Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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dinz bewilligt worden ist, welche noch in den gegenwär⸗
tigen Wintermonaten durch
1) Johann Peter Thelen von Weiler.
2 Michael Laux F
dJohann Steffens VII.
Michael Schäfer
Nikolaus Wagner III.
Johann Berg
Nikolaus Steffens III.
Peter Wagner
9 Nikolaus Aehl
10, Peter Weber
119 J. P. Darscheid
dewirkt werden wird.
Trier, den 5. Januar 1875.

Die dienstliche Correspondenz der Behörden und Beamten des Re⸗
gierungsbezirks Trier betreffend.
Es ist seither vielfach vorgekommen, daß der Vermerk
Portopflichtige Dienstsache“, welcher bei unfrankirten
oder unzureichend frankirten Sendungen den Ansatz des
sog. Zuschlagsportos im Betrage von 10 Pfennigen aus—
schließt, abgekürzt geschrieben worden ist.
Nachdem eine in unserem Bezirke gelegene Postan—
sttalt das Verlangen gestellt hatte, daß der bezeichnete
Vermerk stets ausgeschrieben werde, sind wir über diese
Frage mit der Kaiserlichen Oberpostdirection dahier in
Torrespondenz getreten, und hat sich dieselbe außer Stande
erklärt, die ihr untergebenen Postanstalten dahin mit
Weisung zu versehen, daß abgekürzt geschriebene Vermerke
als von Zuschlagsporto befreiend anzuerkennen seien.
Wir bringen dieses zur Kenntniß sämmtlicher von
uns ressortirenden Behörden und einzeln stehenden Be—
amten mit der Weisung, sich namentlich der Abkürzung
‚P. D. S.“ fortan zu enthalten und den Vermerk ent—
weder voll auszuschreiben, oder doch so zu fassen, daß
ein Zweifel über die Bedeutung desselben nicht auf⸗
ommen kann.
Die Herren Landräthe wollen dafür Sorge tragen,
daß insbesondere auch die Gensdarmen hiervon Kennt⸗
niß erhalten, während die Kgl. Oberförster die ihnen
untergebenen Förster, und die Herren Bürgermeister die
übrigen Communalbeamten hiernach instruiren lassen.
Trier, den 9. Januar 1875.
Evpvangelische Hauscollecte betreffend.
Der Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz hat mit—
telst Erlasses vom 5. Dezember v. J. Nr. 11417 ge—
nehmigt, daß zu Gunsten der rheinisch-westphälischen An—
stalt für Epileptische zu Bielefeld eine Hauscol—
lecte bei den evangelischen Einwohnern der Rhein—
provinz in jedem der Jahre 1875, 1876 und 1877
durch Deputirte der Anstalt abgehalten werde.
Wir bringen dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß
mit dem Bemerken, daß für das Jahr 1875 mit Ab—
haltung der Collecte beauftragt sind:
1) Heinrich Wagner aus Feil,
2) Friedrich Hartmann aus Marienberghausen,
3) Wilhelm Heinrich aus Barmen,
4) Heinrich Quast aus Crefeld.
Trier, den 18. Januar 1875.

Es wird hiermit zur Kenntniß des schifffahrttreibendeu
Publikums gebracht, das bei Wiedereröffnung der Schiff—
ahrt auf den Rhein-Marne-Canal die Befohrung des—

selben mit Schiffen von -40 M. Tiefgang und mit
Flößen von 1,18 M. Tiefgang.
Trier, den 22. Januar 1875.

Bekanntmachungen anderer Behörden.
Assisen zu Saarbrücken betreffend.
Die Eröffnung der gewöhnlichen Assisen im Bezirke
des Königlichen Landgerichts zu Saarbrücken für das
1. Quartal 1875 wird hiermit auf
Montag den 15. Februar 1875
festgesetzt und der Königliche Appellations-Gerichts-Rath
derr Eichhorn J. zum Präsidenten derselben ernannt.
Gegenwärtige Verordnung soll auf Betreiben des
Königl. Herrn General-Prokurators in der gesetzlichen
Form bekannt gemacht werden.
Cöln, den 2. Januar 1875.
Der erste Präsident des Königlichen Rheinischen
Appellations-Gerichtshofes, Geheimer Ober-Justizrath.
gez. Dr. H. Heimsoethb.
Für gleichlautende Ausfertigung.
Der Ober-Sekretär
(L. 8.) Hermanns.
Nachdem durch 8 13 der Gesetzes-Novelle vom 4. April
1874 zu dem Invaliden-Gesetze vom 27. Juni 1871 für
Theilnehmer an dem Kriege 1870,71 die Frist zur An—
meldung von Versorgungs-Ansprüchen bis zum 20. Mai
1875 verlängert worden, hat das Königliche Kriegs—
Ministerium verfügt, daß die Ansprüche aller derjenigen
Mannschaften, welche noch jetzt mit der Behauptung her—
ouͤrtreten, durch im Kriege 1870,71 erlittene Dienst—
heschädigung invalide zu sein, zur Zeit des diesjährigen
dreis⸗-Ersaßz⸗ Geschäfts einer nochmaligen Prüfung zu
interziehen.
Die Mannschaft des Beurlaubtenstandes, welche noch
aicht als invalide anerkannt ist und behauptet, durch im
Kriege 1870,71 erlittene Dienstbeschädigung invalide
zu sein, wird in Folge der vorstehenden Verfügung
hierdurch aufgefordert, sich bei dem Bezirksfeldwebel
hrer Landwehr⸗Compagnie anzumelden und dort ihren
Invaliden-Anspruch zu Protokoll zu geben.
Damit die nothwendigen Belege zur Begründung
dieser Ansprüche zeitig eingezogen werden können, müssen
sich die Anspruchs-Erheber spätestens bis zum 25. Febr
dieses Jahres beim Bezirksfeldwebel angemeldet haben.
Königl. Landwehr-Bezirks-Commando zu Saarlouis.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Seitens der Königlichen Eisenbahn-Verwaltung wird
die Erweiterung des Bahnhofes Sulzbach
und die Anlage eines dritten Geleises von
Grube Dudweiler nach Sulzbach beabsichtigt.
Die landespolizeiliche Prüfung dieser Projecte soll
am Sonnabend den 6. Februar d. J. 8 Uhr
Nach mittags, auf dem Bahnhofe Sulzbach stattfinden,
vas hierdurch zur Kenntniß der Betheiligten mit dem
Bemerken gebracht wird, daß etwaige Einwendungen
zegen die Ausführung der projectirten Anlagen in dem
zezeichneten Termine geltend zu machen sind.
Die Pläne, Anschläge und Beschreibungen der Pro—
jecte liegen von heute ab im Bürgermeisterei-Amte zu
Zulzbach zur Einsicht offen.
Saarbrücken, den 30. Janvar 1875
            
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