Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Saarbrücker

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Nr. L.

Montag, 4. Januar

187 5.

Bekanntmachungen der Centralbehörden.

nannten Provinzialkassen mittels besonderer Eingabe
einzureichen.
Berlin, den 2. November 1874.
Haupt⸗ Verwaltung der Staatsschulden.
Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
Bestellung von Flachs- und Hanfsamen betreffend.
Der Flachsbau⸗Commissar für den Kreis Bernkastel,
Herr Bezirks-Wiesenbaumeister Hektor zu Gutenthal, bei
Morbach, hat während der beiden letzten Jahre auf unsere
Veranlassung russischen Flachs- und italienischen Hanf⸗
samen bester Qualität zu billigen Preisen direct bezogen
und den bei ihm rechtzeitig eingegangenen Bestellungen
gemäß an die Landwirthe des Regierungsbezirks Trier
zu deren vollsten Zufriedenheit vertheilt.
Wir haben daher Herrn ꝛc. Hektor veranlaßt, mit
diesem gemeinnützigen Unternehmen fortzufahren und er—
suchen hierdurch die Herren Ortsvorsteher der Flachs—
und Hanfbautreibenden Gemeinden dieses unverzüglich
zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, die Bestel—
lungen zu sammeln und dieselben noch im Laufe dieses
Mönats durch Vermittelung der Herren Bürgermeister
an Herrn ꝛc. Hektor gelangen zu lassen.
Trier, den 8. Dezember 1874
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat
mittelst Rescripten vom 17. Februar 1874 Nr. 1540
ind 8. Dezember cur. Nr. 11807 genehmigt, daß behufs
Aufbringung der Mittel zur Deckung der auf dem gottes⸗
dieustlichen Gebäude der evangelischen Gemeinde zu Lyon
haftenden Schulden eine Hauscollecte bei den
evangelischen Bewohnern der Rheinprovinz durch
Deputirte bis zum 1. Juli 1875 abgehalten werde
Frier, den 16. Dezember 1874.

Wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons Serie XVII. zu den
Vreußischen Staatsschuldscheinen.
Die neuen Coupons zu den Staatsschuldscheinen
Seris XVII, Nr. 1 — s8 über die Zinsen für die vier
Jahre 1875 bis 1878 nebst Talons werden vom 16.
d. M. ab von der Controle der Staatspapiere hierselbst,
Dranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 — 1
Uhr, mit Ausnahme der Sonn⸗ und Festtage und der
Kassenrevisionstage, ausgereicht werden.
Die Coupons können bei der Controle selbst in
Empfang genommen oder durch die Regierungs-Haupt—
kassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück
und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a./M.
bezogen werden. Wer das erstere wünscht, hat die Talons
vom 19. Februar 1869 mit einem Verzeichnisse, zu
welchem Formulare bei der gedachten Controle und in
Hamburg bei der Kaiserlichen Ober-Postkasse unentgelt—
uͤch zu haben sind, bei der Controle persönlich oder
durch einen Beauftragten abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine numerirte Marke als
Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur ein—
fach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über
die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt
vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher
das eine Exemplar, mit einer Empfangsbescheinigung
hersehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe—
scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons
zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Controle
der Staatspapiere sich mit den innerhalb
der Monarchie wohnenden Inhabern der
Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten
Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eeine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeschei—
nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aus—
haͤndigung der neuen Coupons wieder abzuliefern.
Foymulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den ge—
dachten Provinzialkassen und den von den Königlichen
Lescungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen
Aassent unentgeltlich zu haben.
Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst be—
darf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann,
wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind,
in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an
die Controle der Staatspapiere oder an eine der ge—

Unter Bezugnahme auf unsere Amtsblattsbekanntmachung
 vom 8. Juni d. J. (Amtsbl. S. 142) betreffend
die zu Gunsten der evangelischen Gesellschaft zu Elber⸗
feld bewilligte Hauscollecte, bringen wir hierdurch zur
Kenntniß, daß der Deputirte Peter Iser von Oden⸗
kirchen mit der Beendigung dieser Collecte für den
diesseitigen Bezirk beauftragt ist.
Trier, den 16. Dezember 1874
Die evangelische Schulstelle zu Wahlscheid, im Kreise
Saarbrücken, ist erledigi. Einkommen 340 Thlr.
Bewerber wollen sich bis zum 15. Januar 1875
bhei uns anmelden.
Trier, den 14. Dezember 1874.
            
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