Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Demzufolge hat die Königliche Regierung zu Trier
die Festlegung aller im Gemeindebezirke Völklingen, vor⸗
handenen Hunde bis zum 15. November d. J. angeordnet,
was hierduͤrch zur Nachachtung mit dem Bemerken be⸗
kannt gemacht wird, daß Zuwiderhandlungen auf Grund
des 8 80 und 74 des Gesetzes betreffend die Abwehr
und Unterdrückung von Viehseuchen vom 25. Juni 1875
(Ges. Samml. S. 306) mit Geldstrafe bis zu 150 Mark
oder Haft bestraft werden.
Auch ist die sofortige Tödtung von Hunden, welche
dieser Vorschrift zuwider frei umherlaufend betroffen
werden, zulässig.
Saarbrücken, den 4. October 1875.
Stand der Kreis-Sparkasse am 1. Oktober 1875.
Einlagen vom 1. Januar 1875 bis
Ende September 1875. .. 312,593 M. 87 5..
An solchen sind vom 1. Januar — 1.
October 1875 zurückgenommen
worden.....2 166,466 „18
Zunahme 186,127 „77 ,

Auszug aus der Vacanzenliste
für Militair-Anwärter.
Die Liste enthält der Reihe nach folgende Mittheilungen:
) Ort und Behörde, bei welcher die Stelle vacant ist. 2) Rähere
Bezeichnung der Stelle. 3) Einkommen der Stelle. 4) Ob die
Anjstellung auf Lebenszeit oder auf Kundigung erfolgt. 5) Betrag
der zu stellenden Kaution und ob dieselbe durch Gehaltsabzug gedeckt
werden kann. 6) Ob Aussicht auf Verbesserung vorhanden ist.
D Anspruche, welche an die Bewerber gestelli werden. 8) Wohin
die Bewerbungen einzureichen sind. 9) Bemerlungen F
1) Auchen, Strafanstalts-Direktion, 2) Hülfs⸗Gefan⸗
genaufseher, 8) 900 Mark, 4) vorläufig auf Kündigung

ohne bestimmte Frist, 5) keine, 6) ja, 7) Elementarschul⸗
bildung, Energie und geistige wie körperliche Regsamkeit,
8) Strafanstalts-Direktion zu Aachen, 9 die zu besetzende
Stelle wird am 1. October er. vakant.
ꝑ Cðiln, Ober⸗Bürgermeisteramt, 2) 2 Obermüchter
im Nachtwachtdienste, 8) je 1080 Mark Gehalt mit je
60 Mark Kleidergeld, 4) auf Kündigung, 5) keine, 6) —,
7) besondere körperliche Rüstigkeit und Gesundheit, na⸗
mentlich Freisein von Rheumalismus, 8) Ober⸗Bürger⸗
meisteramt zu Cöln.
1) Poppelsdorf, bei Bonn, Universitäts-Kuratorium,
2) Bauwũchter bei dem Bau eines physiologischen Instituts,
3) 60 Mark monatlich, HM auf Kündigung und nur für
die Dauer der auf 80 Monate veranschlagten Bauzeit,
5) —, 6) —, 7) besondere Energie auf dem Bauplatze
den Arbeitern gegenüber und einige Kenntnisse von Bau⸗
materialien, 8) Universitäts-Kuratorium zu Bonn.
1) Düren, Postamt, 2) 2Pofßischaffner für den Pacetbestellungsdienst,
 8) 810 Mark und 108 Mark Wohnungsgeld-Zuschuß,
 4) auf 4wöchentliche Kündigung, 5) 450
Mark, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja,
his 1350 Mark und Wohnungsgeld-Zuschuß, 7) Elemen⸗
tarkenntnisse, 8) Ober⸗Postdirektion zu Cöln.
1) Eupen, Postamt, 2) Postschaffner für den Padet⸗
bestellungsdienst, 8) 810 Mark und 108 Mark Wohnungs—
—D 450
Mark, kann durch Gehaltsabzüge gedeckt werden, 6) ja,
bis 1350 Mark und Wohnungsgeld-Zuschuß, 7) Elemen—
tarkenntnisse, 8) Ober-Postdirektion zu Cöln.
Saarbrücken, 11. Oktober 1875. Der Kgl. Landrath von Geldern.

Deffentlicher Anzeiger.

Bekanntmachung,
betreffend Expropriation behufs Er—
breiterung der Mühlenwegstraße
zu St. Johann

Nachdem die Königliche Regierung
zu Trier nach erfolgter Feststellung
der bezüglichen Pläne auf Antrag
der Stadtgemeinde St. Johann be—
hufs Feststellung der Entschädigung
für das zur Erbreiterung der Mühlen—
wegstraße innerhalb des Gemeinde—
bannes von St. Johann, Kreises
Saarbrücken, erforderliche, im Wege
gütlicher Vereinbarung noch nicht er⸗
worbene Grundstück die in den 88 25
u. ff. des Gesetzes über die Enteig—
nung von Grundeigenthum vom 11.
Juni 1874 vorgeschriebene comissma—
rische Verhandlung angeordnet hat,
ist von mir behufs solcher Verhand⸗
lung, insbesondere zur Vorlegung des
definitiv festgestellten Planes, zur
Entgegennahme und Verhandlung der
von den Betheiligten zu stellenden
Anträge, namentlich auf vollständige
Uebernahme des ktheilweise in An—

spruch genommenen Grundstücks (6
25 des cit. Gesetzes am Ende), sowie
zum Versuche gütlicher Einigung und
eventuell zur Abschätzung des bean—
spruchten Grundstückes Termin auf
Mittwoch, den 20. Oktober,
d. Is., Vormittags 11 Uhr,
an Hrt und Stelle anberaumt, und
werden sämmtliche Betheiligte in Ge—
mäßheit des 8 285 des cit. Gesetzes
hierdurch aufgefordert, ihre Rechte
in diesem Termine wahrzunehmen,
unter der Verwarnung, daß bei ihrem
Ausbleiben ohne ihr Zuthun die Ent—
schädigung festgestellt und wegen Aus—
zahlung und Hinterlegung der letztern
das Nöthige werde verfügt werden.
Die Inleressenten haben sich zu
der angegebenen Zeit an Ort und
Stelle einzufinden, und wird die Ab—
schätzung sofort vorgenommen und
das Gutachten der Sachverständigen
den Betheiligten mitgetheilt werden
Saarbrücken, 29. Sept. 1875.
Der Regierungs-Commissar,
von Geldern,
Landrath.

sekanntmachung.
Der Vertrag über die Verpachtung der
Louisenthaler Saarfähre läuft mit dem
31. Dezember c. ab und wird deßhalb
Termin zur Wiederverpachtung derselben
auf weitere 3 Jahre, beginnend vom 1
Januar 1876,
auf den 3. November c.,
Nachmittags 4 Uhr,
im hiesigen Inspections-Büreau hiermil
anberaumt. Die der Verpachtung zu
Erunde gelegten Bedingungen liegen auf
dem genaͤnnten Büregu zur Einsicht offen,
können auch gegen Erstättung der Copi—
alien in Abschrift bezogen werden. 1880
Louisenthal, den 5. October 1875.
Kgl. Berginspection I.
Polizeidieuer⸗ und Feldhüterstelle
zu Bildstock.
Die Polizeidiener- und Feldhüter⸗
stelle zu Bildstock wird bis J. November
c. anderweitig besetzt werden.
Civilversorgungsberechtigte qualifizirte
Bewerber wollen sich unter Vorlage ihrer
Zeugnisse bei mir melden.
Sulzbach, den 29. September 1875
Der Bürgermeister
MHanns.
            
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