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leden Montag.
Saarbrücker
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den Kreis Saarbrücken. —
Amtliches Anzeigeblatt für
Montag, 20. Dezember
die Bestimmung des Zeitpunktes, zu welchem dieselben
— der — ihre inu —** vorbehalten.
u run er esetze vom Pri .* 3 ezember 1875.
S. S804) und vom 18 Jun 1875 (6.88. 81) Berlin, den 3. Dezemher Jel Vnanzwminister,
sowie des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Juni 1878 Camphaͤusen.
(G.“S. S. 232) mache ich hierdurch darauf aufmerk⸗
sam, daß
l1. die Kassenanweisungen vom 2. Januar
1835,
die Darlehenskassenscheine vom 15. April
1848, 19. Mai 1866 und 2. Januar 1868 und
3. die nach dem Gesetze vom 29. Februar 1868 (Ges.⸗
S. S. 169) der unverzinslichen Staatsschuld hin—
zugetretenen Kurhessischen Kassenscheine
und Noten der Landesbank zu Wies—
baden, einschließlich der Scheine der vor—
maligen Landeskreditkasse daselbst,
a. in Berlin,
der General-Staatskasse,
der Controle der Staatspapiere,
der Kasse der Königlichen Direktion für die
Verwaltung der directen Steuern,
dem Haupt-⸗Steueramt für inländische Gegen—
stände,
dem Haupt-Steueramt für ausländische Gegen—
stände und
der unter dem Vorsteher der Ministerial⸗-Militair—
und Bau⸗Commission stehenden Kasse;
b. in den Provinzen,
bei 1. den Regierungs-Hauptkassen,
2. den Bezirks-Haupt-Kassen in der Provinz Han—
nover,
der Landeskasse in Sigmaringen,
den Kreiskassen,
den Kassen der Königlichen Steuerempfänger in
den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover,
Westfalen, Hessen Nassau uünd Rheiuland,
den Bezirkskassen in den Hohenzollern'schen
Landen,
/. den Forstkassen,
8. den Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämtern, sowie
9. den Nebenzoll- und den Steuerämtern,
nur noch bis zum 31. Dezember ds. Is. zur Ein⸗
lösung angenommen werden, nach diesem Zeitpunkte aber
die Gültigkeit verlieren, und alle Ansprüche aus den—
selben au den Staat beziehungsweise an die Landesbant
zu Wiesbaden erlöschen.
Die Einlösung der Kassenanweisungen vom 2. No—
vember 1851, 15. Dezember 1856 und 183. Februar
1861 dauert bei den gedachten Kassen fort. Jedoch ist
Bekanntmachungen der Königl. Regierung.
An der Simultanschule zu Jägersfreude, Kreis Saar—
brücken, ist eine Lehrerstelle mit einem evangel. Lehrer
zu besetzen. Einkommen 1050 Mark und 270 Marf
Miethsentschädigung. Bewerbungen sind bis zum 1.
Januar k. J. bei uns anzumelden.
Trier, den 1. Dezember 1875.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Die mit einem jährlichen Einkommen von 720 Mari
berbundene Wegewärterstelle der Gemeinde Ludweiler
ist zu besetzen.
Bewerber wollen ihre desfallsigen Gesuche bis Ende
dieses Monats bei mir einreichen.
Ludweiler, den 13. Dezember 1875.
Der Bürgermeister
⸗termann.
Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Der Metzger Georg Kramer zu Völklingen beabsich—
tigt, auf dem ihm zugehörigen, auf dem Banne von
Völklingen Flur 1b. Parzelle Nr. 45533 belegenen Grund.
stücke ein Schlachthaus zu errichten.
Dies Unternehmen wird mit dem Bemerken zur öffent
lichen Kenntniß gebracht, daß Zeichnungen und Beschrei