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Deffentlicher Anzeiger.
Bekanntmachung,
hetreffead Expropriation behufs Er⸗
breiteraug der Mühleawegstraße
zu St. Johann.
Nachdem die Königliche Regierung
zu Trier nach erfolgter Feststellung
der bezüglichen Pläne auf Antrag
der Stadigemeinde St. Johann be—
hufs Festfiellung der Entschädigung
für das zur Erbreiterung der Mühlen⸗
wegstraße innerhalb des Gemeinde—
bannes von St. Johann, Kreises
Saarbrücken, erforderliche, im Wege
gütlicher Vereinbarung noch nicht er⸗
worbene Grundstück die in den 88 25
u. ff. des Gesetzes über die Enteig—
nung von Grundeigenthum vom 11.
Jum 1874 vorgeschriebene comissma⸗
rische Verhandlung angeordnet hat,
ist von mir behufs solcher Verhand⸗
lung, insbesondere zur Vorlegung des
definitiv festgestellten Planes, zur
Entgegennahme und Verhandlung der
von den Betheiligten zu stellenden
Anträge, namentlich auf vollständige
Uebernahme des theilweise in An—
spruch genommenen Grundstücks (6
285 des cit. Gesetzes am Ende), sowie
zum Versuche gütlicher Einigung und
eventuell zur Abschätzung des bean—
spruchten Grundstückes Termin auf
Mittwoch, den 20. Oktober,
d. Is. Vormittags 11 Uhr,
an Ort und Stelle anberaumt, und
werden sämmtliche Betheiligte in Ge—
mäßheit des 8 25 des cit. Gesetzes
hierdurch aufgefordert, ihre Rechte
in diesem Termine wahrzunehmen,
unter der Verwarnung, daß bei ihrem
Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Ent⸗
schädigung festgestellt und wegen Aus—
zahlung und Hinterlegung der letztern
das Nöthige werde verfügt werden.
Die Interessenten haben sich zu
der angegebenen Zeit an Ort und
Stelle einzufinden, und wird die Ab—
schätzung sofort vorgenommen und
das Gutachten der Sachverständigen
den Betheiligten mitgetheilt werden.
Saarbrücken, 29. Sept. 1875.
Der Regierungs-Commissar,
von Geldern,
Landrath.
Bekannutmachung.
Die Anlieferung des Bedarfes an Sprengmaterial pro 1876, und zwar;
893,000 Kilogramm Spreng-Pulver,
21,600 Dynamit,
112,000 Stück Zündhütchen,
10,000 Ringe — 84,000 Ifd. Mtr. Guttaperchazünder,
für die Königlichen Steinkohlengruben bei Saarbrücken soll im Wege der
Submission vergeben werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift
Lieferung von Sprengmaterialien
bis zum 29. Octtober er, Morgens 10 Uhr, bei der Unterzeichneten einzu—
reichen, woselbst Lieferungsbedingungen eingesehen und auf portofreie An—
fragen, gegen Erstattung der Gebühren abschriftlich bezogen werden können.
St. Johann-Saarbrücken, den 1. Oktober 1815. 6516
180 Königliche Bergfactorei. J
Bekanntmachung.
Die Anlieferung des Bedarfes an Rüböl und Petroleum pro 1876, und
zwar:
120,000 Kilogr. gewöhnliches Rüböl,
50,000 „ Petroleum
für die Königlichen Steinkohlengruben bei Saarbrücken soll im Wege der Submis
sion vergeben werden.
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
Lieferung auf Rüböl resp. Petroleum
bis zum 28. Oktober er., Morgens 10 Unr, bei der Unterzeichneten einzu
reichen, woselbst Lieferunasbedingungen eingesehen und auf portofreie Anfragen
gegen Erstattung der Gebühren, abschriftlich bezogen werden können.
St. Johann⸗-Saarbrücken, den 6. Okltoher 1875. 19
Königliche Vergsackorei.
Bekundinachn
Für die Königlichen Steinkohlengruben bei Saarbrücken soll der Bedar
pro 1876 an
—
9 Stück Dampfkesseln
nebst den dazu gehörigen Garnituren
im Wege der Submission vergeben werden. 19
Die Offerten sind portofrei und versiegelt mit der Aufschrift:
„Lieferung auf Dampfkessel“
bis zum Montag den 8. November er., Morgens 10 Uir, bei der Unter⸗
zeichneten einzureichen, woselbst Lieferungsbedingungen eingesehen und auf portofreit
Anfragen gegen Erstattung der Gebühren abschriftlich beüogen werden können.
St. Johaunm Saarbrücken, den 14. Oktober 1876. 67ꝛ
Rönigliche Vergfackorei.
Zu Heusweiler soll bei Gelegenheit des am Dienstag den 19. October
d. Is stattfindenden Rindvieh⸗ und Foblen-Marktes eine Foͤtzlenschau abgehalten
werden, worauf wir hierdurch mit der Bitte um zahlreiche Betheiligung die betreffen den
Herrn Pferdebesitzer wiederholt aufmerksam machen
Fuͤr jedes daselbst vorgefuͤhrte, im Kreise geborene Fohlen, welches im nächsten
Frühijahre noch nicht das vierte Jahr erreicht haben wird, wird ein Schaugeld von
wanzig Silbergroschen gezahlt und erfolgt außerdem eine Prämiirung der besten
Fohlen und zwar:
der dreijährigen Fohlen mit Menn a Mark
„zweijährigen ,
einjaͤhrigen u
„Saugfohlen o 0 und 6 Mark. „
Im Uebhrigen verweisen wir auf den in Nr. 37 des Kreisblattes befindlichen
JITA- Artikel.
J Kere ore Wohrpug i r 6 Hensweiler. den 4. October 18786.
R immern, mi uüche ⁊c. 1 ofort zu 242
bermieihen Evpicherer ⸗Verastrake 3. 62ob38383 DPas Comité·
Pebdaction des Nibt-amtlichen Theiss Druck und Verlag von Gebrüder Hofer in Saarbrücken.
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