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Unter Bezugnahme auf die 88 1 und 3 des Regle—
ments für die Turnlehrerprüfung vom 29. März 1866
(cf. Centralblatt der Unt.Verw. p. 199) machen wir
hierdurch bekannt, daß in dem laufenden Jahre diese
Prüfung am 19. März und dem folgenden Tage in der
sagl. Central-Turnanstalt zu Berlin abgehalten wird
Elementarlehrer, welche sich der bezeichneten Prüfung
zu unterziehen beabsichtigen, haben ihre desfallsige Mel—
n spätestens bis zum 10. Febr. er. bei uns einzu—
reichen.
Trier, den 23. Januar 1875.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Nachdem durch 8 18 der Gesetzes-Novelle vom 4. April
1874 zu dem Invaliden-Gesetze vom 27. Juni 1871 für
Theilnehmer an dem Kriege 187071 die Frist zur An—
neldung von Versargungs-Ansprüchen bis zum 20. Mai
1875. verlängert worden, hat das Königliche Kriegs—
Ministerium verfügt, daß die Ansprüche aller derjenigen
Mannschaften, welche noch jetzt mit der Behauptung her—
vortreten, durch im Kriege 187071 erlittene Dienst—
beschädigung invalide zu sein, zur Zeit des diesjährigen
streis⸗Ersatz- Geschäfts einer nochmaligen Prüfungzu
interziehen.
Die Mannschaft des Beurlaubtenstandes, welche noch
nicht als invalide anerkannt ist und behaupiet, durch im
sKriege 1870,71 erlittene Dienstbeschädigung invalide
zu sein, wird in Folge der vorstehenden Verfügung
hierdurch aufgefordert, sich bei dem Bezirksfeldwebel
ihrer Landwehr-Compagnie anzumelden und dort ihren
Invaliden-Anspruch zu Protokoll zu geben.
Damit die nothwendigen Belege zur Begründung
dieser Ansprüche zeitig eingezogen werden können, müssen
sich die Anspruchs-Erheber spätestens bis zum 28. Febr.
dieses Jahres beim Bezirksfeldwebel angemeldet haben.
Rönigl. Landwehr-Bezirks-Commando zu Saarlouis.
Die Frühjahrs-Controll-Versammlungen im Jahre
1875 im Bezirke des 2. Bataillons (Saarlouis),
Rkheinischen Landwehr⸗Regiments Nr. 30.
1. Compagnie Saarbrütken.
St. Arnual am 8. März Morgens 8 Uhr.
Saarbrücken, 8., 10,
Bersweiler, 9., F 9
dudweiler Mittags 123
Lölklingen Morgens 9
Püttlingen Mittags 12
Töln .. . „Nachm. 3
Pealstatt 11.5 11
Burbach 11.-⸗ 3V2
2. Compagnie St. Johann.
Kleinblittersdorf am 1. Mär? Morgens 9 Uhr
Schafbrück Nachm. 3
Friedrichsthal Morgens 88
Sulzbach Morgens 10928
Dudweiler Nachm. 23
St. Johann Morgens 83
deusweiler „ *. Morgens 11
Der Frühjahrs-Controlle haben beizuwohnen: sämmt—
iche Mannschaften der Reserve sowie die zur Disposi⸗—
tion der Ersatz-⸗Behörden entlassenen und die zur Dis—
vosition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften
Alle Mannschaften haben zu den Controll-⸗Versamm⸗
ungen ihren Militär-⸗Paß und Führungs-Attest mit zur
Stelle zu bringen.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeistereien
Friedrichsthal und Sulzbach wird ausdrücklich darauf
aufmerksam gemacht, daß der Controllplatz zu Bannbrück
ür beide Buͤrgermeistereien aufgehoben ist.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterei
Friedrichsthal stellt sich in Friedrichsthal und zwar dort
auf dem Marktplatze bei der Kirche, welcher als Controll
olatz bestimmt ist.
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterer
Zulzbach stellt sich zu Sulzbach und zwar dort auf dem
Marktplatz, welcher als Controllplatz bestimmt ist. —
Die beurlaubte Mannschaft der Bürgermeisterei Mal—
tatt wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß
ich nicht mehr die ganze beurlaubte Mannschaft dieser
Bürgermeisterei auf dem bisherigen Controllplatz zu Mal—
tatt zur Controlle gestellt, sondern nur die beurlaubte
Mannschaft der Ortschaften Malstatt, Rußhütte, Schleif—
nühle und Rastphul.
Die beurlaubte Mannschaft der Ortschaften Burbach
und Unterburbach gestellt sich zur Controlle in Burbach
elbst und zwar dort auf dem Schulplatz vis à vis von
staven, welcher als Controllplatz bestimmt ist.
Königl. Landwehr-Bezirks CTommando Saarlouis
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach einem Rescripte des Herrn Cultusministers
vom 11. Dezember v. J. dürfen in den katholischen
Volksschulen die allgemein als unzweckmäßig erkannten
Biblischen Geschichten von J. J. Schumacher
nicht ferner bei dem Unterrichte als Grundlage und Leit—
faden benutzt werden.
Da es zur Zeit an einem allen Ansprüchen genügenden
handbuch für den Unterricht der biblischen Geschichte in den
athol. Volksschulen noch fehlt, so hat die Königliche
Regierung zu Trier angeordnet, daß die Lehrer bis auf
Weiteres die einzelnen Geschichten frei zu erzählen und
auf dem Wege der Besprechung mit den Kindern Ver—
ständniß und Aneignung zu erzielen haben.
Die wesentlichsten Grundzuge der hiernach einzu—
schlagenden Methode in diesem wichtigen Unterrichtszweige
iind in einem in der Sammlung von W. Burg IV. Heft
Seite 21 abgedruckten Circular-Erlasse der Königlichen
Regierung zu Trier angegeben, welcher den Herren
Lehrern von der Königlichen Regierung zur sorgsamsten
Beachtung dringend empfohlen wird.
Saarbrücken, den 5. Februar 1875.
Personal-Chronik.
Die Margaretha Schreier zu Gersweiler und die Bar—
dara Löb zu St. Johann sind von Ihrer Majestät der
Kaiserin und Königin durch allergnädigste Verleihung
des goldenen Kreuzes als Belohnung treuer Dienst—
i im Hause ihrer Dienstherrschaften ausgezeichnet
vDorDen.
Saarbrücken. 1. Fehruar 1875. Landratb von Geldern