Collecte für die durch das Gewitter vom 19. Juli d. J.
Beschädigten der Kreise Prüm, Bitburga Berncastel und
Trier werden die H. Bürgermeisters benachrichtigt, daß
gemäß Mittheilung des Königl. Landraths-Amtes zu Trier
der Collectant Peter Kreuz vom Schbeidweiler mit der
Abhaltung der Collecte in den Orten Saarbrücken,
St. Johanu, Burbach, Malstatt, Heusweiler, Lonisenthal
und Völklingen beauftragt ist. J
In den übrigen Ortschaften sind die Collecten durch
die Ortsbehörden abhalten zu lassen und wird der An⸗
zeige über den Ertrag baldigst entgegengesehen.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1874
Es ist neuerdings öfters vorgekommen, daß porto—
pflichtige Dienstbriefe um deswillen, mit dem vollen ta—
rifmäßigen Porto incl. Zuschlagporto belegt worden sind,
weil deren Inhalt als portopflichtige Dienstsache
nicht hinreichend erkennbar war.
Um ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden wird
darauf aufmerksam gemacht, daß der die Dienstsache und
damit die Ermäßigung des Portos begründende Vermerk
Portopflichtige Dienstsache“ nicht abzukürzen,
sondern vollständig auf der Adresse niederzuschreiben ist.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1874.
Zur Wahl der Abgeordneten behufs Vornahme der
Veranlagung der Gewerbesteuer in der IV. Abtheilung
pro 1875 habe ich Termin:
1. auf Montag den 21. d. Mts. Vormittags 814
Uhr für die Handeltreibenden aus Lit. A. II
Kaufleute.)
auf denselben Tag Nachmittags 2 Uhr für die
Handeltreibenden aus Lat. B. (Krämer.)
auf Dienstag den 22. d. Mts. Vormittags 9 Uhr
für die Gewerbetreibenden aus Lit. C. (Gast⸗- und
Schenkwirthe.)
1. auf denselben Tag Nachmittags 2 Uhr für die
Gewerbetreibende aus Lit. H. (Handwerker.)
in meinem Amislokale anberaumt.
Nach 8 3 des Gesetzes vom 5. Juni d. J. ist die
Zahl der auf die Dauer von 8 Jahren für jede Klasse
zu wählenden Abgeordneten von fünf auf sieben erhöht
worden.
Nach 8 1 al. 2 und 8 5 a. a. O. hören die Bäcker,
Fleischer und Bierbrauer vom 1. Januar k. J. auf,
selbstständige Steuergesellschaften zu bilden und sollen
dieselben je nach dem Umfang ihres Geschäftsbetriebes
mit den Handelsklassen A. J. A. II. und B. vereinigt
werden, wobei jedoch gestattet ist, derartige Gewerbe⸗
treibende unter die Zahl der Abgeordneten zu wählen.
Sogleich nach der Wahl der Abgeordneten wird
zur Vertheilung der Steuer geschritten und bemerke ich,
daß, falls die Wahl der Abgeordneten Seitens der Ge—
sellschafsmitglieder nicht bewirkt wird, die Steuerverthei⸗
lung auf Grund des 8 3 des Gesetzes vom 8. Juni d. J.
durch die Veranlagungsbehörde erfolgt. Schließlich mache
ich noch darauf aufmerksam, daß denjenigen Bäckern,
Fleischern und Bierbrauern, welche zu erfahren wünschen,
in welchen Steuerklassen sie für's nächste Jahr werden
zu steuern haben, Gelegenheit gegeben ist, durch Ein⸗
sichtnahme der Rollen auf meinem Secretariate sich zu
informiren.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1874
Es ist Anordnung getroffen, daß die das Bürger—
hospital zu Saarbrücken betreffenden Urkunden,
oweit solche hier vorhanden sind, den Herren Bürger—
neistern und sonstigen von den Gemeinden des Kreises
zur Wahrnehmung deren: Rechte in Bezug auf das
Hofpital gewählten Vertretern zur Einsicht vorgelegt
werden können.
Diejenigen, welche die Einsicht einzelner Urkunden
oder, Zulassung zum Archive der Hospitalverwaltung
wünschen, wollen sich daher gefälligst in der Zeit bis
zum 15. k. M. innerhalb der Buregustunden an den Herrn
Stadtsecretär Hawener auf dem hiesigen Rathhause wenden.
Zu Mittheilungen aus den von der Regulirungs—
Tommission geführten Verhandlungen und Ertheilung
sonstiger Auskunft in der Hospital-Angelegenheit ist der
Vorsitzende der Commission au jedem Mittiwoch und
Sonnabend in den nächsten drei Wochen zwischen 10
bis 1 Uhr und 3 bis 6 Uhr auf dem landräthlichen
Bureau gern erbötig.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1874.
Die von der Königlichen Regierung zu Trier mit—
delst Verfügung vom 30. v. M. festgestellten Klassen—
steuer-⸗Rollen pro 1878 sind heute an die Herren Bürger—
meister abgesendet worden. Diese haben die Offenlegung
der Rollen und die ortsübliche Bekanntmachung der
Offenlegung schleunigst zu veranlassen, damit letztere
unter Innehaltung der in Gemäßheit des 8 16 der In—
struction vom 29. Mai 1873 festzusetzenden Frist mit
dem 31. d. M. überall zum Abschluß gelangt.
Saarbrücken, den 14. Dezember 1874
Bekanntmachungen der Ortsbehörden.
Scharlach⸗Epidemie.
Da der Scharlach in benachbarten Gemeinden epidemisch auf⸗
getreten ist und auch in meinem Amisbezirke bereits einzelne
Fälle vorgekommen sind, so mache ich darauf aufmerksam, daß
iese gefährliche Krankheit sich nur auf dem Wege der Ansteckung
ortpflanzt und Kinder von Häusern, Familien xc. worin Schar⸗
ach⸗Kranke oder Genesende sich befinden, möglichst fern zu halten
ind. Auch dürfen Kinder von Familien oder Häusern, in wel⸗
hen sich Scharlachkranke befinden, die Schule nicht besuchen und
—Schuikinder Scharlachleichen zur Beerdigung nicht begleiten.
Der Gebrauch der sogenannten Todtenwachen, trägt sehr viel
ur Verbreitung ansteckender Krankheiten bei und sehe ich mich ver⸗
inlaßt, die Polizei- Verordnung Königlicher Regierung vom 30
März 1832 in Erinnerung zu bringen, welche die Todtenwachen
zänzlich untersagt, indem sie bestimmt, daß die Bewachung einer
zeiche anders nicht als durch die eigenen Hausgenossen des Ver⸗
torbenen, oder durch 2 bis 3 Personen einerlei Geschlechts statt⸗
inden darf und Uebertretungen dieser Vorschrift mit einer Strafe
ron 1 bis 5 Thaler belegt.
Die Herren Gemeinde⸗ und Bezirks-Vorsteher meines Amts⸗
zezirks ersuche ich, diesen wichtigen Gegenstand zu überwachen, die
zöthige Belehrung in Bezug auf Lüftung und Reinigung der Bet⸗
en, Wäsche, Kleider ꝛc, welche mit Scharlachkeanken in Be⸗
hrun gekommen sind, eintreten zu lassen und mit aller Strenge
uf —— der auch in sittlicher Hinsicht schüdlichen Todten⸗
wachen hinzuwirken.
Völklinaen. den 9. Dezember 1874.
Der Bürgermeister
Nuͤblwein.
Personal⸗Chronik.
Dem Fabrikanten und Gutsbesitzer Ednard Karcher
u Saarbrücken ist durch Allerhöchstes Patent vom 18