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Donnerstag den 29. April: Bürgermeistereien Völklingen
und Kleinblittersdorf,
Freitag den 30. April: Bürgermeisterei Püttlingen,
Samstag den 1. Mai: Loosung der jüngsten Alters—
klasse für den ganzen Kreis.
Sämmtliche im Kreise Saarbrücken sich aufhaltende
Bestellungspflichtige werden aufgefordert, an den für die
Bürgermeisterei ihres Aufenthaltsortes bestimmten Tage
7 Uhr Vormittags punktlich, sauber gewaschen und mit
reiner Bekleidung versehen, vor der Königlichen Ersatz⸗
Tommission zur Musterung zu erscheinen.
Die Ersatzpflichtigen der älteren Jahrgänge haben
die Loosungsscheine mitzubringen.
Diejenigen, welche sich nicht pünktlich einfinden, sollen
nach 8 33 des Reichs-Militärgesetzes vom 2. Mai 1874
mit Geldbuße bis zu dreißig Mark oder Haft bis zu drei
Tagen bestraft werden. Auch können denselben die
Vortheile der Loosung entzogen werden. Ist die Ver—
säumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, so
ist die sofortige Einstellung der als unsichere Heeres—
oflichtigen Anzusehenden zulässig.
In denjenigen Fällen, in welchen in Berücksichtigung
bürgerlicher Verhältnisse Zurückstellungen oder Befreiungen
dom Militärdienste zulässig sind, sind die betreffenden
Anträge bei dem Kreis-Ersatz-Geschäft anzubringen, in—
dem Gesuche, welche der Ersatz-Commission nicht vorge—
legen haben, von der Ober-Ersatz-Commission in der
Regel zurückgewiesen werden sollen, sofern nicht etwa die
Veranlassung zur Reclamation nach beendigtem Kreis-Er—
satz-⸗Geschäft erst entstanden sein sollte.
Erwerbsunfähige Väter oder Geschwister, welche Mili—
rärpflichtige als ihre einzige und unentbehrliche Stütze
reclamiren, haben persönlich zu erscheinen, damit
deren Arbeitsunfähigkeit durch die Commission festaestellt
werden kann.
Auch ist in jedem derartigen Reclamationsfalle die
Anwesenheit der im elterlichen Hause befindlichen Söhne
über 16 Jahre, sowie der Ehemänner der verheiratheten
Töchter erforderlich. Dagegen darf nach 8 48 der M.-E.⸗
Instr. vom 26. März 1868 in der Regel ein Recla—
mationsgrund daraus nicht hergeleitet werden, daß der
iltere Bruder vor Erreichung des 80. Lebensjahres einen
eigenen Hausstand begründet und sich dadurch der Ge⸗
legenheit zur Unterstüthung der Eltern ꝛc begeben hat.
Ebensowenig wird dadurch, daß ein älterer Bruder
bereits dient, die Zurückstellung des jüngeren ohne
Weiteres begründet; es ist vielmehr auch in solchen
Fällen die Vorlegung eines vorschriftsmäßigen Recla—
mationsantrages nothwendig.
Bei Gesuchen um Zurückstellung von Militärpflichtigen,
welche in der Erlernung einer Kunst oder eines Gewer—
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rontracte oder amtliche Zeugnisse vorzulegen.
Körperliche Gebrechen, wie Epilepsie, Schwerhörigkeit
a. s. w., sind durch die vorgeschriebenen Atteste und
protokoslarischen Nachweise festzustellen.
Indem ich den Herren Bürgermeistern dringend an—
zmpfehle, auf die hier in Erinnerung gebrachten Vor—
schriften zu achten, ersuche ich dieselben zugleich, solche
noch besonders bekannt zu machen, da bei Verabsäumung
der rechtzeitigen Stellung der Reclamationsanträge die
Unkenniniß der betreffenden gesetzlichen Vorschriften nie—
mals als Entschuldigungsgrund gelten kann.
Nach Beendigung der Musterung wird an iedem
einzelnen Tage die Klassification der Reserve
ind Landwehr-Mannschaften aus den betref—
fenden Bürgermeistereien stattfinden.
Die betheiligten Reserve- und Landwehrleute sowie
Ersatz-Reservisten J. Classe haben nicht allein den An—
rag auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang der
Reserve resp. der Landwehr vor dem Kreis-Ersatz-Geschäft
ind zwar spätestens acht Tage vorher, bei den Herren
Bürgermeistern zu stellen, sondern auch perfönlich in den
oIben angegebenen Terminen zu erscheinen, wobei aus—
drücklich darauf aufmerksam gemacht wird, daß Recla—
nationsanträge, welche erst im Falle der Einberufung
Jjestellt werden, unter allen Umständen unberücksichtigt
oleiben müssen.
Saarbrücken, den 20. März 1875.
Resultate dis Ersatzgeschäftcs von 1874.
Von den bei der vorjährigen Musterung Gestellungs
oflichtigen des hiesigen Kreises betrug die Zahl:
la. der als moralisch Unfähig zum Mili—
tärdienst in den Listen Gestrichenen.
1b. der wegen zeitigen Verlustes der
bürgerlichen Ehrenrechte oder in Folge
gerichtlicher Untersuchung Zurückge—
stelltenn. 110
der danernd Unbrauchbaren. .. 60
der wegen nicht vollkommener Dienst⸗
fähigkeit oder Kleinheit der Ersatz—
Reserve Ueberwiesenen... . 233
2c. der wegen Schwäche oder sonstigen
Mängel ein Jahr Zurückgestellten. 702
der in Berücksichtigung bürgerlicher
Verhältnisse:
a. vom Militärdienst dauernd Befreiten 28 102
o. vorläufig Zurückgestellten... .709
4. der zur Aushebung Designirten... 323
in Summa 14382.
Ausgeblieben in den Musterungsterminen oder
bez. unermittelt sind geblieben....5.
Außerdem sind von den Gestellungspflichtigen des
Kreises als drei- oder vieriährig Freiwillige
eingetreten. 39
und als berechtigt zum einjährigen Dienst anerkannt 45.
Schließlich ist zu erwähnen, daß sämmtliche zur Aus—
hebung Designirten soweit solches angängig, zur Einstellung
zelangt sind, so daß Disponible fuͤr das laufende
Jahr nicht zurückgeblieben sind.
Saarbrücken, den 20. März 1875.
Personal⸗Chronik.
Der Lehrer A. Schulz zu Fischbach, im Kreise
Saarbrücken, ist an die J. katholische Knaben-Schule zu
Quirscheid, desselben Kreises, berufen worden.
Der Lehrer Neuhard zu Friedrichsthal, im Kreise
Saarbrücken, ist an die zweite Lehrerstelle an der evan—
gelischen Schule zu Hottenbach, im Kreise Berncastel, ver—
etzt worden.
Der Lehrer Carl Depauer zu Wahlscheid, im
Kreise Saarbrücken, ist an die evangelische Schule zu
Offenbach, im Kreise St. Wendel versetzt worden.
Die Schulamts-Candidatin Fräulein Mar ia Paul—
mann ist an die 8. evang. Mädchenschule zu Dudweile
im Kreise Saarbrücken, commissarisch berufen worden.
. Saarbrücken, 22. März 1875. Landraih von Geldern
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