es gelungen. Auf mächtigem Unterbau
»uht ein breiter Sockel, vorn an den Ecken geziert durch die ide—
ilen Gestalten des Kriegs und des Friedens, in der Mitte ge—
chmückt durch ein lebensvolles Relief, welches das deutsche Herr
umn den Kaiser und seine Führer geschaart: die Wacht am Rhein,
zarstellt. Dem Sockel entsteigt ein reich ausgestattetes, schlankes,
johes Postament: auf ihm erhebt sich die herrliche Gestalt der
Bermania, mit der Linken den Kreuzgriff des lorbeerbekränzten,
ruhenden Schwertes umfassend, in der Rechten auf einem Sieges
ranze die neugewonne Kaiserkrone hoch emporhaltend.
Künstler und Laien erkennen, daß die geniale Schöpfung des
Meisters würdig ist, der Mit- und Nachwelt zu dienen, wie die
Inschrift am Postamente sagt:
Zum Andenken an die einmüthige siegreiche Er—
hebung des deutschen Volks und an die Wieder—
aufrichtung des deutschen Reichs.
Jetzt ist es an der Zeit, die Hand an die Ausführung des Denk—
nals zu legen und den ersten Hunderttausend, welche im schnellen
Zuflusse der Beiträge fast erreicht wurden, die beiden anderen
deren es noch bedarf, hinzuzufügen.
            
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