Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Bekanntmachuugen der Königl. Regierung.
Betreffend den Rhein-Marne⸗- und Saarkohlen-Canal.
Meine Verfügung vom 3. Juni d. J. betreffend die
Sperrung der Canalstrecke zwischen Schleuse 1 des Saar—
kohlen-Canals und der Schleuse 18 auf dem östlichen
Abfall des Rhein-Marne-Canals für Fahrzeuge unter
100 Tonnen, wird hiermit aufgehoben.
Straßburg, den 22. August 1875.
Der Ober-Präsident von Elsaß-Lothringen.
J. V: gez. Ledderhose.
An die Königliche Regierung zu Trier.

Bekanntmachungen des Landraths-Amtes.
Nach einer Mittheilung der Großherzoglich Hessischen
Regierung ist am 19. Juli 1873 zu Lampertheim im Groß—
herzogthum Hessen eine schwachsinnige Weibsperson im
Alter von jetzt etwa 27 Jahren, welche sich bettelnd um—
hertrieb, aufgegriffen und an das Großherzogliche Kreis—
amt Heppenheim abgeliefert worden.
Dieselbe ist nicht im Stande, ihren Namen und
Heimathsort anzugeben, oder überhaupt zusammenhängend
zu sprechen. Alle Nachforschungen über die Herkunft
dieser Person sind bis jetzt erfolglos geblieben.
Die Herren Bürgermeister werden demnach angewiesen,
in ihrem Bezirke nach dem Namen und der Herkunft
der fraglichen Person, deren Signalement unten folgt,
Nachforschungen anzustellen und von deren Ergebnisse
binnen 14 Tagen Anzeige zu machen.
Signalement. Alter: circa 27 Jahre, Haare:
blond, Stirn: nieder, Augenbrauen: blond, Augen:
grau, Nase und Mund: gewoͤhnlich, Kinn und Gesicht:
rund, Gesichtsfarbe: gesund, Statur: klein, besondere
Kennzeichen: blödsinnig. Kleidungsstücke: Rock: dunkel—
gelb gewürfelt, Jäckchen: desgl., Schuhe: geflickte lederne,
Strümpfe: weiß und blau angestrickt, Halstuch: weiß und
roth, Schürze: blau leinen.
Saarbrücken, 11. September 1875.

Loose zum Besten des Denkmals auf dem Rugard
für Ernst Moritz Arndt sind zum Betrage von 8 Mark
auf dem Landrathsamte zu haben.
Saarbrücken, 11. September 1875.
Versonal⸗Chronik.
Die katholische Lehrerin Susanne Lardy zu Heus—
weiler, Kreises Saarbrücken, ist in dieser Eigenschaft
definitiv bestätigt worden.
Der Lehrer Johann Umbach zu Bliesransbach, im
Kreise Saarbrücken, ist an die katholische Schule zu
Naßweiler, desselben Kreises, berufen worden.
Der Lehrer Franz Xaverius Rhoden zu Büschdorf,
im Kreise Saarburg, ist an die neu creirte IX. tatholi—
sche Schule zu Dudweiler, im Kreise Saarbrücken, be—
rufen worden

Zur Förderung der Pferde⸗- und
Rindviehzucht
ist dem Central⸗Vorstande des landwirthschaftlichen Ver—
kins für Rheinpreußen die Summe von 19,200 Marf
für 1875 vom Stoate überwiesen worden. Hinsichtlick

deren Verwendung wurde in der Versammlung zu Cöln
im Juli d. J. beschlossen, daß 4,200 Mark dem Aus—
stelluungs-Comité zu Trier zur Prämiirung von Rindvieh
bei der diesjährigen Ausstellung zu überlassen und 15,000
Mark auf die einzelnen Theile der Provinz nach der
Stückzahl des in denselben vorhandenen Rindviehes zu
vertheilen seien.
Zu dem Zwecke wurde die Provinz mit Rücksicht
der verschiedenartigen Boden- klimatischen und wirthschaft—
lichen Verhältnisse in 16 Gaue eingetheilt, und ist der
Kreis Saarbrücken mit den Kreisen Saarburg, Merzig
und Saarlouis zu einem solchen Verbande vereinigt.
In demselben ist über die Verwendung der auf ihn ent—
fallenen Summe von 857 Mark dahin Vereinbarung
getroffen worden, daß dieselbe in diesem Jahre nicht zur
Austheilung von Prämien verausgabt werden solle, da
die großartige Ausstellung in Trier eine weitere Vieh—
Schau in unserem Verbande nicht thunlich erscheinen
lasse, sondern wie dies von dem Centralvorstande nach—
gelassen, ausnahmsweise zur Beförderung der Anschaf—
fung guter Zuchtstiere zu verwenden sei. Für jeden
Kreis soll eine Anzahl guter Zuchtstiere angekauft und
alsdann eine Versteigerung derselben an Viehbesitzer des
Kreises stattfinden; die hierbei entstehenden Unkosten
und etwaigen Ausfälle beim Wiederverkaufe werden durch
die Staatssubvention gedeckt werden.
Demzufolge werden nach dem Beschlusse der hiesigen
Local⸗Abtheilung vom 4. September d. J. drei Stiere
reiner Glanrage angekauft und auf dem am 19ten
October d. J. zu Heusweiler stattfindenden Vieh—
markte an Kreisbewohner gegen sofortige baare Bezah—
lung unter der Bedingung versteigert werden, daß die
Ansteigerer sich bei einer Conventionalstrafe von fünfzig
Thaler verpflichten, die Stiere auf die Dauer von min—
destens achtzehn Monaten nur zum Bedecken der Kühe
innerhalb des Kreises zu verwenden, dieselben auch vor
Ablauf dieser Zeit weder zu verkaufen noch abzuschlachten,
es sei denn, daß unter besonderen Umständen die Local—
Abtheilung die nachgesuchte Erlaubniß ertheile.
Mit dem Ankaufe der Stiere und deren Versteigerung,
sowie der sonstigen hiermit verbundenen Geschäften sind
die Sections-Vorsteher
Gutsbesitzer Puffay zu Obersalbach und
Lehrer Bottler zu Heusweiler
betraut worden.

Bei Gelegenheit dieses Marktes in Heusweiler soll
gleichzeitig eine Fohlen scha u abgehalten werden. Die
Pferdezucht ist im Kreise in erfreulicher Zunahme begrif—
fen und ist es wünschenswerth einen Ueberblick der in
dem letzten Jahre erzielten Resultate zu gewinnen, so—
wohl um das Interesse der einzelnen Pferdebesitzer zu
beleben, als auch um die Aufmerksamkeit der Staatsre—
zierung auf das zur Pferdezucht so vorzüglich geeignete
Köllerthal hinzulenken. Zu diesem Zwecke hat die Lo—
cal⸗Abtheilung beschlossen, für jedes auf dem gedachten
Markte vorgeführtes im Kreise geborenes Fohlen, welches
über ein Jahr alt ist und im nächsten Frühjahre noch
nicht das vierte Jahr erreicht haben wird, ein Schaugeld
von zwanzig Sgroschen zu zahlen. Außerdem wird eine
öffentliche Anerkennung der besten Fohlen durch Prä—
miirung oder auf eine sonstige noch näher zu bestimmende
geeignele Weise erfolgen. Die Leitung dieser Fohlen—
schau ist dem Vorsteher der Section für Pferdezucht.
            
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