Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Die Zahl der Schüler, welche sich wegen ihrer An⸗
nahme an den Bezirks-Wiesenbaumeister Hector in
Gutenthal (bei Morbach) zu wenden haben, ist auf fünf⸗—
zehn festgesetzt.
Der practische Unterricht wird in derselben Weise,
wie in den früheren Jahren, hauptsächlich auf der Bau—
stelle unter entsprechender Betheiligung der Schüler an
der Arbeit stattfinden.
Der gemeinsame theoretische Unterricht erfolgt in
einem hierzu geeigneten Lokale zu Otzenhausen an den
Werktagen (mit Ausschluß der Donnerstage) von 7—8
Uhr Abends und werden überdieß an den Sonntagen
Nachmittags von 224 Uhr praktische Uebungen im
Messen und Nivelliren vorgenommen.
Außerdem wird der Bezirks-Wiesenbaumeister Heckhor
 des Sonntags Nachmittags von 4-26 Uhr und an
den Donnerstagen von 7—9 Uhr im Schulsaale zu
Otzenhausen öffentliche Vorträge über Wiesen- und Drai⸗
nagebau, Viehzucht, Futterbau ꝛc. abhalten.
Am Schlusse des Cursus und zwar am 3. Maik.
J. findet auf der Baustelle eine öffentliche Prüfung statt,
hei welcher Gelegenheit Prämien an die Zöglinge ver—
cheilt werden sollen.
Trier, den 14. November 1874.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die Frühjahrs-Controll-Versammlungen im Jahre
1875 im Bezirke des 2. Bataillons (Saarlouis),
1. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 30.
1. Compagnie Saarbrüclen.
St. Arnual am 8. März Morgens 8 Uhr.
Saarbrücken, 8, 104
Bersweiler r 9
Ludweiler Mittags 12
Völklingen Morgens 9
püttlingen Mittags 228
Cöln Nachm. 3
Malstatt 114
Burbach 11. , 312
2. Compagnie St. Johann.
Kleinblittersdorf am wtcMorgens 9 Uhr.
Schafbrück Nachm. 3
„Friedrichsthal Morgens 8,
„Sulzbach Morgens 1093
Dudweiler Nachm. 2
„St. Johann Morgens 8,
.Heusweiler „. 4. „ Morgens 111
Der Frühjahrs-Controlle haben beizuwohnen: sämmt—
liche Mannschaften der Reserve sowie die zur Disposi—
tion der Ersatz-Behörden entlassenen und die zur Dis—
position der Truppentheile beurlaubten Mannschaften.
Alle Mannschaften haben zu den Controll-Versamm⸗
lungen ihren Militär⸗Paß und Führungs-Attest mit zur
Stelle zu bringen.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeistereien
Friedrichsthal und Sulzbach wird ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, daß der Controllplatz zu Bannbrück
für beide Buͤrgermeistereien aufgehoben ist.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterei
Friedrichsthal stellt sich in Friedrichsthal und zwar dort
auf dem Marktplatze bei der Kirche, welcher als Controll⸗
platz bestimmt ist.

Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterei
Sulzbach stellt sich zu Sulzbach und zwar dort auf dem
Marktplatz, welcher als Controllplatz bestimmt ist.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterei Mal—
statt wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
sich nicht mehr die ganze beurlaubte Mannschaft dieser
Bürgermeisterei auf dem bisherigen Controllplatz zu Mal—
statt zur Controlle gestellt, sondern nur die beurlaubte
Mannschaft der Ortschaften Malstatt, Rußhütte, Schleif—
mühle und Rasiphul.
Die beurlaubte Mannschaft der Ortschaften Burbach
und Unterburbach gestellt sich zur Controlle in Burbach
selbst und zwar dort auf dem Schulplatz vis à vis von
Raven, welcher als Controllplatz bestimmt ist.
Königl. Landwehr-Bezirks Commando Saarlouis.

Nachdem durch 8 13 der Gesetzes-Novelle vom 4. April
1874 zu dem Invaliden-Gesetze vom 27. Juni 1871 für
Theilnehmer an dem Kriege 1870,71 die Frist zur An—
meldung von Versorgungs-Ansprüchen bis zum 20. Mai
1875 verlängert worden, hat das Königliche Kriegs—
Ministerium verfügt, daß die Ansprüche aller derjenigen
Mannschaften, welche noch jetzt mit der Behauptung her⸗
»ortreten, durch im Kriege 1870,71 erlittene Dienstheschädigung
 invalide zu sein, zur Zeit des diesjährigen
Kreis-Ersatz- Geschäfts einer nochmaligen Prüfung zu
unterziehen.
Die Mannschaft des Beurlaubtenstandes, welche noch
nicht als invalide anerkannt ist und behauptet, durch im
Kriege 1870,71 erlittene Dienstbeschädigung invalide
zu sein, wird in Folge der vorstehenden Verfügung
hierdurch aufgefordert, sich bei dem Bezirksfeldwebel
hrer Landwehr-Compagnie anzumelden und dort ihren
Invaliden-Anspruch zu Protokoll zu geben.
Damit die nothwendigen Belege zur Begründung
dieser Ansprüche zeitig eingezogen werden können, müssen
sich die Anspruchs-Erheber spaͤtestens bis zum 25. Febr.
dieses Jahres beim Bezirksfeldwebel angemeldet haben.
Königl. Landwehr-Bezirks-Commando zu Saarlouis

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.

Auf Grund der Verordnung zur Vervollständigung
der Zusammensetzung der Kreisstaͤnde in der Rheinprovinz
hom 26. März 1889 sind in Folge des Ablaufes der
sechsiährigen Wahlperiode der drei Abgeordneten
der meistbegüterten ländlichen Grundeigen—
thümer: Kreis-Deputirter W. Hartung zu Saarbrucken,
Ludwig Schampel zu Herchenbach und J. F. Schampel
zu Neumühle, sowie der drei Stellvertreter: V. Schneider
zu Köllnermühle, J. Neu zu Obersalbach und J. Voltz II.
zu Herchenbach, gegenwärtig Neuwahlen für die Wahl—
heriode 1875 — 1880 vorzunehmen.
Auch ist eine Ersatzwahl für den im vergangenen
Jahre verstorbenen Kreis-⸗Deputirten A. Wagner zu
Saarbrücken, welcher für die Jahre 1872 -1877 gewählt
worden war, erforderlich.
Zur Vornahme dieser Wahlen habe ich zu Sonn—
abend den 20. März er, Vormittags 10 Uhr,
auf dem Landraths-Amte hierselbst Termin anberaumt,
zu welchem sämmtliche Wahlberechtigte eingeladen werden.
Zu denselben gehören nur diejenigen Grundeigen—
            
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