Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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lauskrankheit betreffend, Reichsgesetzblatt Seite 175 —
bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß Seitens des
Herrn Reichskanzlers die ständigen Aufsichts-Organe
Aufsichts⸗Kommissare) und Sachverständigen für die
einzeinen Weinbaugebiete nunmehr bestellt sind und daß
für das Gebiet der linksrheinischen Weinbaugegenden der
Rheinprovinz zum Aufsichts-Kommissar der Rentner Wein—
kauff zu Creuznach und zum Sachverstäündigen der Semi⸗
narlehrer Dr. Bach zu Boppard ernannt ist. Diesen
Personen liegt in dem bezeichneten Gebiete die Beauf—
sichtigung, Beobachtung und Untersuchung der zu ihrer
Kenntniß gelangenden Falle eines muthmaßlichen Auf—
tretens der Reblaus ob.
Wir fordern alle Kommunal- und Polizeibehörden
unseres Bezirks auf, wenn von den bezeichneten Orga—
nen des Herrn Reichskanzlers ihr Beistand zur Ausfüh—
rung von Untersuchungen in Anspruch genommen
werden sollte, aufs Pünktlichste hülfreiche Hand in Aus—
führung des erwähnten Gesetzes vom 6. März er. zu
leisten und alle zu ihrer Kenntniß gelangenden, das
Auftreten der Reblaus betreffenden Verdachtsfälle schleu—
nigst zur unmittelbaren Kenntniß des Aufsichts-Kommißs—
sarius zu bringen. Gleichzeitig weisen wir alle Bethei—
ligten sowie besonders die landwirthschaftlichen und Gar—
tenbau⸗Vereine darauf hin, wie sehr es in ihrem Inte—
resse liegt, dem obenbezeichneten Kommissarius alles das—
jenige, was in Bezug auf das Vorhandensein der Reb—
laus zu ihrer Kenntniß gelangt, unverzüglich mitzu—
theilen, sewie demselben bei Ausführung seiner Oblie—
genheiten in jeder Hinsicht behülflich zu sein.
Wir bringen schließlich in Erinnerung, daß die nö—
thigen Einrichtungen getroffen sind, damit Personen,
welche sich eine specielle Fertigkeit im Aufsuchen und
Erkennen der Reblaus und der durch letztere veranlaßten
 Krankheitserscheinungen an der Rebe erwerben wol—
len, in den an der Obst- und Weinbau-Lehranstalt zu
Geisenheim im Rheingau unentgeltlich abzuhaltenden
Instructions-Kursen die nöthige Ausbildung erlangen
können und daß wir in den dazu geeigneten Fällen be—
reit sind, etwaige Anträge auf Gewährung einer Unter⸗
stützung zu fraglichem Zwecke dem Herrn Minister der
landwirthschaftlichen Angelegenheiten befürwortend vor—
zulegen.
Trier, den 1. November 1875.
Unter Bezugnahme auf unsere vorläufige Bekannt⸗
machung vom 11. d. M. (No. 41 S. 238 des Amtsblatts)
bringen wir ferner zur öffentlichen Kenntniß, daß der
Herr Ober-Präsident der Rheinprovinz unter dem 6. d.
Mts. den Techniker und Lieutenant a. D. Reichel zu
Coblenz in die von ihm nach 8 11 des Gesetzes v. 16.
Mai 1853 und 8 132 der Gewerbe-Ordnung vom 21.
Juni 1869 wahrzunehmenden Funktionen eines commis—
sarischen Fabriken-Inspectors für die Regierungsbezirke
Coblenz, Cöln und Trier eingewiesen hat.
Wir haben zugleich den ⁊c. Reichel auch mit Wahr⸗
nehmung der fortlaufenden Controle des concessionsmä—
ßigen Bestandes und Betriebes der im 8 16 der Ge—
werbe-Ordnung bezeichneten Anlagen, sowie der zur
Handhabung der Bestimmungen des 8 107 dieses Ge—
setzes erforderlichen Aufsicht beauftragt.
Trier, den 20. October 1875.
Bekanntmachungen anderer Behörden.
Denjenigen Herren Lehrern, welche demnächst zu
Rolsltszählung herangezogen werdem ist es gestattef

während der Dauer derselben den Unterricht in ihren
Schulklassen auszusetzen.
Saarbrücken, den 6. November 1875.
Königl. Kreis⸗Schulinspection
Dr. Rachel.
In denjenigen Schulen, wo bisheran aus Anlaß des
Kirmesfestes der Unterricht ausgesetzt wurde, darf diese
Unterbrechung des Unterrichts in Zuknnft nicht über
den Kirmes-Montag hinaus sich erstrecken. Die Mit—
theilung, wo und wann dieses zutrifft, wollen die Herren
Local⸗Schulinspectoren gelegentlich an die unterzeichnete
Stelle gelangen lassen.
Saarbrülcken, den 12. November 1875.
Königl. Kreis-Schulinspection
Dr. Rachel.
Die Fabrikanten Ehrhardt und Sehmer in St
Johann beabsichtigen auf den denselben zugehörigen
Grundstücken Malstatt-Burbacher Bannes und zwar auf
den Parzellen Nr. 105. 106. 107. 110. 111. 112. 118.
114 und 115 im Flur 11 ein Fabrik-Etablissement, be—
stehend in Anlage einer Maschinen-Fabrik verbunden
mit Eisengießerei zu errichten.
Dieses Vorhaben wird in Gemäßheit des 8 17 der
GBewerbeordnung vom 21. Juni 1869 mit dem Be—
merken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Situation s⸗
Plan, Bau-Zeichnung und Beschreibung in meinem
Amtslocale zu Jedermanns Einsicht offen liegen, und
daß etwaige Einwendungen gegen das Proiect binnen
14 Tagen anzubringen sind.
Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des
Tages, an welchem die, diese Bekanntmachung enthal tende
Nummer des Regierungs-Amtsblattes ausgegeben wor—
den, und ist für alle Einwendungen nicht vrivatrecht—
licher Natur präclusivisch.
Malstatt, den 6. November 1875.
Der Bürgermeister.
Meyer

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach 8 29 des revidirten Statuts der Pensionskasse
für die Wittwen und Waisen der Elementarlehrer im
Regierungs-Bezirk Trier haben die nach 87 des Ge—
setzes vom 22. Dezember 1869 aus der Mitte der
Kassenmitglieder im Jahre 1870 gewählten Vorstands—
Mitglieder, die Herrn Kuͤchler hier, Becker zu St. Joharn
und Kolb zu Sulzbach nach 5 Jahren das Amt nieder
zulegen.
Nachdem diese 5 jährige Periode abgelaufen, werden
sämmtliche Herrn Mitglieder der Lehrer-Wittwen- und
Waisen-Pensfionskasse hiermit aufgefordert, die Namen
der 3 für die nächste fünfjährige Periode zu wählenden
Vorstandsmitglieder ihrem vorgesetzten Kreis-Schul⸗FIn⸗
spector im Laufe der nächsten 14 Tagen schriftlich an—
zuzeigen. Die eingegangenen Wahlzettel werden dem—
nächst mir vorgelegt und wird dann das Wahlresalta
festgestellt, wobei die relative Stimmenmehrheit genigt.
Ich bemerke noch, daß es sich empfehlen wird, das
Augenmerk namentlich auf Lehrer, welche hier ode in
unmittelbarer Nähe wohnen, zu richten, da eine Ver—
zütigung für Reise und Zehrunagskosten nicht gevähr
verden kann.
Saarbrücken, den 10. November 1875

Storru eine Beisfsanae
            
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