Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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eine bedeutende Menge von Eichenlohrinde zum Verkauf
estellt war, die zu verhältnißmäßig guten Preisen ver—
wurde, ergab, haben die Königliche Regierung zu
Trier bestimmt, auch in diesem Jahre einen derartigen
Markt im Monat Aprilc. in Trier anzuberaumen.
Die Herren Bürgermeister werden veranlaßt, binnen
3 Tagen anzuzeigen, ob und welche Besitzer und mit
welchen ungefähren Lohbeträgen (in Centnern) sich beim
Trierer Rindenmarkte betheiligen wollen, auch würde in
letzterem Falle wegen der zu erlassenden Bekanntmachung
eine genaue Bezeichnung der Schläge erforderlich sein.
Saarbrücken, den 1. März 1875.

Unter Hinweis auf die Allerhöchste Ordre vom 26.
Februar 1837 betreffend die Untersagung von Bällen
und ähnlichen Lustbarkeiten sowie von Schauspiel-Vor—
stellungen au mehreren ernster Feier gewidmeten Tagen
und Vorabenden:
Durch Meine an den Staatsminister Freiherrn
oon Altenstein und an den Staatsminister von
Schuckmann am 18. Dezember 1817, 14. März
1818, 26. Februar und 20. März 1826 erlassenen
Ordres ist festgesetzt daß am Vorabende der 3
zroßen Feste: Weihnachten, Ostern und Pfingsten,
des Charfreitages, des allgemeinen Buß- und Bet—

tages und des dem Andenken der Verstorbenen
gewidmeten Jahrestages, sowie auch an den Aben—
den dieser 3 letzten Tage keine Bälle oder ähnliche
Lustbarkeiten stattfinden sollen.
Ich will es nicht nur hierbei belassen, sondern
auch diese Bestimmung auf die ganze Charwoche
ausdehnen, und zugleich verordnen, daß ebenso—
— am Aschermittwoch Bälle gegeben werden
ollen.
Berlhin, den 26. Februar 1837.
gez. Friedrich Wilhelm.
ist höhern Orts angeordnet worden, daß auch an dem
in diesem Jahre in die Charwoche fallenden Geburts—
tage Seiner Majestät des Kaisers und Königs das für
die Charwoche bestehende Verbot von Bällen und ähn—
lichen Lustbarkeiten aufrecht zu erhalten ist.
Gleichzeitig wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß
zJebracht, daß die Verlegung der nach der Polizei-Ver—
ordnung vom 28. Januar 1860 (Amtsblatt 1860 S. 88)
am Königs-Geburtstage gestatteten Tanzlustbarkeiten auf
Sonnabend den 20. März d. J. für den ganzen Kreis
genehmigt wird.
Saarbrücken, den 6. März 1875.

Saarbrücken, 8. März 1875. Landrath vo nGel— dern.

Deffentlicher Anzeiger.

Zur Hülfeleistung bei den Schleusen⸗
meist er⸗ resp. Wasserbau-Aufseher—
Geschäften an der canalisirten Saar
von oberhalb Güdingen bis Louisenthal
und zur Ausbildung für eine solche Stelle
soll ein Aspirant angestellt werden, wel—
her bei vollständig zufriedenstellenden
Leistungen pro Tag eine Remuneration
bis zu 3 Mark beziehen soll.
Qualificirte Personen, vorzugsweise
solche, welche bei den Pioniren dedient
haben, wollen sich unter Vorlage ihres
Tivil-Versorgungs- resp. Anstellungs⸗
scheines bei dem Koͤniglichen Bau⸗Inspector
Schönbrod in Sti. Johann melden.
Trier, den 26. Februar 1875. 44
Königliche Regierung.
Abtheilung des Innern.
1456 gez. von Krofigk.

Bekanntmachung.
Die baulichen Instandsetzungs-Arbeiten
mm dem Forstdienftetablissement zu Bild—
stock — Königl. Oberförfterei Reunkirchen
— veranschlagt zu 705 Mark sollen
Samstag, den 13. März ec.,
Vormittags 11/2 Uhr
im hiesigen Bau-Bureau in öffentlicher
Licitation verdungen werden.
Kosten-Anschlag und Bedingungen liegen
tbenda in den gewöhnlichen Bureaustunden
sur Einsicht offen.
St. Johann Saarbrücken, den 22 Fe⸗—
zruar 1875

Königl. Bau⸗Inspection.
Schönbrod.

Bekanntmachung.
Die nachstehend verzeichneten Reparatur⸗
Arbeiten nebst Materiallieferung an Forst⸗
dienst: Etablissements der Königl. Ober⸗
voͤrsteree Carlsbrunn sollen durch
ehntliche Licitation an einen Unter⸗
jffemer verdungen werden und zwar:
1) Dachdecker-Arbeiten an der
Oberförster-Wohnung zu
Carlsbrunn, veranschlagt zu 135 M.
Maurer⸗ und Schreiner⸗Ar⸗
beiten ebenda, veranschlagt zu 330.
Maurer⸗ und Schreiner⸗Ar⸗
beiten amOeconomiegebäude
ꝛbenda, veranschlagt zu..
Maurer⸗ ꝛtc. Arbeiten an der
Förster-Wohnung ebenda,
oeranschlagt zu... 75,
Maurer⸗ und Schreiner⸗Ar⸗
beiten an der Förster-Woh⸗
nung zu Geislautern veran⸗
schlagt zu....225,
Maurer⸗ und Schreiner⸗Ar⸗
beiten an der Förster-Woh—⸗
aung zu Friedrichweiler ver⸗
anschlagt zu.... 3304
in Summaurd. 1260 M.
wofür Termin auf
Samstag, den 13. März e.,
Vormittags 11 Uhr
im Bureau der unterzeichneten Stelle hier⸗
mit anberaumt wird.
Kosten⸗Anschläge und Bedingungen liegen
benda in den gewöhnlichen Bureaustunden
uur Einsicht offen.
St. Johann-Saarbrücken, den 22. Fe⸗
hruar 1875.
Koͤnigl. Bau⸗Inspection.
Schörubrod.

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Jagd-Verpachtuug.
Am Donnerstag den 11. Märzec.,
des Nachmittags 3 Uhr, wird im
Hause des Gastwirths Hoegel zu
Quierschied die Jagd der Ge—
meinde OQnierfchied auf 6 Jahre öf—
fentlich meistbietend verpachtet.
Heusweiler, den 2. März 1875. 45
Der Bürgermeister
1416 Bölsch.

Hoszuersteigerung.
Am Montag den 15. März er.
Vormittags 9 Uhr, werden im Hause
des Wirthes Groß dahier nachstehende
Holzsortimente aus dem Gemeindewalde
Bölklingen veisteigert, nämlich:
Schlag Kuhpanz, Jag. 230:
35 Stück Eichenstämme — 48,94 Festm
7 Raummeter Eichen⸗Anbruch.
Schlag Wahlenbach, Jag. 246:
15 Stück Eichenstämme — 26,25 Festm
von Nr. 107-120, u. 93,
5 Raummeter Eichen-Anbruch.
Schlag Höh', Jag. 250:
50 Stück Eichenstämme — 36,10 Feftm
von Nr. 251-300,
11 Raummeter Eichen-Anbruch.
Schlag Großer Kreutzberg:
28 Raummeter Eichen⸗Anbruch.
Völklingen, den 28. Februar 1875.
Der Bürgermeister
Kühlwein.
            
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