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den Kenntniß der in den Bergwerken Preußens thä—
tigen motorischen Kräfte, Arbeitsmaschinen und Arbeits—
voörrichtungen genügen, welche in dieser Beziehung auch
vom Standpunkte des Bergverwaltungs- und allgemeinen
Bergbau⸗Interesses gehegt werden. Ich habe es daher
im Einvernehmen mit der Direction des Königlichen
statistischen Bureaus für zweckmäßig und nützlich erachtet,
die Aufnahme aller von den Beamten und Behörden
der Bergverwaltung beaufsichtigten Bergwerke nebst Zu—
gehörigkeiten als einen besonderen Zweig der nächsten
Gewerbezählung abzutrennen und dieselbe durch Ver—
mittelung der Bergbeamten in ihrer doppelten Eigen—
schaft als Aufsichtsbeamte und gewerbliche Hülfszähler
bewerkstelligen zu lassen.
Es ist zu diesem Zweck auf der Grundlage des all—
gemeinen Gewerbe-Fragebogens, welcher bei der am 1.
December d. J. stattfindenden Volks- und Gewerbezählung
zur Anwendung kommen wird, ein für den Bergbau
passender besonderer Fragebogen nachträglich von mir
fesigestellt worden. Zum Unterschied des mit 0O. be—
zeichneten Gewerbe-Fragebogens ist dieser Fragebogen
mit Os bezeichnet. Was den Inhalt der Fragen an—
langt, so ist er bei scheinbarer Weitschweifigkeit den—
noch ein einfacher. Zum Theil werden die Antworten
nach den vorhandenen Bergwerks-Repertorien und Re—
gistern ohne Weiteres zu geben sein. Das im Einzel—
fall nicht Zutreffende ist bei der Fragebeantwortung zu
durchstreichen.
Indem ich das Königliche Oberbergamt veranlasse,
nunmehr schleunigst die weiteren Maßnahmen zur Aus—
führung der Zählung zu ergreifen, weise ich dasselbe
hiermit an, die Fragebogen von sämmilichen unterstehen—
den Beamten und Behörden bis längstens den 31. De—
zember d. J. wieder einzuziehen, sie dann einer genauen
Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der darin
enthaltenen Angaben zu unterwerfen, diese Angaben zu
einem Gesammtergebniß (nach Anleitung des Fragebogen—
Formulars selbst) wieder zu vereinigen und Letzteres,
nebst den einzelnen Fragebogen über jedes Bergwerk, bis
spätestens den 15. Februar 1876 unmittelbar an das
Königliche statistische Burean — Lindenstraße 382, hier —
un weiteren bundesvorschriftlichen Behandlung einzu—
enden.
Gleichzeitig ist mir eine Abschrift dieses Gesammt—
ergebnisses mit einer Gliederung von Bergrevieren,
sowie nach
1. Steinkohlen-Bergwerken,
2. Braunkohlen-Bergwerken.
3. Eisenstein-Bergwerken,
4. Erz-Bergwerken anderer Art und
5. sonstigen Bergwerken
einzureichen.
Dem Königlichen Ober-Bergamte wird zu dem vor—
stehenden Zweck die doppelte Anzahl der ungefähr
nöthigen Zahl von Fragebogen-Exemplaren, welche ich auf
Grund der vorigjährigen Betriebsstatistik
(beim Ober-Bergamt Bonn auf 3,500 Stück
Dortmund, 700 ,
Breslau, 500,
Halle 400
— Clausthal), 300 ,
schätze, aus den Formularien-Vorräthen des Königlichen
statistischen Bureaus unmittelbar in nächster Zeit zugehen.
Durch Verabreichung einer derartigen Zahl von Exem—
plaren ist dem Königlichen Ober-Bergamte Gelegenhei
gegeben, sowohl von den Nachweisen über jedes einzelne
Bergwerk, als auch über das gesammte bezw. die revier—
weisen Ergebnisse Abschriften für sich zurück behalten
zu können.
Der Sendung werden einige Druckexemplare des
Fragebogens (0) über Gewerbebetriebe zur beliebigen
Benutzung beigeschlossen sein.
Was nun weiterhin die Eingangs dieses Erlasses ge—
dachten Hüttenwerke und Salineu anbelangt, so
soll deren Aufnahme bei der am 1. December d. J.
stattfindenden Volks- und Gewerbezählung den gewöhn—
lichen Zählern verbleiben. Um indessen die durch letztere
erhaltenen Angaben, namentlich in metallurgisch-technischer
und halurgischer Hinsicht, in den allgemeinen Gewerbe—
Fragebogen (0) so richtig wie möglich zu stellen, gebe ich
dem Königlichen Ober-Bergamte hiermit auf, sämmtliche
Berg⸗Revierbeamten mit einer Circularweisung dahin zu
versehen, daß sie den betreffenden Aufnahmebehörden
oder Zählungscommissionen, die hierüber vom König—
lichen statistischen Bureau bezw. durch dessen Ver—
mittelung benachrichtigt werden, ihre guten Dienste als
Revisoren jener Fragebogen (0) anbieten.
Berlin, den 5. November 1875.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten.
gez. Achenbach.
An
sämmtliche Königliche Ober-Bergämter.
Bekanntmachung wegen Ausreichung der neuen Zinscoupons
serie X zu den Kurmärkischen Schuldverschreibungen.
Die neuen Coupons zu den Kurmärkischen Schuld⸗
verschreibungen Serie X. Nr. 1-8 über die Zinsen für
die vier Jahre vom 1. November 1875 bis dahin 1879
nebst Talons werden vom 18. d. Mts. ab von der Con—
trole der Staatspapiere hierselbst. Oranienstraße 92 unten
nechts, Vormittags von9 bis 1 Uhr mit, Ausnahme der
Sonn- und Festtage und der Kassenrevisionstaqge, aus—
gereicht werden.
Die Coupons können bei der Controle selbst in Em—
pfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen,
die Bezirks-Hanptkassen in Hannover, Osnabrück und
Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen
werden.“ Wer das Erstere wünscht, hat die Talons vom
21. September 1871 mit einem Verzeichnisse, zu welchem
Formulare bei der gedachten Controle und in Hamburg
bei dem Ober-Postamte unentgeltlich zu haben sind, bei
der Controle persönlich oder durch einen Beauftragten
abzugeben.
Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als
Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß nur ein⸗
fach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über
die Abgabe der Talons zu erhalten wünschen, doppelt
vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher
das eine Exemplart mit einer Empfangsbescheinigung
versehen, sofoͤrt zurück. Die Marke oder Empfangsbe—
scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons
zurückzugeben.
In Schriftwechsel kann die Controle der Staatspapiere
fich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.
Wer die Coupons durch eine der oben genannten
Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die alten
Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen.
Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangsbeschei—