Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

415

Auf Grund der Verordnung zur Vervollständigung
der Zusammensetzung der Kreisstaͤnde in der Rheinprovinz
vom 26. März 1839 sind in Folge des Ablaufes der
sechsiährigen Wahlperiode der drei Abgeordneten
der meistbegüterten ländlichen Grundeigen—
thümer: Kreis-Deputirter W. Hartung zu Saarbrücken,
Ludwig Schampel zu Herchenbach und J. F. Schampel
zuz Neumühle, sowie der drei Stellvertreter: V. Schneider
zu Köllnermühle, J. Neu zu Obersalbach und J. Voltz
J. zu Herchenbach, gegenwärtig Neuwahlen für die Wahl⸗
periode 1875 - 1880 vorzunehmen.
Auch ist eine Ersatzwahl für den im vergangenen
Jdahre verstorbenen Kreis-Deputirten A. Wagner zu Saar⸗
brücken, welcher für die Jahre 1872 - 1877 gewählt worden
war, erforderlich.
Zur Vornahme dieser Wahlen habe ich zu Sonn—
abhend den 20. März er, Vormittags 10 Uhr,
auf dem Landraths-Amtle hierselbst Termin anberaumt,
zu welchem sämmtliche Wahlberechtigte eingeladen werden.
Zu denselben gehören nur diejenigen Grundeigen—
thümer, welche von ihrem in den ländlichen Gemeinden
des Kreises belegenen Besitz einen Haupt-Grund- und
Gebäudesteuer-Betrag von mindestens 25 Thalern ent⸗
richten und außerdem eine fünfjährige Dauer des Besitz⸗
standes, wobei im Vererbungsfalle die Besitzzeit des
Erblassers und des Erben zusammenzurechnen ist, nach—
zuweisen vermögen. Auch der gemeinschaftliche ererbte
Familienbesitz von Geschwistern und sonstigen Familien—
gliedern verleiht die active und passide Wahlfähigkeit.
Zur Wahl werden nach der Kreis-⸗Ordnung vom 18.
Juli 1827 nur diejenigen zugelassen, welche das vier und
zwanzigste Lebensjahr vollendet haben und unbescholtenen
Rufes sind. Eine Ausübung des Wahlrechtes durch
Vertreter ist nicht zulässig.
Zum Erscheinen im Wahltermine werden auch die—
jsenigen Wahlberechtigten aufgefordert, welche etwa bei
der Vorladung übergangen sein sollten. Doch haben
dieselben im Termine die zum Nachweis der in Anspruch
genommenen Berechtigung erforderlichen Beläge vorzulegen.
Saarbrücken, den 27. Februar 1878.

Reorganisation der Königlichen Provinzial-Gewerbe⸗
Schule zu Saarbrücken.
Mit der hiesigen Gewerbeschule ist seit Oktober v. J.
eine aus zwei Klassen bestehende Vorschule verbunden,
und enthält die Lehranstalt mit Einschluß dieser Vor—
schule gegenwärtig fünf Klassen. Die erste (oberste)
Klasse ist im l. Schuljahr noch nach dem älteren Orga—
nisationsplane — vom 5. Juni 1850 — eingerichiet.
Die Schüler dieser Klasse — die letzten der nach dem
genannten älteren Plane aufgenommenen — haben noch
Gelegenheit, ihren Cursus abzuschließen und mit dem
Eintritt in die Gewerbe-Akademie zu Berlin, oder in die
polytechnischen Schulen zu Hannover, Aachen und Carls⸗
cuhe die Berechtigung zum einjährigen freiwilligen Mi—
litärdienst zu erlangen. Diese den nicht reorgani—
sirten Provinzial-Gewerbeschulen zugestandene Begün—
stigung bleibt dem bezüglichen ministeriellen Rescript zu—
folge nur noch bis zum 1. October d. J. bestehen.
Da die Umgestaltung der hiesigen Gewerbeschule nach
Maßgabe des rganisalionsplans vom 21. März 1870
durch Verfügung »des Herrn Handelsministers vom
24. Juni v. J. geuehmigt wurde, konnte die zweite Klasse
der Lehranstalt bereits bei Beginn des l. Schuliahres

dem neuen Plane entsprechend eingerichtet werden. Die
Umgestaltung der ersten Klasse soll nun mit October d. J.
erfolgen und die Fachklasse, aus vier Abtheilungen be—
stehend, und zwar:
a. für die Vorbildung der Zöglinge zum Besuch
einer höheren technischen Lehranstalt,
d. für Bautechnik,
d. für mechanisch-technische und
d. für chemisch-technische Gewerbe,
mit Oktober 1876 errichtet werden. Mit letzterem Zeit⸗
punkte wird alsdann die Gewerbeschule nach Maßgabe
des Organisationsplanes vom 21. März 1870 vollständig
 eingerichtet sein.
Die dritte Klasse der Gewerbeschule, welche bisher
als zweite Abtheilung unterer Klasse bezeichnet wurde,
diente bis Oktober 1873 als Vorbereitungsklasse für die
Bewerbeschule früherer Einrichtung, welche aus zwei
Klassen — der oberen und unteren Klasse — bestand.
Am nun denselben Zweck für die reorganisirte Gewerbe—
chule, welche wesentlich höhere Aufnahme-Bedingungen
— namentlich hinsichtlich der allgemeinen Bildung —
tellt, erfüllen zu können, wurde es nothwendig, die be—
zeichnete Klasse, in welcher bis dahin nur einzelne
Begenstände allgemeiner Bildung, theils obligatorisch,
heils facultativ, gelehrt worden waren, zweckent⸗
prechend umzugestalten und als neue obligatorische
Unterrichtsgegenstände insbesondere Fran zösisch und
Englisch in beträchtlicher Stundenzahl einzuführen.
Der Lectionsplan dieser Klasse wurde nun mit Oktober
1878 im Anschluß an den der enlsprechenden Klasse
einer Realschule 2. Ordnung, resp. höheren Bürgerschule
ohne Latein, neu eingerichtet, und wurde es hierdurch
ermöglicht, am Schlusse des Schuljahres 1873/1874
rinen Theil ihrer Schüler in die reorganisirte zweite
Klasse zu versetzen.
Zur Herbeiführung einer möglichst vortheilhaften Ent—
vickelung der reorganisitsten Gewerbeschule war es mit
Rücksicht auf den Umstand, daß die Schüler, welche zur
Aufnahme angemeldet werden, die verschiedenartigsten
Vorkenntnisse besitzen und voraussichtlich auch in Zukunft
nur sehr wenige die erforderliche Reife haben werden.
um direct in die reorganisirte Gewerbeschule eintreten
zu können, ferner aber auch mit Rücksicht auf die be—
rächtliche Zahl der Anmeldungen unbedingt geboten,
nit der Gewerbeschule eine aus mehreren Klassen be—
tehende Vorschule zu verbiuden. Auch erschien es an⸗—
zemessen, diese Vorschule möglichst rasch ins Leben zu
ufen. Auf Grund dieser Erwägung wurde bereits um
Ostern v. J. die erste Vorschulklasse eröffnet, mit Ok—
sober die zweite, und soll nach dem Beschlusse des Cu—
ratoriume der Lehranstalt — unter Vorbehalt der Ge—
iehmigung durch die zuständigen Behörden — mit Ok—
ober d. J. die dritte (letzte) Vorschulklasse — ein—
gzerichtet werden.
Für diese projectirte dritte Vorschulclasse soll alsdann
zunächst eine neue Lehrkraft (Elementarlehrer) gewonnen,
dahingegen der gegenwärtig aus der Vorschulkasse besol—
dete Lehrer für Deutsch, Geschichte und Geographie von
der Gewerbeschule übernommen werden. Die Genehmi—
zung zum Ausschreiben dieser beiden Lehrerstellen zum
OAftober d. J. ist inzwischen bezüglich durch die König—
iche Regierung und den Herrn Handelsminister ertheilt
vorden.
Mit Einschluß der genannten drei Vorschulklassen
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.